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Pr" 7771hrt wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­

nst (Sa* 1 ] der Behörde eingegangen ist.

[sef' riS | na des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der indeabgaben nicht aufgeschoben.

inde 9 i. V. Stein, Erster Beigeordneter

Nr. 03/2003

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r^r^&nstraße wurde ein ledernes Schlüsselmäppchen mit zwei , rheitsschlüssen gefunden. Die Fundsache kann in der Sprechstun-

iholt We Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Lnastikgruppe Großholbach

Ldirh des Geburtstages unseres langjährigen Mitgliedes Waltraud r sind wir zu einem Umtrunk am Freitag, 31.01.2003, 20.00 Uhr, in %)lwischerStubb bei Marianne eingeladen.

lemeindeG^J

Sitzungsrapj

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

bntags

von 18.00 bis 19.00 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455

entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung ier Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003

istsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes m07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungs- ietzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I 'S.3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid in der irzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages m § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Fthein- id-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

|ie Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 2003 die [rundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grund- leuerA) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) iwie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im ilenderjahr 2002.

leue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben ' fden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

fezu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- pnbescheide allgemein festgesetzt.

JieFestsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- ]nten sind; wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen labenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem iutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen tchtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher scheid zugegangen wäre, fitsbehelfsbelehrung

L^ en d ' e durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Mindeabgäbcn kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung 1 w Kanntmachun 9 Widerspruch erhoben werden.

^ rs P ruc h ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- Rp eV h r 'I altUn ^ Montabaur . Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- ' Cher Einle 9 un g des Widerspruchs ist die Widerspruchs- ! Spr Friot, 7 " ur 9 ewah rt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- lurc p , 61 f BehÖrde ^Sangen ist impinH Q e k Un ? des Wid ® r spruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der

indeabgaben nicht aufgeschoben.

in Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

fundsachen

Wa^Di 6 !, 6 * Eese brille mit Umhängeband wurde an dem Weg vom 1e *^9 Sespenroth gefunden.

änschaftül mi f. 9 raU/, 9 rür >em Band Marke G-Schock ist im Dorfge- pGege t Slie9engeblieben -

ns ande können während der Sprechstunde abgeholt werden.

Axel Braun, Ortsbürgermeister

(Sl 1 ?, 9 Hei| berscheid i ien ächstesib rtreter der 0rtsvereine

P°nnerstaq ?3 ^ der Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring findet am 1 - 2 003,19.30 Uhr, in der GaststätteDorfschänke" statt.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs, von ...17.00 bis 19.00 Uhr

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent­nehmen.

Tel. u. Fax:.06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Orts­gemeinderates vom 12.12.2002 der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 2001 I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

2.579.902,19

2.565.659,81

5.145.562,00

neue Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0,00

J. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0,00

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

1.560,00

0,00

1.560,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2.578.342,19

2.565.659,81

5.144.002,00

Soll-Ausgaben

2.578.342,19

1.974.810.08

4.553.152,27

* neue Haushaltsausgabereste

0,00

592.810,51

592.810,51

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

1.960,78

1.960,78

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0.00

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

2.578.342,19

2.565.659,81

5.144.002,00

Oberschuss/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 11.01.2002 Stein

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorla­ge der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 20.01.2003 - 29.01.2003 bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners­tags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 10.01.2003 (S) Greiser

Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 12.12.2002

Neubesetzung des Umlegungsausschusses;

Neuwahl des Vorsitzenden

Aufgrund interner Umsetzungen innerhalb der Katasterverwaltung wurde es erforderlich, den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses neu zu wählen. Der Ortsgemeinderat wählte daher zum Vorsitzenden des Umle­gungsausschusses Obervermessungsrat Enno Heeren. Haushaltsrechnung 2001 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits am 21.11.2002 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts­und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus­halts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungs­ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlass gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 2001 abgeschlos­sen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 12.12.2002 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei­geordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 2001 werden im Rahmen einer geson­derten öffentlichen Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Wochen­blattes zur Kenntnis gegeben.