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Öffentlicher Hinweis

i.vht der Tierhalter zwecks Festsetzung der Tierseu- deidepfl |Cl t . ä 2003 gemäß § 12 Abs. 4 Satz 4 des Lan- J^SSigesetzes (LTiersG)

r s ^nuaesenbeiträge sind im Jahr 2003 für die Tierarten Pfer- K?der Scheine, Schafe und Ziegen zu entrichten. ^"LfransDflicht für das Jahr 2003 sind die Daten der allgemei- uSSlung vom 03.05.2001 (Stichtag) zugrunde zu legen, ien sirh der Tierbesitzer mit der Verwendung des Viehzählungs- rgebnisses zum Zwecke der Beitragsberechnung einverstanden

Iralflsitzer die mit der Verwendung des Viehzählungsergebnis- 11 um Zwecke der Beitragsberechnung nicht einverstanden waren äderen Tiere im Rahmen der allgemeinen Viehzählung nicht oder Jluniktändia erfasst worden sind, sind verpflichtet, ihre am Stich- l!n vorhandenen Tiere bis zum 31. Januar 2003 der Stadt-/Ver- Bdsgemeinde-/Gemeindeverwaltung zu melden.

(Ebenso sind Ziegenhalter verpflichtet, ihren am 03.05.2001 (Stich­ln) vorhandenen Bestand an Ziegen bei der StadWVerbandsge- einde-/Gemeindeverwaltung zu melden, da Ziegen bei der allge- leinen Viehzählung nicht erfasst werden.

Die sich zum 1. Januar 2003 gegenüber dem Stichtag ergebenden Veränderungen im Bestand einer Tierart (Zu- und Abgänge) sind bei Her Berechnung des Beitrags zu berücksichtigen, wenn die Änderung nehrals 10 vom Hundert der am Stichtag festgestellten Anzahl der fiere beträgt. Der Tierbesitzer ist aufgrund § 12 Abs. 4 Satz 1 LTierSG Verpflichtet, diese Änderung der zuständigen Stelle bis zum 31. Janu- [ar2003 zu melden.

Im Falle der Neugründung eines Bestandes zwischen dem Stichtag lind dem Beginn des Veranlagungszeitraums unterliegt sein Besitzer JerBeitragspflicht für das Jahr 2003 mit der Anzahl der Tiere, die der jestand am 1. Januar 2003 aufwies. Der Tierbesitzer ist verpflichtet, pe Anzahl der Tiere bis zum 31. Januar 2003 der Stadt-A/erbands- imeinde-/Gemeindeverwaltung zu melden.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass möglicherweise ver­mittelte Rinder-, Schweine- oder Schafhalter aufgrund ihres gerin- [gen Bestandes bei der allgemeinen Viehzählung nicht erfasst Wor­ten sind (vgl. § 91 Abs. 1 des Agrarstatistikgesetzes). Auch diese Herhalter sind verpflichtet, ihre Bestände zum Zwecke der Beitrags- Veranlagung zu melden.

[Viehhändler haben für ihre Handelsbestände Tierseuchenkassen- siträge auf der Grundlage der im Jahr vor dem Veranlagungszeit- um umgesetzten Tiere zu entrichten. Daher sind die Viehkontroll- jücher bis zum 31. Januar 2003 der Stadt-A/erbandsgemeinde- leindeverwaltung vorzulegen.

Bestände, die im vorangegangenen Veranlagungszeitraum von iiner Bestandskeulung betroffen waren, unterliegen der Beitrags- rflicht mit der Anzahl der Tiere der getöteten Art, die der Bestand im leitpunkt der Tötungsanordnung aufwies, es sei denn, die Haltung per von der Tötungsanordnung erfassten Tierart wurde vollständig ^gegeben.

Gemäß § 69 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes i.d.F. der Bekannt- nachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch ieseb vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), i.V. mit § 4 Abs. 2 bis Beitragssatzung entfällt der Anspruch auf Leistungen der Tier- jpchenkasse, wenn der Tierbesitzer einen Tierbestand nicht angibt per eine Z u geringe Tierzahl angibt, seiner Meldepflicht nicht nach- »ommt oder seine Beitragspflicht nicht erfüllt.

[Fürdas Haushaltsjahr 2003 gelten die folgenden Beitragssätze:

Pferde

J'9 von der Bestandsgröße.2,50 je Tier

'< Rinder

[Fürdas

j!;' 5 J n Tier .2,15 je Tier

c 2ßi 2 °!' Tler .2,65 J® Tier

3 Schweine deS Weitere Tier . 2,90 j® Tier

Fürdas

4 ! : I ier .2.40 je Tier

4 Schaft J6deS Weitere Tier .2,80 j® Tier

9'9 von der Bestandsgröße 7Ziegen" 1 ^ alte Tiere .1,30 je Tier

Bienenvölker^ Bestands 9 röße . 1 - 80 J e Tier

Bienenvolk

r Jjj e s ,be iträg. .

sn Ti..® g^Hi^Qung eines Tierbesitzers für seine beitragspflichti- ten Rot Betra 9, de f unter 5,00 liegt, so ist anstelle des »ages ein Mindestbetrag von 5,00 zu erheben.

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Nr. 04/2003

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr. ..02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Die FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:

Suchen Sie als Arbeitgeber

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung, Katharina Fotouhi, Tel. 02602/ 126328 E-Mail: kfotouhi@montabaur.de, Fax: 02602/126252, Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

LVA Rheinland-Pfalz,

Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Ander­nach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin ver­sichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von die­ser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermei­den, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunter­lagen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.