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Wochenblatt VG Montabaur

Vertretung des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 21.03. bis 29.03. 2002 werde ich vom Zweiten Beigeord­neten Jörg Klee (Tel. 324), in der Zeit vom 30.03. bis 01.04^2002 vom Ersten Beigeordneten Manfred Neufeldt (Tel. 2644) vertreten. Die Dienst­stunden finden zur üblichen Zeit statt.

Ich bitte um Beachtung.

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Bücherei-Info

Während der Oster-Schulferien bleibt die Büche­rei geschlossen. Letzter Öffnungstag ist Dienstag, 19.03.2002, die erste Ausleihe nach den Ferien findet am Dienstag, 09.04.2002 statt.

Reguläre Öffnungszeiten:

sonntags.von 10.00 bis 11.00 Uhr

dienstags.von 17.30 bis 18.30 Uhr

Sportfreunde Germania Kadenbach

Fußball I. Mannschaft

Ein weiteres Heimspiel bestreitet die 1. Mannschaft am Sonntag, 24.03.2002 gegen den SV Anadolu. Anstoß ist um 14.30 Uhr.

Fußball Alte Herren

Ebenfalls ein Heimspiel bestreiten die Alten Herren am Samstag, 23.03.2002 um 16.00 Uhr gegen die Kicker aus Urbar.

Fußball JSG Augst F-Jugend II und Bambinis

Seit 20.03.2002 findet das Training wieder mittwochs von 17.30 bis 18.45

Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach statt.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8442

Flächen deckende Einführung von Tempo-30-Zonen in Neuhäusel

ln den letzten Tagen wurden an den Einfahrten zu allen Wohngebieten, die bisher weder als Tempo-30-Zone oder als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen waren, großflächige Schilder aufgestellt, die neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km auch die Bezeichnung .Zone tragen. Diese Zonenregelung bedeutet, dass die angezeigte Geschwin­digkeitsbeschränkung für alle folgenden Straßen ohne Wiederholung bis zur Aufhebung gilt.

Die Aufhebung erfolgt auf der Rückseite des Zonenschildes, sie ist zu sehen, wenn man den Zonenbereich verlässt.

Die Einführung der Tempo-30-Zonen basiert auf einem Verkehrs- und Gestaltungskonzept, das vom Verkehrsingenieurbüro Manns Ingenieure im Jahr 2000 im Auftrag der Ortsgemeinde Neuhäusel erstellt wurde.

So sehen die neu angebrachten Tempo-30-Zonen-Schilder aus:

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ZONE

^ZONE

Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

Die zeitgleiche Umsetzung dieses Konzeptes für alle Wohngebiete und damit die Einrichtung der Zonen hat der Ortsgemeinderat in seiner Sit­zung am 08.11.2001 beschlossen; die Verbandsgemeindeverwaltung wur­de beauftragt, die Beschilderung anzuordnen und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu übenwachen.

Ausgenommen von den Tempo-30-Regelungen sind lediglich die klassi­fizierten Straßen (Bundesstraße und Kreisstraßen), so dass außerhalb dieser Hauptverkehrsstraßen für den überörtlichen Verkehr nunmehr Flächen deckend Tempo 30 bzw. in Verkehrsberuhigten Bereichen Schritt­geschwindigkeit (max. 7 km/h) gilt. Mit diesen Maßnahmen soll nicht nur die Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch eine Verbesserung der Wohnqualität erreicht werden.

Nach einer allgemeinen Eingewöhnungsphase muss mit der Überwa­chung der Einhaltung der Zonengeschwindigkeit gerechnet werden. Verbandsgemeindeverwaltung Örtliche Ordnungsbehörde

Einrichtung von Tempo-30-Zonen

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Der Ortsgemeinderat hat am 08.11.2001 aufgrund mehrfarh von Anliegern in Wohnstraßen einstimmig die Einrichtuna vnr Zonen für alle Wohngebiete mit Gemeindestraßen in h beschlossen. Die entsprechenden Verkehrszeichen nach h V erkehrsordnung (StVO) wurden in den letzten Tagen aufnl angebracht. In diesen Bereichen gilt grundsätzlich die Reopi 6S I vor Links; dies gilt auch z.B. in der Simmerner Str (ehemr Straße), in der die bisherigen Verkehrsschilder (VorfahrtstraR'? wurden. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die k« 1 (Eitelborner Str., Lahnstr., Kirch- bzw. Hillscheider Str Inrii.cw die Bundestraße B 49. " stne:

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Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen behält Ordnungsamt der Verbandsgemeinde vor, nach einerqewissfiMt ^ wöhnungszeit Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen

Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer, die vorgenannte Neuregeluna imitaJ^ 531 se aller in den dortigen Wohngebieten wohnenden Anlieger zu ho»«!# 580

Roggenbach, OrtsbürgeiSät

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Kath. Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel

Wichtige Mitteilungen für die Chormitglieder ^

1. Die Chorprobe in der Karwoche (Dienstag, 26.03.2002) fällt aus &

2. Der Chor singt am Karfreitag um 15.00 Uhr in der St.-Anna-KfrclU -»rscl Liturgiefeier; 14.30 Uhr Einsingen. 3. Ostermontag, Singen inderW kirche St. Josef in Niederelbert; 9.15 Uhr Einsingen in der NiedenhnenSt Kirche. Bitte, kommen Sie alle pünktlich.

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Sonntag, 24.03.2002, Meisterschaftsspiel der Aufstiegsrunu liga A: TuS Neuendorf - SG Eitelborn/Neuhäusel, Spielbeginn ist urrmEsfi Uhr in Neuendorf. < >'-

Simmern

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30lt

donnerstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 j

Telefon: ...02620/8I

öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Simmern über die Erhebung von Hundesteuer

vom 14.03.2002

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der GemeindeoläBj; (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtiguni Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und HundesteüjJT

den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) T;e E

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den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschloa hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 - Steuergegenstand Entstehung der Steuer

(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegi

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer! setzen ist.

§ 2 - Steuerschuldner, Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.

(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahru isileiro genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn eru :

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nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesr bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des zes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf I be oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschrejF (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemel gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrer^ de, so sind sie Gesamtschuldner.

§ 3 - Anzeigepflicht

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn derj tung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumelder geborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der als angeschafft. Bei der Anmeldung sind

- Rasse

- Geburtsdatum

- Herkunft und Anschaffungstag

glaubhaft nachzuweisen.

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgesc de, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er

innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung m _

abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind be, _ der vL r ini Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwer ,.T

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