Wochenblatt VG Montabaur
Vertretung des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 21.03. bis 29.03. 2002 werde ich vom Zweiten Beigeordneten Jörg Klee (Tel. 324), in der Zeit vom 30.03. bis 01.04^2002 vom Ersten Beigeordneten Manfred Neufeldt (Tel. 2644) vertreten. Die Dienststunden finden zur üblichen Zeit statt.
Ich bitte um Beachtung.
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Bücherei-Info
Während der Oster-Schulferien bleibt die Bücherei geschlossen. Letzter Öffnungstag ist Dienstag, 19.03.2002, die erste Ausleihe nach den Ferien findet am Dienstag, 09.04.2002 statt.
Reguläre Öffnungszeiten:
sonntags.von 10.00 bis 11.00 Uhr
dienstags.von 17.30 bis 18.30 Uhr
Sportfreunde Germania Kadenbach
Fußball I. Mannschaft
Ein weiteres Heimspiel bestreitet die 1. Mannschaft am Sonntag, 24.03.2002 gegen den SV Anadolu. Anstoß ist um 14.30 Uhr.
Fußball Alte Herren
Ebenfalls ein Heimspiel bestreiten die Alten Herren am Samstag, 23.03.2002 um 16.00 Uhr gegen die Kicker aus Urbar.
Fußball JSG Augst F-Jugend II und Bambinis
Seit 20.03.2002 findet das Training wieder mittwochs von 17.30 bis 18.45
Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach statt.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8442
Flächen deckende Einführung von Tempo-30-Zonen in Neuhäusel
ln den letzten Tagen wurden an den Einfahrten zu allen Wohngebieten, die bisher weder als Tempo-30-Zone oder als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen waren, großflächige Schilder aufgestellt, die neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km auch die Bezeichnung .Zone” tragen. Diese Zonenregelung bedeutet, dass die angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung für alle folgenden Straßen ohne Wiederholung bis zur Aufhebung gilt.
Die Aufhebung erfolgt auf der Rückseite des Zonenschildes, sie ist zu sehen, wenn man den Zonenbereich verlässt.
Die Einführung der Tempo-30-Zonen basiert auf einem Verkehrs- und Gestaltungskonzept, das vom Verkehrsingenieurbüro Manns Ingenieure im Jahr 2000 im Auftrag der Ortsgemeinde Neuhäusel erstellt wurde.
So sehen die neu angebrachten Tempo-30-Zonen-Schilder aus:
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ZONE
^ZONE
Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
Die zeitgleiche Umsetzung dieses Konzeptes für alle Wohngebiete und damit die Einrichtung der Zonen hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.11.2001 beschlossen; die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Beschilderung anzuordnen und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu übenwachen.
Ausgenommen von den Tempo-30-Regelungen sind lediglich die klassifizierten Straßen (Bundesstraße und Kreisstraßen), so dass außerhalb dieser Hauptverkehrsstraßen für den überörtlichen Verkehr nunmehr Flächen deckend Tempo 30 bzw. in Verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) gilt. Mit diesen Maßnahmen soll nicht nur die Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch eine Verbesserung der Wohnqualität erreicht werden.
Nach einer allgemeinen Eingewöhnungsphase muss mit der Überwachung der Einhaltung der Zonengeschwindigkeit gerechnet werden. Verbandsgemeindeverwaltung Örtliche Ordnungsbehörde
Einrichtung von Tempo-30-Zonen
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Der Ortsgemeinderat hat am 08.11.2001 aufgrund mehrfarh von Anliegern in Wohnstraßen einstimmig die Einrichtuna vnr Zonen für alle Wohngebiete mit Gemeindestraßen in h beschlossen. Die entsprechenden Verkehrszeichen nach h V erkehrsordnung (StVO) wurden in den letzten Tagen aufnl angebracht. In diesen Bereichen gilt grundsätzlich die Reopi 6S I vor Links”; dies gilt auch z.B. in der Simmerner Str (ehemr Straße), in der die bisherigen Verkehrsschilder (VorfahrtstraR'? wurden. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die k« 1 (Eitelborner Str., Lahnstr., Kirch- bzw. Hillscheider Str Inrii.cw die Bundestraße B 49. " stne:
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Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen behält ■ Ordnungsamt der Verbandsgemeinde vor, nach einer ’qewissfiMt ^ wöhnungszeit Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer, die vorgenannte Neuregeluna imitaJ^ 531 se aller in den dortigen Wohngebieten wohnenden Anlieger zu ho»«!# 580
Roggenbach, OrtsbürgeiSät
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Kath. Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel
Wichtige Mitteilungen für die Chormitglieder ^
1. Die Chorprobe in der Karwoche (Dienstag, 26.03.2002) fällt aus &
2. Der Chor singt am Karfreitag um 15.00 Uhr in der St.-Anna-KfrclU -»rscl Liturgiefeier; 14.30 Uhr Einsingen. 3. Ostermontag, Singen inderW kirche St. Josef in Niederelbert; 9.15 Uhr Einsingen in der NiedenhnenSt Kirche. Bitte, kommen Sie alle pünktlich.
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Am Sonntag, 24.03.2002, Meisterschaftsspiel der Aufstiegsrunu liga A: TuS Neuendorf - SG Eitelborn/Neuhäusel, Spielbeginn ist urrmEsfi Uhr in Neuendorf. < >'-■
Simmern
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30lt
donnerstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 j ’
Telefon: ...02620/8I
öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Simmern über die Erhebung von Hundesteuer
vom 14.03.2002
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der GemeindeoläBj; (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtiguni Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und HundesteüjJT
den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) T;e E
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den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschloa hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 - Steuergegenstand Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegi
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer! setzen ist.
§ 2 - Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahru isileiro genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn eru :
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nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesr bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des zes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf I be oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschrejF (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemel gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrer^ de, so sind sie Gesamtschuldner.
§ 3 - Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn derj tung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumelder“ geborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der als angeschafft. Bei der Anmeldung sind
- Rasse
- Geburtsdatum
- Herkunft und Anschaffungstag
glaubhaft nachzuweisen. „
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgesc de, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er
innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung m _
abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind be, _ der vL r ini Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwer ,.T
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