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Nr. 03/2003
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lach Durch n cj tze s keine Ersatzpersonen mehr zur Verfügung.
’ orden ® h C 45 KWG i. V. m. § 66 «WO hiermit öffentlich bekannt- Kirddanern s Ersatzperson vorhanden ist und damit der Sitz im ia cht, fl3Sv i'® ,,
^T^nbach 09.01.2003 (S.) Weidenfeiler
02 Gack ' Ortsbürgermeister als Wahlleiter
Lststunde wird vorverlegt
honststunde am Freitag, 17.01.2003, wird wegen der um 19.30 Uhr i-IfonHpn Gründungsversammlung für den neuen „Kinder- und TidChor Buchfinkenland” auf 18.00 bis 19.00 Uhr vorverlegt. Ich bit-
1^ Beachtung Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Erstellung der Fortschreibung ides Dorferneuerungskonzeptes
“«ahmen der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde wird auch das ™ts seit über 15 Jahren bestehende Dorferneuerungskonzept der Orts- Seinde fortgeschrieben und neuen Entwicklungen und Bedürfnissen Lcct oiese Arbeiten hat das Büro für nachhaltige Raumentwick- Bund Umweltinformation Claudia Redlin, Dreikirchen, übernommen. 1 u Redlin stellt das neue Konzept und einen umfangreichen Maßnah- (ikatalog am Mittwoch, 22.01.2003, um 20.00 Uhr, den Mitgliedern des igemeinderates im Gemeindehaus vor. Ich darf alle Ratsmitglieder jrzu noch einmal herzlich einladen.
Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
Irechstunde des Ortsbürgermeisters
istags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
per Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
ibürgermeister privat.Tel.: 06439/7404
jerungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
[lorprobe MGV “Cacilia” Horbach e.V.
lach der Winterpause geht es wieder weiter. Unsere nächste Chorprobe |jstfüralle Stimmen am Freitag, 17.01.2003, um 18.30 Uhr. Damit wir auch I durchstarten können benötigen wir eine vollzählige Mannschaft. Berdem sind auch gemeinsam kurzfristige Termine abzuklären.
Ich bitte allerdings alle Vereine und Gruppen, denen die Halle für ihre Übungszwecke unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und die Ortsgemeinde zudem die Reinigungskosten trägt, mit den Energiefressern wie Heizung und Beleuchtung sparsam umzugehen. Nicht immer ist es zwingend, die gesamte Beleuchtung in allen Räumen einzuschalten. Vielleicht ist auch von Fall zu Fall eine Nutzung der Westerwaldstube bei kleineren Übungsgruppen möglich, damit nicht die komplette Halle aufgeheizt werden muss. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Thermostate in den Toilettenräumen für nur wenige Nutzer auf Endstufe gestellt werden. Dies ist um so ärgerlicher, wenn dann auch noch nach Beendigung der Proben ein Zurückdrehen unterbleibt. Also liebe Buchfinkenlandhallennutzer: Strom und Heizung nach Bedarf einschalten und nach der Probe immer daran denken: Der Letzte macht das Licht und die Heizung aus!
Wilfhed Noll, Örtsbürgermeister
Vorpraktikant(in)
für den Hübinger Kindergarten gesucht
Für unseren eingruppigen Kindergarten suchen wir ab dem 01.08.2003 eine(n) Vorpraktikant(in).
Interesse? Weitere Infos erhalten Sie bei unserer Kindergartenleitung, Diana Lange, Tel.: 06439/9200480.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Freizeitmannschaft Hübingen
“Bäumchenstellen” und Ausflug
Zum Bäumchenstellen bei Uwe und Carmen treffen wir uns am Freitag, 17.01.2003,18.30 Uhr im Gasthaus Panorama.
Einige Teilnehmer unserer Fahrt nach Wernigerode haben ihre Anzahlung noch nicht geleistet. Wir bitten, dies in den nächsten Tagen nachzuholen.
“EISBACHGEMEINDEN”
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793
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Bnststunden der Gemeindeverwaltung meindehaus Kapellenstraße 5: inerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr
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Bürgermeister.06439/901 784
Gemeindeverwaltung/
ibürgermeister. 06439/901807
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E met: www.huebingen.de
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1 .2003 S fani 1 en am Donnerstag, 16.01.2003, und Donnerstag, « ’ ai en aus - In dringenden Fällen bin ich zuhause erreichbar.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
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^Nnkeniandh 9 er ade in den Wochen vor Fastnacht wird unsere Inders stark „ e 2U Pr obezwecken und den verschiedensten Treffen jeser-, w och Jtd* 2 *' Das ist 9 ut so u °d soll auch so bleiben. Das in N ich denke anh Bewirts chaftungskosten bei seit langem konstanten versteht sicti m °deraten Benutzungsgebühren in die Höhe schnel-
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Girod in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelf sbeleh run g
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
/. V. Stein, Erster Beigeordneter

