51/52/20
^110^ im Pr 0 |
l(t VG Montabaur
^en Gemeinden herzlich willkommen! Eine Anmeldung ist
bittenden Manfred Henkes. Tel. 06439/1626 oder beim Pres- jjSSw. Tel. 06439/909227.
Nr. 51/52/2002
Sft Lund JugendChor Buchfinkenland
in: 7 - Beimcw r0be im neuen Jahr ,
EntlasÄLzur Gründungsversammlung
Vorsta nÄ!fWobe des Kinder- und JugendChores Buchfinkenland im neu- tdenes ■^Utarn Donnerstag. 9. Januar 2003. zu den gewohnten Zeiten statt, s EinladHji^en wurde der Kinder- und JugendChor auf Initiative der Dorf- der Buchfmkenlandgememden. des Arbeitskreises Buchfin- Nund der Arbeitsgruppe .Kinder- und JugendChor ms Leben gemorste öffentliche Auftritt bei der Weihnachtsfeier der Buchfinken- '-,i war gelungen und fand bei den Anwesenden großen Anklang, ---•wörtlichen halten nunmehr die Zeit für gekommen, auch die iimmenfdie^iiiichen Voraussetzungen zu schaffen.
_ 17 . Januar 2003, findet ab 19.30 Uhr im Saale des Gast-
n jQhtinkenland". Kirchstraße 5. in Gackenbach die Grün-
"jLsammlung des Kinder- und Jugendchores statt. Auf derTages- B egrül^K 3S | eh t neben der Wahl eines Vorstands (Vorsitzende(r), stellv. >tellung'derll ä J H e ( r ) Kassierer(in), Schriftführer(in) und Beisitzer) der Erlass tenwar^5j';.;^;atzung.
lSsen PiwL r Gründungsversammlung sind insbesondere die Eltern der mit- isenprüf^jr^^grund Jugendlichen aber auch alle Freunde. Gönner und 13; 11. Ven ^(fördernde Mitglieder des Chores ganz herzlich eingeladen.
verdenke- Bereinigung 1920 Horbach e.V.
die Aktiv#*- »halt Horbach / Winden
iren Werde? jrstag, 28.12.2002, findet die traditionelle Wanderung unserer 1. V K^ft statt. Start ist um 13.00 Uhr m Horbach am Gasthaus Zum yBaum”. Dann geht's über Hübingen nach Winden.
«erWanderung sind alle Fans - und auch die. die es noch werden r-herzlich eingeladen, rgymnastik
12003 möchten wir wieder unsere traditionelle Winterwanderung Treffpunkt ist um 14.30 Uhr am Gasthaus .Zum Grünen Baum"
■wandei slokal “Zum nam Sport- nd alle Mit- um MitwäfiSj
49, bis zum
•sch
iInformationen erteilt Ingrid Janz. Tel. 1548.
jsndspielgemeinschaft «rt/Welschneudorf/Horbach/Winden
Me um den Sparkassen Cup; Sparkasse Neuwied -
it am Sams- Sparkasse Westerwald
J 6 "’ W S IeWü gend, Vorrunde Staffel 1: Sonntag. 22.12.2002. Beginn: 09.30 Uhr asändeÄ Vorrunde Staffel 3 Samstag. 22.12.2002. Beginn: 13.45 Uhr rtes;2.ErP^' 1Rljnde Staffel 1 2: Sonntag. 15.12.2002; Beginn: 13.45 Uhr iert'in 3,j ^ orthalle Ransbach-Baumbach n, 3. Berich- r ' er Spvgg. Ransbach-Baumbach
SchatzrÖjH '^nd Vorrunde Staffel 3: Sonntag, 22.12.2002, Beginn: 13.45 Uhr 8. AbstWH : -pcrthalle Siershahn nes ''"'tn EGC Wirges che vor der törungzum Jahresabschluss
hriftlich ein- :%und Betreuer der JSG Elbert/Welschneudorf /Horbach wan- ^27,12.2002 nach Horressen. Start ist um 14.30 Uhr in Welsch- t,am Gasthaus "Zum Hannes".
je im Buch- aldvereijin i, die an Sil- itlichen von r ersten Suchern Alter,
/erden drei en und sich
,0(imV Ä
hfinkenlflSL
frische V\fin-1,
»r GlühWf fze Jahres* träge sorgt ^ mde Atmo- Ckenb, nd,
Gackenbach
^stunde des Ortsbürgermeisters
..von 19.00 bis 20.00 Uhr
. jnoehaus, Im Wiesengrund 1
“Gemeindehaus. 06439/1764
^eindehau8.ZI!!!!!!!!!!!!!!! .06439/909362
«indehaus:.og-gackenbach @ t-online.de
Halfterweg 1 6
. 06439/900990
™ . 06439/900968
.
^ des Kindergartenzweckverbandes
ach/Horbach
3C kenbach H(n£" 5 er 2002 In Horbach »Art| Ur u?i benorc,nun 9 steuerbegünstigte Betriebe gewerb- um Selbst" s,lsc he Personen des öffentlichen Rechts
3ittefürden ^
soweit vor- ^ 9® enzweckverband der Ortsgemeinde Gackenbach und Hor- so dasä l % Wi J. se,nem Betrieb gewerblicher Art (BgA)
^chfinW 4J® n K Gac kenbactVHorbach, Schulstraße, 56412 Horbach
^les et Un( * unrr *ittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
§2
Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Unterhaltung der Kindergärten §3
Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der BqA.
§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§5
Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.
§6
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 56412 Gackenbach, 10.12.2002 (S.) Weidenfeiler
Zweckverbandsvorsitzender
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Gackenbach, 10.12.2002 (S.) Weidenfeiler
Zweckverbandsvorsitzender
Jahreshauptversammlung des MGV “Cacilia” Gackenbach
Die Jahreshauptversammlung des MGV “Cäcilia” Gackenbach findet am Freitag, 10.01.2003, um 20.00 Uhr im Saale des Gasthauses “Buchfinkenland” statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder ganz herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Bericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 5. Tätigkeitsbericht des Schriftführers; 6. Entlastung des Vorstands; 7. Verschiedenes.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 25.11.2002 des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2001 I.
Haushaltsrechnung
1
Verwaltungs-
haushalt/DM
Vermögens-
haushait'DM
Gesamt
DM
heststellune des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
425.700,16
5.000,00
430.700,16
Summe bereinigte
Soll-Ei nnabmen
425.700,16
5.000,00
430.700,16
Soll-Ausgaben
425.700,16
4.520,18
430.220,34
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
479,82
479,82
Summe bereinigte Soll-Ausaaben
425.700,16
5.000,00
430.700,16
Obenchuas/Fehlbetng
0.00
m
0.00
Stein
I. Beigeordneter
Festgestellt:
Montabaur, 11.01.2002 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
II.
Entlastungsbeschluß
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
i-Cr... .'Ti'

