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inde 9 i. V. Stein, Erster Beigeordneter
Nr. 03/2003
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r^r^&nstraße wurde ein ledernes Schlüsselmäppchen mit zwei , rheitsschlüssen gefunden. Die Fundsache kann in der Sprechstun-
iholt We Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Lnastikgruppe Großholbach
Ldirh des Geburtstages unseres langjährigen Mitgliedes Waltraud r sind wir zu einem Umtrunk am Freitag, 31.01.2003, 20.00 Uhr, in %)lwischerStubb” bei Marianne eingeladen.
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Sitzungsrapj
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
bntags
von 18.00 bis 19.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455
entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung ier Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
istsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes m07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungs- ietzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I 'S.3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid in der irzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages m § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Fthein- id-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
|ie Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 2003 die [rundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grund- leuerA) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) iwie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im ilenderjahr 2002.
leue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben ' fden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
fezu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- pnbescheide allgemein festgesetzt.
JieFestsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- ]nten sind; wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen labenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem iutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen tchtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher scheid zugegangen wäre, fitsbehelfsbelehrung
L^ en d ' e durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Mindeabgäbcn kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung 1 w Kanntmachun 9 Widerspruch erhoben werden.
^ rs P ruc h ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- Rp eV h r 'I altUn ^ Montabaur . Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- ' Cher Einle 9 un g des Widerspruchs ist die Widerspruchs- ! Spr Friot, 7 " ur 9 ewah rt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- lurc p , 61 f BehÖrde ^Sangen ist impinH Q e k Un ? des Wid ® r spruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der
indeabgaben nicht aufgeschoben.
in Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
fundsachen
Wa^Di 6 !, 6 * Eese brille mit Umhängeband wurde an dem Weg vom 1e *^9 Sespenroth gefunden.
■änschaftül mi f. 9 raU/, 9 rür >em Band Marke G-Schock ist im Dorfge- pGege t Slie9engeblieben -
ns ande können während der Sprechstunde abgeholt werden.
Axel Braun, Ortsbürgermeister
(Sl 1 ?, 9 Hei| berscheid i ien ächstesib rtreter der 0rtsvereine
P°nnerstaq ?3 ^ der Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring findet am 1 - 2 003,19.30 Uhr, in der Gaststätte “Dorfschänke" statt.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs, von ...17.00 bis 19.00 Uhr
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Tel. u. Fax:.06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 12.12.2002 der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 2001 I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
2.579.902,19
2.565.659,81
5.145.562,00
neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
J. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
1.560,00
0,00
1.560,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.578.342,19
2.565.659,81
5.144.002,00
Soll-Ausgaben
2.578.342,19
1.974.810.08
4.553.152,27
*■ neue Haushaltsausgabereste
0,00
592.810,51
592.810,51
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
1.960,78
1.960,78
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0.00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
2.578.342,19
2.565.659,81
5.144.002,00
Oberschuss/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 11.01.2002 Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 20.01.2003 - 29.01.2003 bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 10.01.2003 (S) Greiser
Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 12.12.2002
Neubesetzung des Umlegungsausschusses;
Neuwahl des Vorsitzenden
Aufgrund interner Umsetzungen innerhalb der Katasterverwaltung wurde es erforderlich, den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses neu zu wählen. Der Ortsgemeinderat wählte daher zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses Obervermessungsrat Enno Heeren. Haushaltsrechnung 2001 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits am 21.11.2002 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushaltsund Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlass gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 2001 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 12.12.2002 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 2001 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.

