Einzelbild herunterladen

51/52/20

^110^ im Pr 0 |

l(t VG Montabaur

^en Gemeinden herzlich willkommen! Eine Anmeldung ist

bittenden Manfred Henkes. Tel. 06439/1626 oder beim Pres- jjSSw. Tel. 06439/909227.

Nr. 51/52/2002

Sft Lund JugendChor Buchfinkenland

in: 7 - Beimcw r0be im neuen Jahr ,

EntlasÄLzur Gründungsversammlung

Vorsta!fWobe des Kinder- und JugendChores Buchfinkenland im neu- tdenes^Utarn Donnerstag. 9. Januar 2003. zu den gewohnten Zeiten statt, s EinladHji^en wurde der Kinder- und JugendChor auf Initiative der Dorf- der Buchfmkenlandgememden. des Arbeitskreises Buchfin- Nund der Arbeitsgruppe .Kinder- und JugendChor ms Leben gem­orste öffentliche Auftritt bei der Weihnachtsfeier der Buchfinken- '-,i war gelungen und fand bei den Anwesenden großen Anklang, ---wörtlichen halten nunmehr die Zeit für gekommen, auch die iimmenfdie^iiiichen Voraussetzungen zu schaffen.

_ 17 . Januar 2003, findet ab 19.30 Uhr im Saale des Gast-

n jQhtinkenland". Kirchstraße 5. in Gackenbach die Grün-

"jLsammlung des Kinder- und Jugendchores statt. Auf derTages- B egrül^K 3S | eh t neben der Wahl eines Vorstands (Vorsitzende(r), stellv. >tellung'derll ä J H e ( r ) Kassierer(in), Schriftführer(in) und Beisitzer) der Erlass tenwar^5j';.;^;atzung.

lSsen PiwL r Gründungsversammlung sind insbesondere die Eltern der mit- isenprüf^jr^^grund Jugendlichen aber auch alle Freunde. Gönner und 13; 11. Ven ^(fördernde Mitglieder des Chores ganz herzlich eingeladen.

verdenke- Bereinigung 1920 Horbach e.V.

die Aktiv#*- »halt Horbach / Winden

iren Werde? jrstag, 28.12.2002, findet die traditionelle Wanderung unserer 1. V K^ft statt. Start ist um 13.00 Uhr m Horbach am Gasthaus Zum yBaum. Dann geht's über Hübingen nach Winden.

«erWanderung sind alle Fans - und auch die. die es noch werden r-herzlich eingeladen, rgymnastik

12003 möchten wir wieder unsere traditionelle Winterwanderung Treffpunkt ist um 14.30 Uhr am Gasthaus .Zum Grünen Baum"

wandei slokalZum nam Sport- nd alle Mit- um MitwäfiSj

49, bis zum

sch

iInformationen erteilt Ingrid Janz. Tel. 1548.

jsndspielgemeinschaft «rt/Welschneudorf/Horbach/Winden

Me um den Sparkassen Cup; Sparkasse Neuwied -

it am Sams- Sparkasse Westerwald

J 6 " W S IeWü gend, Vorrunde Staffel 1: Sonntag. 22.12.2002. Beginn: 09.30 Uhr asändeÄ Vorrunde Staffel 3 Samstag. 22.12.2002. Beginn: 13.45 Uhr rtes;2.ErP^' 1Rljnde Staffel 1 2: Sonntag. 15.12.2002; Beginn: 13.45 Uhr iert'in 3,j ^ orthalle Ransbach-Baumbach n, 3. Berich- r ' er Spvgg. Ransbach-Baumbach

SchatzrÖjH '^nd Vorrunde Staffel 3: Sonntag, 22.12.2002, Beginn: 13.45 Uhr 8. AbstWH : -pcrthalle Siershahn nes ''"'tn EGC Wirges che vor der törungzum Jahresabschluss

hriftlich ein- :%und Betreuer der JSG Elbert/Welschneudorf /Horbach wan- ^27,12.2002 nach Horressen. Start ist um 14.30 Uhr in Welsch- t,am Gasthaus "Zum Hannes".

je im Buch- aldvereijin i, die an Sil- itlichen von r ersten Su­chern Alter,

/erden drei en und sich

,0(imV Ä

hfinkenlflSL

frische V\fin-1,

»r GlühWf fze Jahres* träge sorgt ^ mde Atmo- Ckenb, nd,

Gackenbach

^stunde des Ortsbürgermeisters

..von 19.00 bis 20.00 Uhr

. jnoehaus, Im Wiesengrund 1

Gemeindehaus. 06439/1764

^eindehau8.ZI!!!!!!!!!!!!!!! .06439/909362

«indehaus:.og-gackenbach @ t-online.de

Halfterweg 1 6

. 06439/900990

. 06439/900968

.

^ des Kindergartenzweckverbandes

ach/Horbach

3C kenbach H(n£" 5 er 2002 In Horbach »Art| Ur u?i benorc,nun 9 steuerbegünstigte Betriebe gewerb- um Selbst" s,lsc he Personen des öffentlichen Rechts

3ittefürden ^

soweit vor- ^ 9® enzweckverband der Ortsgemeinde Gackenbach und Hor- so dasä l % Wi J. se,nem Betrieb gewerblicher Art (BgA)

^chfinW 4J® n K Gac kenbactVHorbach, Schulstraße, 56412 Horbach

^les et Un( * unrr *ittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung

§2

Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Unterhal­tung der Kindergärten §3

Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwen­dungen aus den Mitteln der BqA.

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergü­tung begünstigt werden.

§5

Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

§6

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 56412 Gackenbach, 10.12.2002 (S.) Weidenfeiler

Zweckverbandsvorsitzender

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Gackenbach, 10.12.2002 (S.) Weidenfeiler

Zweckverbandsvorsitzender

Jahreshauptversammlung des MGVCacilia Gackenbach

Die Jahreshauptversammlung des MGVCäcilia Gackenbach findet am Freitag, 10.01.2003, um 20.00 Uhr im Saale des GasthausesBuchfin­kenland statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder ganz herzlich eingeladen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Gedenken an die verstorbenen Ver­einsmitglieder; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Bericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 5. Tätigkeitsbericht des Schriftführers; 6. Ent­lastung des Vorstands; 7. Verschiedenes.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Ver­bandsversammlung vom 25.11.2002 des Kindergartenzweckverban­des Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2001 I.

Haushaltsrechnung

1

Verwaltungs-

haushalt/DM

Vermögens-

haushait'DM

Gesamt

DM

heststellune des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

425.700,16

5.000,00

430.700,16

Summe bereinigte

Soll-Ei nnabmen

425.700,16

5.000,00

430.700,16

Soll-Ausgaben

425.700,16

4.520,18

430.220,34

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

479,82

479,82

Summe bereinigte Soll-Ausaaben

425.700,16

5.000,00

430.700,16

Obenchuas/Fehlbetng

0.00

m

0.00

Stein

I. Beigeordneter

Festgestellt:

Montabaur, 11.01.2002 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

II.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahres­rechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe­lege wird verzichtet.

i-Cr... .'Ti'