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Wochenblatt VG Montabaur

AUGST

jeweiligen Grundstücke zum tnae dj Grundstücke ggfls.

werden; andernfalls müssen die Eige en f om der Pächter Ansprüche Wertminderungen gegen sich gelten ^ssen sofern der Pachter P auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses geltend macht.

III Verfüqungs- und Veränderungssperre i m iannnnchp-

Nach § 51 BauGB dürfen von der ßeKanntm ach ^ng ® ^ { d g S umle-

schlusses bis zur Bekanntmachung der Unan jt schriftlicher

gungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schrirtn

Genehmigung des Umlegungsausschusses

1.

2.

3.

ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über em J ndstu ^ über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks odeir Gra d stücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründ , g dert oder aufgehoben werden; ....

erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wert­steigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen

werden; ... ... .

nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Ände­rungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungs,- zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anla­gen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt wor­den sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher aus­geübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist bei dem Vermes- sungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblen­zer Straße 15, 56410 Montabaur eingerichtet

V. Vorbereitende Maßnahmen

In der UmlegungPlofstraße wird voraussichtlich im Spätsommer 2002 mit den örtlichen Vermessungsarbeiten begonnen. Die Arbeiten werden durch das Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Mon­tabaur, durchgeführt.

Den Beauftragten der zuständigen Steilen ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnah­men das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grund­stücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.

VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandeverzeichnis

In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind

3.

die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart, die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt.

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im Grundbuch in Abteilung 11 eingetragenen Lasten und Beschränkungen liegen in der Zeit vom 12.08. - 11.09.2002 bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Zimmer 221, während der Dienststunden öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht bei dem Vermessungs- und Kata­steramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15 56410 Montabaur, nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse dar­legt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Dupli­kat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbür­germeister während der Sprechstunden eingesehen werden.

Der Umlegungsbeschluss gilt mit Ablauf des 26.07 2002 als bekannt gemacht. a " 11

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluss (I.) und die vorzubereitenden Maßnah- men (V.) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und'Kata s eramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15 5641 n Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses srhriftiif'h oder zur Niederschrift zu erheben. Die WiderspmchsfristeSat 7 ?ic n h gewahrt, wenn de, Widerspruch noch vor AbÄÄÄi iem von stehend genannten Katasteramt eingegangen ist Montabaur, 17.07.2002 ' ,e , n u- ,

Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Kapellenverein Ruppach-Goldhausen e.V.

Zur Vorbereitung auf unsere diesjährige Kapellenfeste am m na onno * < fen wir uns am 31.07.2002 um 19 30 Uhr , 01.09.2002 Iref-

für unsere Tombola hat bereits begonnen a\\en dieun^mitPr' Losverkauf stutzen, sei jetzt schon einmal gedankt Elke Sturm Hpnlc t o^ n r Unter ' Ruppach-Goldhausen, Tel.: 02602/70774, Fax; 959153 UPStr ' 84, 56412

Aufträgefür Handwerksbetriebe jetzt online urnif-

VERLAG

WITTICH

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Jetzt neu! Rheinland-Pfalz & Saarland

Vertretung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Montabaur l|

Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern

Schiedsmann Reinhard Labonte befindet sich in derzeit, einschl. 10.08.2002 in Urlaub. Die Vertretung während Z nimmt Schiedsmann Gerhard Schumann, In den Krautn l Unterhäusern Tel. 02602/4761. ^

Sportfreunde Germania Kadenbach

23. Raiffeisen-Fußballturnier vom 25.- 28. Juli in Kadenbad Die Sportfreunde Germania Kadenbach freuen sich auf diet des nun schon zum 23. Mal stattfindenden Fußballturnier S und mit finanzieller Unterstützung der Raiffeisenbank Urte J Bereits am Donnerstag, 25. und Freitag, 26. Juli werden*! menden Mannschaften Arzbach, Hillscheid, Eitelborn/Neuftl Simmern und Kadenbach ab 18.15 Uhr die ersten Spieleaufl platz in Kadenbach bestreiten._ n

Am Samstag. 27. Juli wird das Turnier ab 16.00 Uhrfortge^fl am Sonntag. 28 . Juli ab 14.00 Uhr in die FinalbegegnunoeiJ Endspiel ist um 17.15 Uhr vorgesehen. 1

Im Hinblick auf die Spiele der Aufsteiger der vergangenen Sa) bach (Landesliga). SG Eitelborn/Neuhäusel 1 (Bezirksligä),SL (A-Klasse) und die in der C-Klasse startenden Teams aus Kadenbach, darf man sich schon heute auf eine spannende^ che freuen. Selbstverständlich ist für Speis und Trank an* tagen bestens gesorgt.

Der Eintritt zu alten Spielen ist FREI.

Alle Informationen sind auch auf der Homepage http://www.germania-kadenbach.de hinterlegt.

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8. Feriensportfest des TV Jahn Eitelborn

Donnerstag, 15. August 2002 Ort;

Augst-Stadion Eitelborn/Neuhäusel

Beginn:

Schüler/innen 16.30 Uhr/Jugend .Frauen, Männer und Serif ab 17.10 Uhr

Meldungen:

Ruth Sauer, Struthweg 24, 56337 Eitelborn Telefon/Fax: Geschäftsstelle TV Eitelborn M. Saal, Streimerich 47 Telete| 902576; E-mail: TV_Eitelborn@t-online.de Meldeschluss:

15. August 2002 Nachmeldungen:

Sind möglich, jedoch nur eine Stunde vor dem jeweiligenWe gegen eine Gebühr von 1 Euro.

Achtung! Weil wir letztes Jahr aus Kulanz die Stunde haben, verzögerten sich einige Startzeiten doch erheblich, vielepünktlich angemeldeten Sportler verärgerten, werden sem Jahr streng die Stunde einhalten. Wir bitten um Verstäb Gebühren:

Einzelmeldungen: Frauen/Männer 3,50 Euro; Jugend 2,50E®.! rinnen 2,00 Euro

Mehrkampfmeldungen; 3,00 Euro Nachmeldungen: pro Disziplin 1,00 Euro Wettbewerbe

Schülerinnen W/M 8-11: Dreikampf Schülerinnen W/M 12-13: 75m, Weit, 800 m/ 1000 m Schülerinnen W/M 14/15: 100m, Weit, 800 m/ 1000 m WJA-B : 100m, Weit, 400m, 800m MJA-B : 100m, Weit, 400m, 800m Frauen/Seniorinnen: 100m, Weit, 800m, 5000m Männer/Senioren; 100m, Weit, 1000m, 5000 m (A und B Law Hinweis:

Teilnehmer, die jünger sind als Jahrqang '94 werden (101 gewertet!

Bitte die 5000m Bestleistung angeben! r

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen den Aktivenun i ern erfolgreiche, faire und spannende Wettkämpfe in Auch an diesem Tag ist für das leibliche Wohl zu volkstür 1 gesorgt.

Vorläufiger Zeitplan

Altersklassen 3-Kampf 75m 100m Weit 400m 800m

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