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rTnrtsaemeinde im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt 'h aus dem Bauprogramm ergebenden flächenmäßigen ■| lC der Erschließungsanlage endgültig hergestellt, wenn T s 127 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 BauGB genannten P canlaaen sowie selbständige und unselbständige Park- r cnne von § 127 Absatz 2 Nummer 4 BauGB eine Befestigung “il Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten ,aufweisen. Soweit im Bauprogramm eine andere Befestige andere Decke beschlossen ist, gilt diese - abweichend ft* ß 2 Satz 1 - als Merkmal der endgültigen Herstellung.
Usländige Grünanlagen gärtnerisch bzw. landespflegerisch gestalten in den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buch- Jiheraestellt und die unbefestigten Teile gemäß Absatz 2 Buch-
gestaltet sind.
bändige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre lim Eigentum der stehen und gärtnerisch bzw. landespflegerisch
ind.
jVorausleistungen
Ortsgemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht I«oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages
(i, wenn
Iber Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde und Gültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier [zuerwarten ist (sogenannte Herstellungsalternative gemäß § 133 :3Satz 1 BauGB).
©leistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehre- üen oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 Verhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Bei- zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht bei-
Sctitig Ist.
'Ablösung des Erschließungsbeitrages
stehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- ssvereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der sichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat- ermittelnden Erschließungsbeitrages.
Beitragsschuldner
iagsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- sscheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- lichtigen Grundstückes ist.
siWohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- setzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig, shrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
[Veranlagung und Fälligkeit
Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- ischeid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- icheides zur Zahlung fällig. iiBeitragsbescheid enthält:
I* Bezeichnung des Beitrages, sn Namen des Beitragsgläubigers, löen Namen des Beitragsschuldners,
[ieBezeichnung des Grundstückes,
Wie Bezeichnung der abzurechnenden Anlage, den zu zahlenden Betrag,
die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs- prundlagen nach dieser Satzung,
.dieFestsetzung des Fälligkeitstermins,
|dieEröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund- [stuck ruht und
Rechtsbehelfsbelehrung.
tnkrafttreten/Außerkrafttreten
■Satzung tritt rückwirkend zum 05.12.1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt »urig der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Erhebung einmali- 'l^Wr^die erstmälig 0 Herstellung von Erschließungsanlagen vom
Heiligenroth, 02.09.2002 (S.) i.V. Herbst
feinde Heiligenroth I. Ortseigeordneter
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üF«^bs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) K5>n? m 31 • Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert
fernher 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
tsGpJt' 6 un * er Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften w . ® oc,er aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen nd 6n ., In dabr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig dies ommen - D' es gilt nicht, wenn
llmiaunn tl I? fTlun9en über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- i»Jt, aie Abfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung l|v 0rAh | f orden sind, oder
l( s tandpf a n!i e ' r ? es 3abres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- ISchriften er J erT ! and d fe Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- 9egenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-
Nr. 37/2002
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, ai au ne ^ er fe tzun 9 nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann cn nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Heiligenroth, 02.09.2002 (S.) i. V. Herbst
I. Ortsbeigeordneter
SV Heiligenroth
Fit Kids
fit Kids sind Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren, die sich regelmäßig mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr im ZbV-Raum der Vogelsanghalle treffen. Unter der neuen Leitung von Marita Noll stehen Aerobic, Spiele und Tänze auf dem Programm. Hast du Lust bekommen? Dann schau doch mal am nächsten Mittwoch vorbei!
Erste Mannschaft
Die erste Mannschaft spielt am Sonntag, 14.30 Uhr in Ruppach gegen Sessenbach.
Der Gegner der zweiten Mannschaft ist am Sonntag der SV Thalhausen. Das Spiel findet um 14.30 Uhr in Thalhausen statt.
ALTE HERREN
Samstag, 16.09.2002,16.00 Uhr, AH Bad Ems - AH Heiligenroth, Abfahrt: 15.00 Uhr
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
“Essen und trinken für einen guten Zweck”
Am Sonntag, 22.09.2002, laden die Mitglieder des Eine-Welt-Ausschus- ses - vom pastoralen Raum der Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen - nach dem Erntedank-Gottesdienst - zum “Essen und trinken für einen guten Zweck” in den Mariensaal ganz herzlich ein.
Der Erlös dieser Aktion wird der bistumsweiten Kollekte “Dürrehilfe im südlichen Afrika” zur Verfügung gestellt.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
HANDBALL
Samstag, 14. September 2002: männliche E-Jugend: 14.00 Uhr: Turnier HSG Altenkirchen/Weyerbusch; Spielort: Sportzentrum in Altenkirchen; Treffpunkt: nach Absprache mit Annelie Born 02602/81195 Sonntag, 15. September 2002: Damenmannschaft, 15.00 Uhr: HSG Untermosel/Güls - TuS Ahrbach, Spielort: Anton-Gräf-Sporthalle in Kobern- Gondorf, Treffpunkt: Mitfahrerparkplatz in Heiligenroth um 13.30 Uhr männliche D-Jugend: 15.30 Uhr: TuS Ahrbach - TV Bad Ems, Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 14.45 Uhr
Herrenmannschaft: 17.00 Uhr: TuS Ahrbach - HSG Oberbieber/Rengsdorf , Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 16.00 Uhr
Spielverlegung
männliche B-Jugend: TuS Ahrbach - TG Boppard , Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur. Achtung: Neuen Termin erfragen bei Joachim Noll unter 0171/6203300
Trainingszeiten:
Herren: donnerstags 20.00-21.30 Uhr (ab 17 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur
Alte Herren: donnerstags 20.00-21.30 Uhr (ab 32 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur
Damen: montags 18.30-20.00 Uhr (ab 16 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur
mB-Jugend: mittwochs 18.00-20.00 Uhr (bis 1986) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen
donnerstags 18.00-20.00 Uhr: Neue Kreissporthalle in Montabaur D-Jugend: freitags 17.00-18.30 Uhr (bis 1990) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen
E-Jugend: freitags 16.00-17.00 Uhr (bis 1992) Schulturnhalle in Ruppach- Goldhausen
Minis: freitags 16.00-17.00 Uhr (ab 5 Jahre) Schulturnhalle in Ruppach- Goldhausen
FUSSBALL
Freitaq 13 09.2002, in Moschheim: Fll-Jugend - JSG Moschheim-Staudt- D ■ 17 45 Uhr in Horressen: Fl-Jugend - JK Horressen; 17.45 Uhr in Weroth: Flll-Jugend - JSG Steinefrenz-Weroth
Samstag 14 09.2002,10.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen: Bambinis TuS Ahrbach - SV Heiligenroth; 13.00 Uhr in Wirges: El-Jugend - EGC Wirges II-13 00 Uhr in Girod: Ell-Jugend - EGC Wirges I; 14.00 Uhr in Deesen: D-Juaend - Spvgg. Haiderbach-Deesen; 16.00 Uhr in Niederahr: Alte Herren -TuS 03 Niederahr; 16.30 Uhr in Großmaischeid: B-Jugend - JSG

