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Wochenblatt VG Montabaur

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.0,18 v.H.

6. Zuführung an den Vermögenshaushalt.

Vermögenshaushalt beschlossene Investitionspro-

Das vom Ortsgemeinderat am 26.04 200 vermögenshaushal-

gramm bildet die Grundlage für die Aufs. n ~L n Vorhaben bestimmen tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vornaoen

das Volumen.

1 . Erwerb von Ergänzungseinrichtungen 4.000,00

für das Bürgermeisteramt..-.

2. Zuweisung an die Freiwillige Feuerwehr 500,00

zur Gründung einer Jugendfeuerwehr..«'"'gjg^eiterung

3. Zuweisung an die Evangelische Kirchengeme ^ 025,00

4. Umbau des Jugendraumes in der ^ 5QQ 0Q

Augst-Schule.

5. Restabwicklung der Einrichtung des 0(X) 00

Waldspielplatzes.. . .

6. Bau einer Skateranlage. nnnnn f

7. Kauf von Spielgeräten für den Kindergarten.4.uuu,uu t

8. Umbau eines Dachgeschossraumes ^ ^

im Kindergarten.

9. Sanierung des

Kindergartens (Restabwicklung).°- ouu t

10. Umbau des Sportlerheimes

am alten Sportplatz (Restabwicklung).. e

11. Abriss und Entsorgung eines Geräteschuppens

am alten Sportplatz. 5üü,uu t

12. Sanierung Außenputz am Sportlerheim

Augst-Stadion.2.000,00

13. Sanierung des Rasenspielfeldes

und der Tartanbahn Augst-Stadion.16.500,00

14. Ortsverschönerungsmaßnahmen.10.000,00

15. Zuweisungen zu

Dorferneuerungsmaßnahmen.2.556,00

16. Straßenbau - allgemein -.2.556,00

17. ErschließungAm Eisenköppel

(Restabwicklung).1.000,00

18. ErschließungStruthfeld

(Erschließungsplanung).25.565,00

19. SanierungSimmerner Straße.16.000,00

20. Investitionskostenanteil für die Verlegung

der K 133 (Restzahlung an den Kreis).80.784,00

21. Investitionskostenanteil für die Erschließung

des GewerbegebietesKreuzwiese.99.000,00

22. Umbau der Straßenbeleuchtung

(Restzahlung).26.000,00

23. Erweiterung des Friedhofes

(1. Bauabschnitt).90.000,00

24. Erneuerung der Zaunanlage

am Friedhof (Restabwicklung).2.000,00

25. Erwerb von Grundstücken

(Ausgleichsflächen).87.630,00

26. Investitionskostenanteil

GrunderwerbKreuzwiese.76.500,00

27. Zuführung

zur allgemeinen Rücklage - Planabrundungsbetrag -.884,00

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:

1. Zuweisungen zum Bau

einer Skateranlage von Ortsgemeinden.2.045,00

2. Zuweisungen zum Bau einer Skateranlage

von übrigen Bereichen.1.250 00

3. Erwartete Zuweisungen des Kreis zum Umbau des Jugendraumes in

der Augst-Schule. 2 556 00

4. Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Umbau des Jugendraumes in der

Augst-Schule .. 10.231,00

5. Erwartete Zuweisungen des Kreises zur Einrichtung einer

Ganztagesgruppe. 4 000 00

6. Zuweisungen der Ortsgemeinde Eitelborn zu den notwendigen

Maßnahmen im Augst-Stadion.. 250 00

7. Zuweisungen von übrigen Bereichen zur Durchführung von Ortsverschonerungs- und Ortsdurchgrünungsmaßnahmen...3.000 00

8. ErschließungsbeitrageAm Eisenköppel

endgültige Abrechnung). 20 nm

10. Zuweisungen des Landes 38.000,00

® ü [9 erstei9ausbau in der Industriestraße. ?1 500 on e

11. Rückflüsse aus Erschließungsbeiträqen . u,uu

Kreuzwiese.

^Zuweisung zum Bau eines'öPNV-Verknüpfüngspunktes 0 00 in der Augst von übrigen y y^purwres

Bereichen.

.511,00

13. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken.

14. Rückflüsse aus Grundstückserlösen Kreuzwiese..

145.000,00

15. Zuführung vom Vemäitüngshaüsh^ . 6 ? nnn ^ f

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage".37 40c Sn f

17. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt .V^I' 425,00

Ausblick 2003 - 2005 ° tmarW .190.750,00

* Anschaffung von Maschinen für das Augst-Stadb

* Zuweisungen zu Dorferneuerungsmaßnahmen '

* ErschließungStruthfeld

* Erschließung GewerbegebietKreuzwiese

* Aus- und Umbau folgender Straßen:

Neustraße, Coermannstraße, Am Heideköpfchen Ha Westphalen-Straße, Im Windegut, Unter dem Dorf 4 ^ kenstraße, Kadenbacher Straße, Gartenstraße undder^

* Erweiterung des Friedhofes 511

* Erneuerung der Fahrzeuge des Bauhofes

* Bau eines ÖPNV-Verknüpfungspunktes

* Grunderwerb

Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanunq siomi führbarkeit aller Maßnahmen. Entscheidend für dieWarf nahmen ist jedoch einerseits die Bewilligung von entsprecht 1 sen durch das Land und den Kreis und eine positive Vem! on für die gemeindlichen Baugrundstücke im BereichSy Beratung und Beschlussfassung über eine Inves»

Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm»

Der Vorsitzende schlug dem Ortsgemeinderat für die Beschlussfassung über die Investitionsliste zum Haushai: für das Investitionsprogramm bis zum Jahre 2006 vor dasfc,. die Verbandsgemeindewerke Montabaur zu beauftragend baumaßnahmen nach dem Verkehrs- und Gestaltung:' Dringlichkeit und unter Berücksichtigung der Haushaltsla gejahre zu verteilen. Die Maßnahmen sollten nach Möglicl,, den Ausbaumaßnahmen der neuen Umgehungsstraßeeifi Weiterhin wurde vorgeschlagen, für Spielplätze in den Jähe. 2004 zur Neuanschaffung von Spielgeräten, die teilweise 1D|] re alt sind, je ca. 10.000,00 bereitzustellen.

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer, Überwacl der Anzeigepflicht

Der Vorsitzende erläuterte, dass das Steueramt der Verbar Verwaltung Montabaur zur Zeit in verschiedenen Gemei* steuermarken ausgibt. Ziel soll sein, an die Pflicht des einze'«j halters zu appellieren, seinen Hund anzumelden.

Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, Einführung der Hundesteuermarken Gebrauch zu machenundlöj die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, für die Oi Neuhäusel die Ausgabe von Hundesteuermarken zu veranl:

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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuü

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel fürdas, vom 29.04.2002 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemei Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auisi de vom 24.04.2002 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 1

in der Ausgabe auf.'

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.

in der Ausgabe auf.

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.....

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung^

auf.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hai wie folgt festgesetzt:

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1 .

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) .

b) für die Grundstücke (Grundsteuer ..

Gewerbesteuer.'StS«»

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II.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.

für den zweiten Hund.

für jeden weiteren Hund.

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Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für da ,®i 190.750 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wa 9 ^ 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. uns nicht vor. iAfl

56410 Montabaur, 24.04.2002 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

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