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Wochenblatt VG Montabaur i

(2) Der Beitragsbescheid enthält:

1. die Bezeichnung des Beitrages,

2. den Namen des Beitragsgläubigers,

3. den Namen des Beitragsschuldners,

4. die Bezeichnung des Grundstückes,

5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,

6. den zu zahlenden Betrag,

7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgruna- lagen nach dieser Satzung,

8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und

10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§ 14 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am 20.08.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Simmern über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 07.01.1999 außer Kraft.

56337 Simmern. 05.09.2002 (S.) Schmidt

Ortsgemeinde Simmern Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56337 Simmern. 05.09.2002 (S.) Schmidt. Ortsbürgermeister

Kirchweihjugend

Wie bereits im vergangenen Jahr werden wir Rücklagen für die Organi­sation des kommenden Kirchweihfestes bilden. Zudem haben wir wieder eine gemeinnützige Spende an die Ortsgemeinde getätigt.

Auf diesem Wege möchten wir alle Jugendlichen ansprechen, die an der Organisation und Durchführung des Kirchweihfestes 2003 teilnehmen wol­len. Wir freuen uns über viele interessierte Jugendliche, die auf diese Wei­se alte Traditionen bewahren und fortführen möchten.

Zuletzt weisen wir noch einmal daraufhin, dass einige Tombolapreise noch nicht abgeholt wurden. Die Losnummern können bei Heike Wittelsberger (Tel. 8187), Hauptstraße 64, erfragt werden.

Ihre Kirchweihjugend

Versteigerung des gemeindeeigenen Obstes

Die diesjährige Versteigerung des gemeindeeigenen Obstes (Äpfel) fin­det am Samstag, 28.09.2002, statt. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf der Gemeindewiese oberhalb der Tennisplätze.

Rainer Dämgen, III. Ortsbeigeordneter

Das macht Freude!

Bereits zum zweiten Mal hat die Kirchweihjugend unser Kirchweihfest her­vorragend organisiert!

Mit sehr viel Engagement und Disziplin seitens dieser jungen Leute wur­den die Veranstaltungen für Simmerner und Gäste zu einem Erlebnis.

Bereits im vergangenen Jahr konnte sich die Gemeinde über eine großzü­gige Spende aus dem Erlös der Kirchweih freuen.

Auen dieses Jahr wurden wir angenehm überrascht!

Die Spende von 1000, Euro werden wir für Beschaffung einer Sch kel auf dem Kinderspielplatz verwenden. (Diese wurde leider vor einic Wochen von Zerstörungswütigen angefackelt!)

Ich denke, das Verhalten der Kirchweihjugend ist ein Beispiel für das üt wiegend positive Benehmen unserer jungen Mitbürger!

Auch in seinem Schreiben vor einigen Wochen hat Bürgermeister Er Schmidt darauf hingewiesen, dass es sich bei den zerstörerischen A vitäten lediglich um ein paar Chaoten handeln kann.

Umso wichtiger ist es, Jugendliche, wie man sie in der Kirchweihjugr findet, vorbehaltlos zu unterstützen!

Heribert Schughart, 1. Ortsbeigeordneter

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Bücherei Simmern

Öffnungszeit: Jeden Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr. Die Ausleihel für 3 Wochen kostenlos.

Auch Leser aus der Augst sind herzlich willkommen.

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Musikverein 1930 Simmern e.V. _

Musikalische FrüherziehungfSCtlStUfldl

In Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Simmern und der Kreismui schule Westerwald möchte der Musikverein 1930 Simmern e.V. musiB® e i n dehaus, lische Früherziehung für Kinder anbieten, die dem Kindergarten»Gemeinde wachsen.Gemeindehau

Vorgesehen sind Gruppenunterricht in einem Flötenkurs und/oder in eiiB^eindeh Orffschen Spielkreis. Frau Soluguren-Thomas, die auch den MusikÄöischrift: Ha terricht im Kindergarten durchführt, wird uns zur Verfügung stehen, praprivat..

Um einen Überblick über das Interesse zu gewinnen, bitten wir die intl essierten Eltern, sich mit Namen, Anschrift und Tel.-Nr. bis 30.09.2002 zu melden. I

Schriftliche Anmeldungen können formlos abgegeben werden im KindBIfen d6S A garten, bei der Leiterin Frau Kiesling und beim Geschäftsführer des Vereins 1930 Simmern e.v., Bernd Klein, Hauptstr. 85. _ »ArbeitskreisC

Wir werden anschließend die Eltern zu einem Informationsgespräche®^^^ laden -«T. Alle Mit

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Sportclub Simmern 1946 e.V.

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Am Sonntag, 15.09.2002, fährt unsere_Mannschaft zum^Aus^^ ^

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BUCHFINKENLAND

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gebeten, diesen Termin h2 In . den Ortsgemeinden. Die Mitgliedern^ en Unc i Mitbürger sind vorzumerken. Interessierte Mitbiir

ver s,nd ebenfalls herzlich willkommen.

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