Wochenblatt VG Montabaur _
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO ertei .
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23.12.2002 - 10.01.2003 bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Montabaur. Finanzabteilung, Zimmer 109. Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, den 11.12.2002
Kindergartenzweckverband (S.) Weidenfeller
Gackenbach/ Horbach Verbandsvorsitzender
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung. Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung
vom 25.11.2002 des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2001 I.
Haushaltsrechnung
Verwaltung^- 1 Vermögens- | Gesamt
haushaKDM haushaitDM DM
Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen
4:5.700.16
5.000.00
430 700.16
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
425.700.16
5.000,00
430 700,16
Soll-Ausgaben
425.700.16
4 520.18
430 220.34
- neue ElaushaJtsausgabereste
0.00
479.82
479.82
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
425.700,16
5.000,00
430.700,16
Überschuss/F ehlbetrag
0.00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 11.01.2002 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Stein, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt
m.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23.12.2002 -10.01.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, den 11 . 1 2.2002 Kindergartenzweckverband
Gackenbach/Horbach gez. Weidenfeiler
' i> ' Verbandsvorsitzender
Winterdienst
Nachdem nun der Winter seinen Einzug gehalten hat, möchte ich an d bestehende Räum- und Streupflicht erinnern.
Laut Straßenreinigung^ätung unserer Gemeinde sind die Anlieqer ve pflichtet, den Winterdienst wahrzunehmen. Dazu gehört das Schneerä men sowie das Bestreuen der Gehwege und glatten Flächen, aber au< die nachfolgende Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen vom Stre material. Sofern keine Gehwege vorhanden sind, gilt hierfür ein Streif« von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit d
28
Nr.
5l/52/2@g|
Gehwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist aemriTT^^ zung durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Sand Lütt' a IN herzustellen. Lediglich bei Glatteis kann Salz gestreut werdan nZ Schneeräumung der Gemeindestraßen wird durch die Firma W , Stockburger. Welschneudorf durchgeführt. Die Ortsgemeinde wird J in diesem Jahr kein zusätzliches Streugut zur Verfügung stellen Ichb se ausdrücklich darauf hin, dass die Schneeräumung in unreqelmsnvr Zeitabständen erfolgt. Die Verpflichtung der Anlieger zur Schneeräum! und Streupflicht wird von der Durchführung des Winterdienstes der nS gemeinde nicht berührt. ^
Wilfried Wilhelm',, Ortsbürgerme
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung des Kindergartenzweckverbandes
Gackenbach/Horbach vom 10. Dezember 2002 zu § 59 ff. Abgabenordnung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art
juristische Personen des öffentlichen Rechts §1
Der Kindergartenzweckverband der Ortsgemeinde Gackenbach und Horbach verfolgt mit seinem Betrieb gewerblicher Art (BgA) Kindergarten Gackenbach/Horbach, Schulstraße, 56412 Horbach) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung §2
Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unter! tung der Kindergärten.
§3
Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßir Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuw« düngen aus den Mitteln der BgA.
§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriel gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergüt tung begünstigt werden.
§5
Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecüs fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach, die
ijahrs
lerai
das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke/ zu verwenden haben §6
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 56412 Gackenbach, 10.12.2002 (S) Weidenfer
Zweckverbandsvorsitzen <
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgende? hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrit dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomrri|B f ( ;
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sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-] migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung] verletzt worden sind, oder ■PStStl
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bearv ^ standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvqt
Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konran^ ^ *
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des sacn- ^ Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. 7* 6 '" Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so Ka n auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletz ra S<nn geltend machen. , J ^ aGe,ni
56412 Gackenbach, 10.12.2002 ( s ) WeidenfeM _
Zweckverbandsvorsitzenq^i w
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Trohe Weihnachten
und ein erfoCgreiches Jahr 2003
Das Jahr 2002 neigt sich seinem Ende zu. Weihnachten und der, Jahreswechsel liegen vor uns. Ich nehme dies zum Anlass m 4 allen, die mich in meiner Arbeit unterstützt haben, recht heraus , bedanken. Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeitern u j Ortsgemeinderat und allen die sich zum Wohle unserer Ge j eingesetzt haben. Mein Dank gilt auch den Ortsvereinen. ?
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürger wünsche ich, auch im < des Ortsgemeinderates ein frohes Weihnachtsfest, viel £ 0Q3 1
Erfolg, vor allem Gesundheit und Gottes Segen für das ja j
Euer Ortsbürgerm&sten
Winfried Wilhelm 1 )
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