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Wochenblatt VG Montabaur __

Zuschussangelegenheit Flutopfer wnrhwas-

Die Werkstatt für Behinderte in der Gemeinde Roßwein ha H °cnwas serschäden amGebäude in Höhe von 540.000 00 zu beklagero Die Spenden der Ortsgemeinden sollen zur U ntersrnrzung ö ses * , r

verwendet werden. Die Ortsgemeinde Nentershausen wird hiert 1 nnn nn £ cnonrlsn

Erfreuliche Nachbetrachtung

Beim Martinszug 2002 konnte ein Reinerlös von 225- Euro erziehwer­den. Der komplette Betrag wurde, wie schon in den vergangenen Jahre . zwischen den beiden Schulen und dem Kindergarten aufgeteilt.

Somit konnte den Leitern der Hauptschule Herrn Vogel, der Grundschu­le Herrn Wiehert und der Leiterin des Kindergartens Frau Heinz je ei Betrag von 75 Euro überreicht werden. Die Feuerwehr Nentershausen mit ihrer Jugendfeuerwehr hat auch im Jahr 2002, wie schon in den ver­gangenen Jahren, diese Veranstaltung und den Bau des Martinsfeuers unentgeltlich durchgeführt und den Erlös gestiftet.

Hann-. Hirnen Greiser. Ortsbüraermeister

Musikalische Löwen Nentershausen e.V.

Am Sonntag, 26.01.2003, ab 17.00 Uhr, findet das Neujahrskonzert der Musikalischen Löwen in der Alten Turnhalle zu Nentershausen statt.

Hier wollen wir zeigen, wie vielfältig symphonische Blasmusik sein kann. Neben den bekannten Klassikern wurde inzwischen auch eine Vielzahl von modernen Rock- und Popstücken für Blasorchester arrangiert. Also freut Euch auf Eric Clapton und Co. im neuen Sound der Musikalischen Löwen Nentershausen.

Für nur 3,- Eintritt werden wir Euch einen schönen musikalischen Nach­mittag bieten. Wir freuen uns auf Euren Besuch!

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Der 1. Blutspendetermin 2003 findet am 28.01.2003, von 16.30 bis 20.30 Uhr in der Regionalschule Nentershausen statt. Blutspenden kann jeder Bürger bis zum 69. Lebensjahr. Unterstützen Sie mit Ihrer freiwilligen Blut­spende Ihre kranken und verletzten Mitmenschen.

Erstspender bringen bitte zur Blutspende ihren Ausweis mit und sollten nach Möglichkeit eine Stunde vor der Blutspende anwesend sein.

MGVEintracht

Die diesjährige Winterwanderung startet am Samstag, 18.01.2003, pünkt­lich um 12.30 Uhr, auf dem Marktplatz.

Schi-Club Nentershausen

Abendwanderung mit anschl. gemütlichem Beisammensein

Am Samstag, 25.01.2003, findet für alle Mitglieder und deren Familien, unsere diesjährige Abendwanderung statt. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr beim GasthausOhly in Nentershausen. Wir wandern nach Niedererbach mit anschl. Einkehr, wo für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Nentershäuser Badminton-Club NBC e.V.

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 31.01.2002, um 20.00 Uhr in der Pizzeria Calabria statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; 2. Jahresbe­richt des Vorstandes; 3. Kassenbericht des Kassierers; 4. Tätigkeitsbe­richt des Schriftführers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Neuwahlen des Vorstandes; 8. Wahl der Kassenprüfer; 9. Jahresbeitrag 2004; 10. Verschiedenes (Wünsche und Anregungen)' Alle Vereinsmitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 27 01 2003 beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

INFO für Interessierte:

06485^/4772^ d^ ^/1 ^ u ^ en< ^ un< ^ Erwachsenentraining, Tel:

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

SeSaqs::::::::. . 1900 b i s2i -°o uhr

Ortsbiirgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

des Landesgesetzes zur Reform und NeuörganiSton^ der Um? W2 waltung vom 1 2. 10.1 999 (GVBI. S. 325 ff) für die aenlamp ÄnH d r ' Erweiterung des TonabbauvorhabensRichard |? der FirmS Aloys^w

- - - Nr. 03/20

Müller GmbH & Co. KG, Siershahn in der Verbandsaemai 7"" rod, Westerwaldkreis, durchgeführt. y me,n de Wal

Das Raumordnungsverfahren hat folgendes Ergebnis- Die geplante Änderung und Erweiterung des Tonabbauvorhätv,

II der Firma Aloys Jos. Müller GmbH & Co. KG, Siershahn in gemeinde Wallmerod, Westerwaldkreis, ist unter Maßgaben ml 7^ dernissen der Raumordnung, d.h. ihren Zielen und Grundsätzen ^ Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um folgende Ma^ 66 ^

1. Der Raumordnungsentscheid vom 27.2.1991 wird hiermit auf

2. Im südwestlichen Anschluss an die zugelassene RahmenhprÜ^ fläche wird das Abbaugebiet um insgesamt ca. 16 ha erweitert h 7* zung der erweiterten Abbaufläche und der vom Abbau auszusrhf Flächen ist aus der beiliegenden Karte zu entnehmen (D - Anha i

3. Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahri7

Rekultivierungs- und Projektplanung von dem Träger des Vo hl' Stl enger Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen und Ortsaem zu überarbeiten. Die Öffentlichkeit soll über die geplanten MaRn k* 1 und deren Umsetzung von dem Träger des Vorhabens umfa««?! kontinuierlich informiert werden. sen(l| *i

4. Die Rekultivierung ist an den Folgenutzungen Forstwirtschaft

und Biotopschutz, Erholung und Wasser zu orientieren Es sind'? ca, lieh landespflegerische und forstwirtschaftliche Ersatzmaßnahmen!? halb des Abbaugeländes erforderlich. Hierfür sind weitere Standort nativen im Naturraum zu untersuchen. Mit der Umsetzung der ul men sollte möglichst unmittelbar nach der bergrechtlichen Plantest* lung des Rahmenbetriebsplanes begonnen werden.

5. Es sind abbaubegleitend hydrogeologische, hydraulische und klein«

matische Untersuchungen im Umfeld des Tagebaus von dem Tränt * Vorhabens vorzunehmen. a

6. Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren istzusi« eine Untersuchung der Fledermausvorkommen imMarkwald zu erstSj

7. Der Hauptwanderweg Nr. 5 ist so rechtzeitig zu verlegen, dassesdj den Tonabbau nicht zu einer Unterbrechung im regionalen Wanden genetz kommt.

8. Für den Fall, dass ein forstlicher Flächenausgleich nicht i Umfang möglich sein sollte, ist ein entsprechender Ausgleich in Geldtüil den Träger des Vorhabens an die Landesforstverwaltung zu zahlen,

9. In Abstimmung mit den Forst-, Landespflege-, Agrar- und Kommud

Verwaltungen hat sich der Träger des Vorhabens rechtzeitig um dieVel fügbarkeit der zum Ausgleich benötigten Flächen außerhalb des AM geländes zu bemühen. |

Diese Entscheidung wird von der Oberen LandesplanungsbehördeW begründet, dass dem Vorhaben im Hinblick auf die Wirtschaftsstnrt| die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt eine eM liehe regionale und landesweite Bedeutung zukommt. Die Standort« Rohstoffversorgung der keramischen Industrie mit hochwertigen unMj beschränkt verfügbaren Spezialtonen ist eine unverzichtbare wirtstMi liehe Grundlage für die Produktionsbedingungen der Betriebe und Wj Wettbewerbsfähigkeit der Region auf dem europäischen Markt! trächtigungen der von dem Abbau tangierten Belange der Land Erholung, der Forstwirtschaft sowie der Wasserwirtschaft sind örtlrchuiilj zeitlich begrenzt. Durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßr" men innerhalb des Vorhabensgebietes und im Naturraum können durch den Abbau verursachten Schäden mittel- bis langfristig gern« ausgeglichen oder ersetzt werden.

An das Raumordnungsverfahren schließt sich das bergrechtlicheP feststellungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan mit Umweltvertfl lichkeitsprüfung an, das vom Landesamt für Geologie und Bergbaudinatj geführt wird.

Dieser raumordnerische Entscheid wird gemäß § 18 Abs. 7 Lar nungsgesetz in der Zeit vom 20.01.2003 bis 21.02.2003 beit bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Kowl Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststundenwl tags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.CWKJ 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.ww| und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich ausgelegt und »I während dieses Zeitraumes von den Einwohnern und ihnen nacrtSJ Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen i sonenvereinigungen eingesehen werden.

Montabaur, 13.01.2003 Edmund" I

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderate! Niedererbach vom 13.12.2002 .

Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushaltsplan 200

mig verabschiedet £

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die^Bera Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan und die haushaltssatzung 2002 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimm y. Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vo g ^ Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat ß

mung zum Nachtragshaushaltsplan und der Nachtragshau ^

Die zwingende Notwendigkeit für die Aufstellung des Nacja» tes ergibt sich aus § 98 Abs. 2 Ziffer 1 GemO. Angesichts i®' £

liehen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen und a » prüft und soweit erkennbar auch angepasst. ,. s vei

Die Auswirkungen haben ergeben, dass sich das tungshaushaltes von bisher 656.000,00 um 12.000,00 fe