Wochenblatt VG Montabaur_
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 21.05.2002
Einführung von Hundesteuermarken
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftrag , ur steuerpflichtigen Hunde Steuermarken auszugeben. Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2002 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Hausha ' ts f^^^ 2002 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmu g mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2002. die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. i e 843.000,00 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.J e 773.000.00 €
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer ..269 v. H.
Grundsteuer ..317 v. H.
Gewerbesteuer.340 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.25,00 €
für den zweiten Hund.31,00 €
für jeden weiteren Hund.102,00 €.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2002 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2001
Die Jahresrechnung 2001 ist wegen der Euro-Umstellung erstellt. Als äußerst erfreuliches Ergebnis ist festzuhalten, dass eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 242.000,00 DM nicht eingetreten ist und dass man sogar noch einen Rücklagenbestand von 43.376,32 DM = 22.177,96 € erwirtschaften konnte.
Einsparungen bei Investitionen bzw. Investitionsverlagerungen sowie Mehreinnahmen bei den Ausgleichszahlungen von Beteiligten der Umlegungsverfahren Flurzaun II und Damm-Steinheck und Mehreinnahmen beim Verkauf von Grundstücken haben diesen positiven Verlauf der Haushaltswirtschaft 2001 zu verantworten.
Die Gesamtverschuldung, die zum 31.12.2001 auszuweisen ist, beläuft sich auf 481.171,93 DM oder 246.019,30 €. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf Verschuldung von 415,87 DM liegt deutlich unter einem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 622,00 DM.
Man darf also feststellen, dass für die Aufstellung des Etats 2002 günstigere finanzielle Verhältnisse vorzufinden sind, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 2001 zu erwarten war.
Haushalt 2002
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.616.000,00 € (3.160.621,00 DM). Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 843.000,00 € (1.648.765,00 DM) und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 773.000,00 € (1.511.856,00 DM).
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite in Höhe von 74.000,00 € benötigt werden und außerdem Verpflichtungsermächtigungen in der Größenordnung von 190.000,00 € zu veranschlagen sind, erfolgt deren konkrete Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 799.000,00 € um 44.000,00 € auf 843.000,00 €. Höhere Einnahmen im Forst und im Bereich der Steuern verursachen den Anstieg. Für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen bildet das Steueraufkommen im Unterabschnitt “Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem. Umlagen” das wichtigste Einnahmenpotential des Verwaltungshaushaltes. Der prozentuale Anteil an den Gesamteinnahmen beläuft sich auf 83 53 v H (Vorjahr 85,91 v. H.).
Weitere Einnahmen erwartet die Ortsgemeinde aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen,
Zinsen
Gebühren
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)
2002
2001
3,19 v. H.
3,77 v. H.
0,47 v. H.
0,84 v. H.
8,19 v. H.
4,42 v. H.
5,06 v. H.
4,62 v. H.
£ü d i? Iaufenden Ausgaben des Verwaltungshaushäites beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde y Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die
lungSshaSa e ben ere ' Che de " Gesamtaus 9 a ^" <*» Verwal-
Prozentanteil 2002
1. Personalausgaben.
2 . Verwaltungs- und Betriebsausgaben'. ?o «7 1 ' u
3. Zuschüsse für soziale Zwecke . '
-55,e
.1,43l
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errechnl
oder ähnliche Einrichtungen .
4. Umlagen...
5. Zinsausgaben ...
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.
Als echte freie Finanzspitze für das HaüshäÜsiahr unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistunnp 2 erre lig anzusehenden Sach- und Verfahrenskostenf l VH nddeila| s fahren “Flurzaun II” und “Damm-Steinheck” Pin fik Qle Uri %ii 77.000,00 €. 1 UDer schussbet
Vermögenshaushalt
Das Investitionsprogramm bildet die Grundlaae für hi , Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hip«?! 6 Auistel1 haben bestimmen das Volumen. aus ergeben
Für folgende Investitionen, InvestitionsförderunqsmaRnah gaben sind entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung^slJ
—-9.5001 ■• 20.3151
. 2.5561
.109.251,6
. 8.6071
..200.5341
..27.6751
Zum Umbau und zur Renovierung der Unterkirche in sen wurden folgende Gewerke vergeben:
- Spritzverfugung und Sanierputz
- Natursteinarbeiten
- Kühlzellen
- Innenputzarbeiten
- Schlosserarbeiten
- Zementestricharbeiten
- Fliesenarbeiten
- Malerarbeiten
- Dachabdichtungsarbeiten
- Schreinerarbeiten
- Wasserinstallation
- Trockenbauarbeiten
- Elektroinstallationsarbeiten HevorgesÄ-
Bezüglich der Fenster in der Aussegnungshalle w “ r .^rung mit S außenliegenden Gitter zu entfernen und eine ..,.. ,mva
UvGl
1 . Beleuchtung Freizeitgelände.
2 . Grunderwerb in den Umlegungsverfahren
3. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen .
4. Ausbau der Schulstraße.
5. Erschließung “Flurzaun II”
einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil .
6 . Bau eines Verkehrskreisels.
7. Ausbau des Kirchweges.
8 . Straßenoberflächenentwässerungsanteil -
Mühlenweg.
9 . Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage
10. Umbau und Modernisierung
der Aussegnungshalle.
11. Bauausgaben -
Friedhofsmauer/Ehrenmal.
12. Anschaffungen von Fahrzeugen
und Geräten für den Bauhof.
13. Erwerb von Grundstücken.
14. Haus- und Kanalanschlusskosten
für gemeindeeigene Grundstücke.
15. Zuführung an Rücklagen
-Planabrundungsbetrag -.
16. Tilgung von Krediten an
den Kreditmarkt. 3 , 533 ]
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben und Ausgaben müsst gende Einnahmen kassenwirksam werden:
1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.352.38ä|
2. Anteilige Landeszuweisung für den
Bau der Schulstraße.40
3. Anteilige Landeszuweisung für den Umbau und die
Modernisierung der Aussegnungshalle.61
4. Einnahmen aus der Veräußerung
von Grundstücken.200
5. Zuführung von Verwaltungshaushalt.23
6 . Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. 22.262,)
7. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt. 74.000
Ausblick 2003 - 2005
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Ausbau der Straße, die Erschließung “Flurzaun II”, der Ausbau des Kirchwegess die Erschließung “Damm-Steinheck” bilden mittelfristig die Invest Schwerpunkte.
Nach den Berechnungen der Finanzplanung können die beabsicr Maßnahmen realisiert werden.
Beratung und Beschlussfassung über eine tnvestitionshs Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm 2002- Im Haushalt 2002 sind bereits Verpflichtungsermächtigungen in 0 190.000,00 € festgesetzt. Die im Haushalt festgeschriebenen im men sollen umgesetzt werden. Mittelfristig sind keine neuen | maßnahmen der Ortsgemeinde geplant.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Investitionsprogramm vorliegenden Haushalt 2002 hinterlegten Maßnahmen fort Umbau und Renovierung der Unterkirche in RliPP®^ pp ac h-Golc
den Gitter zu entfernen unu Ähnliches
heitsglas mit innenliegender Bleiverglasung ooe ^tef 5 , Nach Vorlage eines Alternativangebotes wird u
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