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Wochenblatt VG Montabaur

§ 8 - Entstehung des Beitragsanspruches Teilbeitrag

(1) Der einmalige Beitragsanspruch entsteht mit dem Abschluss der Bau­arbeiten an der einzelnen Verkehrsanlage und der Berechenbarkeit des Beitrages, in den Fällen der Erhebung eines Teilbetrages nach Absatz 2 mit dem Abschluss und der Abrechenbarkeit der Teilmaßnahme, tine Maßnahme oder Teilmaßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet und der entstandene Gesamtaufwand oder eii- aufwand feststellbar ist.

(2) Der Ausbaubeitrag kann nach Beschlussfassung des Ortsgemeinde­rates für

1. den Grunderwerb

2. die Freilegung

3. die Fahrbahn

4. Fuß- und Radwege

5. Gehwege

6. unselbstständige Parkflächen

7. unselbstständige Grünanlagen

8. Mischflächen

9. Entwässerungseinrichtungen

10. Beleuchtungseinrichtungen

gesondert als Teilbeitrag erhoben wird. Der maßgebende Zeitpunkt der technischen Fertigstellung der Teileinrichtung wird gesondert festgestellt.

§ 9 - Vorausleistungen

(1) Ab Beginn einer Maßnahme können Vorausleistungen auf Ausbau­beiträge bis zur voraussichtlichen Höhe des endgültig zu zahlenden Bei­trages erhoben werden. Die Vorausleistungen werden der Person ange­rechnet. an die der Bescheid über den endgültigen Beitrag ergeht. Satz 2 gilt auch, wenn überschüssige Vorausleistungen zu erstatten sind.

(2) Die Ortsgemeinde ist berechtigt, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträ­ge auch in mehreren Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teil­beiträgen nach § 8 Absatz 2 zu erheben.

§ 10 - Ablösung des Ausbaubeitrages

Vor Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Aus­baubeitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des KAG und dieser Sat­zung zu ermittelnden Ausbaubeitrages.

§ 11 - Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei­tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei­tragspflichtigen Grundstückes ist.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen­tumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12 - Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli­chen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei­tragsbescheides zur Zahlung fällig.

(2) Der Beitragsbescheid enthält:

1. die Bezeichnung des Beitrages,

2. den Namen des Beitragsgläubigers,

3. den Namen des Beitragsschuldners,

4. die Bezeichnung des Grundstückes,

5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,

6. den zu zahlenden Betrag,

7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs­grundlagen nach dieser Satzung,

8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund­stück ruht und

10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§ 13 - In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Dau­bach vom 29.06.1996 außer Kraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho­

benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter Daubach, 12.06.2002 (Siege/; Hahn

Ortsgemeinde Daubach Ortsbürgermeister

Die Kath. öffentliche Bücherei lädt ein

Am Sonntag, 23.06.2002, ist die Bücherei nach dem Familiengottesdienst für alle großen und kleinen Leute geöffnet. Bei schönem Wetter findet dann gleichzeitig vor dem Pfarrhaus ein Bücherflohmarkt statt.

Ebenso werden wieder Kaffee, Saft und Plätzchen gegen eine kleine Spende angeboten.

Die letzte Ausleihe vor den Ferien findet am Mittwoch, 03.07.2002 vi

?i nfl 9 nn 9 1 f 8 '°c- Uhr « tatt Die Bücherei ist wieder am Mittwoc 21.08.2002, für Sie geöffnet.

Für Mittwoch, 03.07.2002, um 19.00 Uhr haben wir eine faszinieren« Lesung über miese Zauberer und magische Monster geplant Wir könnt dafür Rainer Rudloff und Vivid Voices (Lebendige Sprache) gewinnen*

Westerwaldverein Daubach

Nr.

Das Dorfcafö in Daubach ist am 23.06.2002 ab 14 wieder geöffnet. Bei selbstgebackenem Kuchen und Pin -» Kaffee werden Sie gerne von den Mitgliedern des Westerv/ld^H

00 für alle!

bach bewirtet.

Wie auch an den vergangenen Tagen können Sie die Sonn I Westerwälder Impressionen, Ansichts- und Postkarton aerauss ! besuchen. e| nst undr

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Gönnen Sie sich einen schönen Sonntag und kommen im Heimathaus in Daubach. en bie

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Holler

Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Iti

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Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Die 25.06.2002, um 19.30 Uhr im SitzungssaalAlte Schule statt. Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

^zeitig' ! »erden v (-ebote . Ausleih'

nf bis 18 ;;2fürSif iceti, 03.

2 .

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neue Kommunalfahrzeuges

Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionslist Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm 2002-20ÜF

3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Zuschussangelegenheit

2. Bauvoranfrage

3. Bauvoranfrage

4. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innei lieh eingeladen.

56412 Holler, 17.06.2002 Flosdorf, Ortsbürgermei

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Sommernachtsfest

Das Sommernachtsfest bei der Freiwilligen Feuerwehr Hollerfindetjjii | wie angekündigt, am 20.06. sondern am Samstag, 29.06.2002, statD

re >de Unt isu Anlas:

Treffen der Vereinsvorsitzenden k ; eschön

Hallo, liebe Vereinsvorsitzende! ffidiesem

Bevor wir in die wohlverdienten Sommerferien starten, möchte ichll ei herzlich zum Treffen der Vereinsvorsitzenden am Donnerstag, 04.07.11 :: ^g unc 20.30 Uhr in die Gaststätte Heibel einladen. Ich möchte u.a. den,TI -efwrme minplan der Vereine für das 2. Halbjahr 2002 aktualisieren. Sollt!» ^Juger eine oder andere an dem Treffen nicht teilnehmen können, hat aber» ^ mine bekannt zu geben, dann informiert mich bitte telefonisch unteipF;$ge$e!t< oder 5638. Ja bunte:

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Was soll das? äa »gn;

Rund um das Feuerwehrhaus treiben vermutlich wiederstarke "rj^unsde ihr Unwesen. Zerschlagene Flaschen, am Haus ausgedruckte ivigg.. |T| , |m H . demolierte Hecken, Schilder als Wurfgeschosse etc. sind die senschaften, die unsere Feuerwehrmänner aufräumen dürfen. ß3undUn Der Platz am Feuerwehrhaus wird von vielen Kindern als Spiel-Spfeibelri ballplatz genutzt und es geht ja wohl nicht an, dass ein Kind in .«..lutaa p tritt oder fällt, nur weilbesonders Starke die Funktion eines %shäu nicht kennen. ^^ocheru

Sollten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hier e nt s preche'l. ® j t |j| ^Sinne ^ achtungen machen, dann informieren Sie mich bitte umgehen , iKj rmes

energisch durchgegriffen werden kann. ,JBh 121.06.2t

Flosdorf, Ortsbürgermei^ khnz

^Beat-I h 22.06. "Aufstf

Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler Holler/Untershausen, Telefon 3495, Fax 994440 Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag .

Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 25.06.2002, 9.30 Uh r J ' (li --

Pfarrheim Holler, Telefon Krekel 180509 / Bertram . , hr hjs

Kath. öffentliche Bücherei: DIENSTAG, 25.06.2002,

Bilanz ; 12.00 Uhr i^ fSektb

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GEPA-Verkauf: SONNTAG, 30.06.2002, 9.00 Uhr Gottes

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