Wochenblatt VG Montabaur
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Montabaur w orhfln d«;-
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung de gemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 ■ ' . d
I. Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff - J er Ordnung von Rheinland-Pfalz folgende Hau s ha | tssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung WestewaWk et ses als Aufsichtsbehörde vom 08.01.2003 hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im
Verwaltui.gshaust.alt I4 145.000 €
in der Ausgabe auf.14.145.000 €
Vermögenshaushalt _ „„„ _.
in der Ausgabe auf.7.485.000 €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.4.467.025 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.75.000 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.3.000.000 €
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
AI Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.800.000 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 €
800.000
Bl Abwasserbeseitiauna
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.3.000.000 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 €
CI Hallen-Freibad Mons Tabor
1. der Höchstbetrag der Kassenkredite.700.000 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.100.000 €
§4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,25 und 26 Abs. 1 LFAG erhebt, beträgt 33 v.H. der Umlagegrundlagen.
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 31 Abs. 2 LFAG.
3. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 2002.22.118.856 €
Höhe des Umlagesolls 2002.7.078.034 €
Umlagegrundlagen 2003.23.743.031 €
Höhe des Umlagesolls 2003.7.835.200 €
§5
Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im Haushaltsjahr 2003 voraussichtlichen aufzuwendenden nicht ruhegehaltsfähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 4
§6
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes RP (KAG) und der „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung” der Verbandsgemeinde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgesetzt: al einmalige Beiträge
1 . für die Schmutzwasserbeseitigung
2.50 € je qm gewichtete Grundstücksfläche
2 . für die Niederschlagswasserbeseitigung
6.50 € je qm gewichtete Grundstücksfläche
b) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgehiihron
1 . wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasserbeseitigung 0,32 € je qm gewichtete Grundstücksfläche
2 . wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasserbeseitigung 0,08 € je qm gewichtete Grundstücksfläche
3. Schmutzwassergebühr (einschl. Abwasserabgabe)
1,45 € je cbm gewichtete Schmutzwassermenge
§ 7
Gemäß den Bestimmungen des § 7 Abs. 4 Kommunalabgabenaesetz RP
(KAG '. V. m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz (LStrG) werden die v 0 n
den Straßenbaulastträgern zu zahlenden Investitionskos enanteNe für rti2 erstmalige Herstellung und den Ausbau von Verkehrs^ sowie die laufenden Kostenanteile für Verkehrsanlagen wie folgt festgesetzt-
L -Und_dg aAl
1 i nvpstitionskostenanteile für die erstm alige Hqr§t, hau von Verkehrsanlaaen
12,50 € je qm Verkehrsfläche im Mischsystem 50 % der anfallenden Kosten für Niederschlagswasser im T ren ,
9 laufende Kostenanteile v ni
0,35 € je qm befestigte Straßen- und Wegefläche.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Ah Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das InvestitionsDronra«!!',?^ Jahre 2002 bis 2006 mit folgenden Summen: y mni N
Gesamtinvestitionen. 14
Havnn entfallen auf die Haushaltsjahre
leldepfli«
fienkass
[destiersei
2002
2003
2004
2005
2006
3-545.000f| 6 -376.000{ * 063.000(1
Genehmigung der Haushaltssatzung
Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird diepJ derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der HaushaltssatzunadervU bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 und deri* schaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2003 erteilt:
> Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von.4.467025(1
2. der Verbandsgemeindewerke für ' 11
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von.3.00(5
c) Eigenbetrieb Hallen-Freibad-Mons-Tabor.700000!
• Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der vJ bandsgemeinde von 75.000 €, für den voraussichtlich Kreditevon50i € aufgenommen werden müssen.
Montabaur, 08.01.2003 ^
Kreisverwaltung des Westenvaldkreises Li
IV.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 27.01.! 05.02.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz^] teilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Plalz| während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.001« 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00Uli bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags vonS.OOj Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 20.01.2003 (S.) Edmund Sek
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgerm
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrlai dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang angö# zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satz«« verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehördedea Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahre® oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung utt Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründend schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, sora* auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese veile zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein» Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
VERLAG
WITTICH
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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekamt® chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Genwnww nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. b. und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den tenden Fassungen, erscheint wöchentlich
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