Wochenblatt VG Montabaur
§ 8 - Entstehung des Beitragsanspruches Teilbeitrag
(1) Der einmalige Beitragsanspruch entsteht mit dem Abschluss der Bauarbeiten an der einzelnen Verkehrsanlage und der Berechenbarkeit des Beitrages, in den Fällen der Erhebung eines Teilbetrages nach Absatz 2 mit dem Abschluss und der Abrechenbarkeit der Teilmaßnahme, tine Maßnahme oder Teilmaßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet und der entstandene Gesamtaufwand oder eii- aufwand feststellbar ist.
(2) Der Ausbaubeitrag kann nach Beschlussfassung des Ortsgemeinderates für
1. den Grunderwerb
2. die Freilegung
3. die Fahrbahn
4. Fuß- und Radwege
5. Gehwege
6. unselbstständige Parkflächen
7. unselbstständige Grünanlagen
8. Mischflächen
9. Entwässerungseinrichtungen
10. Beleuchtungseinrichtungen
gesondert als Teilbeitrag erhoben wird. Der maßgebende Zeitpunkt der technischen Fertigstellung der Teileinrichtung wird gesondert festgestellt.
§ 9 - Vorausleistungen
(1) Ab Beginn einer Maßnahme können Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge bis zur voraussichtlichen Höhe des endgültig zu zahlenden Beitrages erhoben werden. Die Vorausleistungen werden der Person angerechnet. an die der Bescheid über den endgültigen Beitrag ergeht. Satz 2 gilt auch, wenn überschüssige Vorausleistungen zu erstatten sind.
(2) Die Ortsgemeinde ist berechtigt, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge auch in mehreren Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 Absatz 2 zu erheben.
§ 10 - Ablösung des Ausbaubeitrages
Vor Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Ausbaubeitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des KAG und dieser Satzung zu ermittelnden Ausbaubeitrages.
§ 11 - Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstückes ist.
(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 12 - Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsgläubigers,
3. den Namen des Beitragsschuldners,
4. die Bezeichnung des Grundstückes,
5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
6. den zu zahlenden Betrag,
7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§ 13 - In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 29.06.1996 außer Kraft.
(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho
benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter Daubach, 12.06.2002 (Siege/; Hahn
Ortsgemeinde Daubach Ortsbürgermeister
Die Kath. öffentliche Bücherei lädt ein
Am Sonntag, 23.06.2002, ist die Bücherei nach dem Familiengottesdienst für alle großen und kleinen Leute geöffnet. Bei schönem Wetter findet dann gleichzeitig vor dem Pfarrhaus ein Bücherflohmarkt statt.
Ebenso werden wieder Kaffee, Saft und Plätzchen gegen eine kleine Spende angeboten.
Die letzte Ausleihe vor den Ferien findet am Mittwoch, 03.07.2002 vi
?i nfl 9 nn 9 1 f 8 '°c- Uhr « tatt ’ Die Bücherei ist wieder am Mittwoc 21.08.2002, für Sie geöffnet.
Für Mittwoch, 03.07.2002, um 19.00 Uhr haben wir eine faszinieren« Lesung über miese Zauberer und magische Monster geplant Wir könnt dafür Rainer Rudloff und Vivid Voices (Lebendige Sprache) gewinnen*
Westerwaldverein Daubach
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Das Dorfcafö in Daubach ist am 23.06.2002 ab 14 wieder geöffnet. Bei selbstgebackenem Kuchen und Pin -» Kaffee werden Sie gerne von den Mitgliedern des Westerv/ld^H
00 für alle!
bach bewirtet.
Wie auch an den vergangenen Tagen können Sie die Sonn I “Westerwälder Impressionen, Ansichts- und Postkarton aerauss ! besuchen. e| nst undr
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Gönnen Sie sich einen schönen Sonntag und kommen im Heimathaus in Daubach. en bie
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Holler
Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Iti
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Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Die 25.06.2002, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal “Alte Schule” statt. Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
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nf bis 18 ;;2fürSif iceti, 03.
2 .
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neue Kommunalfahrzeuges
Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionslist Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm 2002-20ÜF
3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Zuschussangelegenheit
2. Bauvoranfrage
3. Bauvoranfrage
4. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innei lieh eingeladen.
56412 Holler, 17.06.2002 Flosdorf, Ortsbürgermei
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Sommernachtsfest
Das Sommernachtsfest bei der Freiwilligen Feuerwehr Hollerfindetjjii | wie angekündigt, am 20.06. sondern am Samstag, 29.06.2002, statD
re >de Unt isu Anlas:
Treffen der Vereinsvorsitzenden k ; eschön
Hallo, liebe Vereinsvorsitzende! ff ’idiesem
Bevor wir in die wohlverdienten Sommerferien starten, möchte ichll ei herzlich zum Treffen der Vereinsvorsitzenden am Donnerstag, 04.07.11 :: ^g unc 20.30 Uhr in die Gaststätte Heibel einladen. Ich möchte u.a. den,TI -efwrme minplan der Vereine für das 2. Halbjahr 2002” aktualisieren. Sollt!» ^Juger eine oder andere an dem Treffen nicht teilnehmen können, hat aber» ^ mine bekannt zu geben, dann informiert mich bitte telefonisch unteipF;$ge$e!t< oder 5638. Ja bunte:
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Was soll das? äa »gn;
Rund um das Feuerwehrhaus treiben vermutlich wieder “starke "rj^unsde ihr Unwesen. Zerschlagene Flaschen, am Haus ausgedruckte ivigg •.. |T| , |m H . demolierte Hecken, Schilder als Wurfgeschosse etc. sind die senschaften, die unsere Feuerwehrmänner aufräumen dürfen. ß3undUn Der Platz am Feuerwehrhaus wird von vielen Kindern als Spiel- “Spfeibelri ballplatz genutzt und es geht ja wohl nicht an, dass ein Kind in .«.■•.lutaa p tritt oder fällt, nur weil “besonders Starke” die Funktion eines %shäu nicht kennen. ^^ocheru
Sollten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hier e nt s preche'l. ® j t |j| ^Sinne ^ achtungen machen, dann informieren Sie mich bitte umgehen , ‘ iKj rmes
energisch durchgegriffen werden kann. ,JBh 121.06.2t
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^Beat-I h 22.06. •"Aufstf
Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler Holler/Untershausen, Telefon 3495, Fax 994440 Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag .
Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 25.06.2002, 9.30 Uh r J ' (li - ■-
Pfarrheim Holler, Telefon Krekel 180509 / Bertram . , hr hjs
Kath. öffentliche Bücherei: DIENSTAG, 25.06.2002, •
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GEPA-Verkauf: SONNTAG, 30.06.2002, 9.00 Uhr Gottes
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