Wochenblatt VG Montabaur
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
/. V. Stein, Erster Beigeordneter
Nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, 21.01.2003, um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.
Auf der Tagesordnung stehen diverse Bauangelegenheiten sowie der T agesordnungspunkt “Verschiedenes”.
Kommunion und Konfirmation am 11. Mai 2003
Wer für die Kommunion- bzw. Konfirmationsfeier am 11.05.2003, von der Gemeinde noch Stühle und Tische benötigt oder wer an diesem Tag gemeindliche Räume nutzen möchte, möge sich bitte bis zum 31.01.2003, bei mir melden.
Abholung der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 18.01.2003, ab 10.00 Uhr, werden die Weihnachtsbäi durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sie die Bäume l frühzeitig an den Straßenrand.
Die abgeholten Weihnachtsbäume werden kompostiert. Bitte entfer Sie bitte Lametta und sonstigen Weihnachtsschmuck. Eine zusätzlii straßenweise Abfuhr, durch den Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbet erfolgt nicht mehr.
Die Jugendfeuerwehr würde sich über eine kleine Spende sehr freu«
Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Gesäuser Narren gebt gut acht, wir feiern wieder Fassenacht.
Am 15.02.2003, ab 20.11 Uhr treffen wir uns all zum närrischen Treiben in der Löwensteinhall’.
Den kleinen Narren sei verkündet: am Sonntag, 16.02.2003, ab 14.11 Uhr die Kindersitzung stattfindet.
- Nr. os;
Generalprobe: Kinder: am 14.02.2003, um Knn 14.02.2003, ab 19.00 Uhr ö,0 ° u hr;
Hallenaufbau: 12.02.2003, ab 18.00 Uhr
Großhofbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19 oObfeon«.
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramts , ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Büroerhanc r, “ 970867. 5 ’ lel: C
Internet: www.grossholbach.de
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsaemainri^ , bach findet am Dienstag, 21.01.2003 um 19.00 Uhr im Sitzuno Bürgerhauses statt. otuungsrami,
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzuna des Ork™*
derates vom 15.10.2002 (öffentlicher Teil) W
3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushalfcbh:»
4. Der “neue” Jugendraum
5. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Großholbach üben Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16.03.1989
6. Umgestaltung des Friedhofseingangsbereiches
7. Beteiligung an den Kosten eines Eingangstores für den Kinfa ten Ruppach-Goldhausen
8. Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Reg» len Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald
9. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgeme derates vom 15.10.2002 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Vertragsangelegenheit
5. Grundstücksangelegenheit
6. Bauangelegenheit
7. Grundstücksangelegenheit
8. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innenl» lieh eingeladen.
56412 Großholbach, 13.01.2003 Röther, Ortsbürgemi
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzu der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr200!
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer!) zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1! BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Grof bach, in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftsl merbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwiitsdi kammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fass Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 2003 dieGr Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer Aj die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr? Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abg werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wen 1 • die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
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Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neu benbescheide allgemein festgesetzt.
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Rechtsbehelfsbelehrung ,
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