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Wochenblatt VG Montabaur _____

9. Grunderwerb im Zuge des

SS.307.000,00

10. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.z/.uuu,uu e

11. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage -

Planabrundungsbetrag - ..,

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen.

1 Ausgleichsleistungen von beteiligten im Umlegungsverfahren

Obergarten. 4 ?'SSn nn c

2. Investitionsschlüsselzuweisungen.ö "c icn nn e

3. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.1.215.150,uu t

Ausblick 2003 - 2005

Bauausgaben im Rahmen der Dorferneuerung

Erschließung des BaugebietesObergarten"

An- und Umbau der Ahrbachhalle

Allgemeiner Grunderwerb

Grunderwerb im Zuge des Ummarkungsverfahrens Bannberscheid/Boden Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Aus­führbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich nach dem jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass die allgemeine Rücklage im Haushaltsjahr 2003 voll­ständig aufgebraucht wird.

Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Finanzplanung für die Jah­re 2003 und 2004 eine Kreditaufnahme von 94.000,00 bzw. 108.000,00 vorsieht. Die Kreditaufnahme lässt sich lediglich über die Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke und durch die Verlagerung von Maß­nahmen im Investitionsprogramm beeinflussen.

Vorstellung der Konzeptentwürfe für verkehrsberuhigende Maßnah­men der Ortsdurchfahrt

Der Ortsgemeinderat nahm die vorgestellten Konzeptentwürfe zur Kennt­nis. Vor Erteilung des Planungsauftrages sollen noch verschiedene Schwerpunkte in der Örtlichkeit überprüft werden. Gleichzeitig wurde angeregt, zu überprüfen, ob es nicht sinnvoll ist, einen Bebauungsplan für den Bereich der Ortsdurchfahrt (Ortslage) zu erstellen.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Diens­tag, 12.03.2002, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.

TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung über den Bau eines naturnahen Kinderspielplatzes

2. Einwohnerfragestunde

3. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Baugelegenheit

2. Baugelegenheit

3. Baugelegenheit

4. Baugelegenheit

5. Grundstücksangelegenheit

6. Personalangelegenheit

7. verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Heiligenroth, 05.03.2002 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montaq, 11.03.2002 um 20.15 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 08.03.2002 um 1 9.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 11.03.2002 um 20 00 Uhr - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.

FWG Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, 11 .03.2002, im Fraktionssitzungszimmer der Gemeindeverwal­tung um 19.00 Uhr statt.

Musikverein Heiligenroth e.V.

Gastgeber gesucht

Die Young Ambassadors Brass Band of Great Britain ist in diesem Jahr wieder Gast in Heiligenroth. Zur Unterbringung der Musikerinnen und Musiker werden noch Gastgeber gesucht. Anreise des Orchesters ist am ?, Sn? 9 ' 31 03 ' 2 °°F "achmittags, Abreise am Ostermontea Tel 026o Jl 6306 9S ln,e,essen,e " melde " sich M» bei Peter Flink!

Nr. 10

Sportverein Heiligenroth e.V.

FUSSBALL

Sonntag, 10.03.2002, 14.30 Uhr SG Girod/Heiliqenroth/Ak u gen III in Heiligenroth y w Ahrbi

JUGENDFUSSBALL

Samstag, 09.03.2002, 13.00 Uhr E-Jugend 1 in Vetteln n E-Jugend 2 in Stahlhofen gegen JK Holler, 14.30 Uhr r 13 pach gegen JSG Herschbach

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Tugend i.

Sonntag, 10.03.2002, 10.30 Uhr A-Jugend in Neuwied/J

VfL Neuwied

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Liebe Kinder des SV Heiligenroth und des Kinderturnei k

Endlich ist es soweit. Am 22.03.2002 treffen wir uns zum UbS! - Kinderturnclub. Alle Kinder von 4 bis 10 Jahren können ,i ersten ^i dene neue Spiele mit und ohne Geräte ausprobieren Lac«* Ve f sehen. Es geht um 15.00 Uhr in der Vogelsanghalle los Vp 3 Sporttaschen nicht und bringt auch etwas zum Trinken mit ii 9 i 6S S ist der Spielenachmittag zu Ende. Anmelden könnt ihr euch »hpi

(Tel. 18345) oder bei Tamara Heibel (18189). eu cn Dei UtMt-^ciei

ALTE HERREN B 36

Freitag, 08.03.2002, 19.00 Uhr AH Heiligenroth - AH Montahanr t aufbau: Öz, Ortseifen, Palik Daur [

Ruppach-Goldhausei

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von... 18.00 bis 1930üV -a-

donnerstags von .18.00 bis 19.30 jf«.

- Aoono/nnnnnn r~ -AAAAn/AnriAn^ mlji 6 $ 1 C

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhause] über die Erhebung von Hundesteuer vom 25 . 02.2002

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord] (GemO), des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtiguifdi Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteui den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)ii den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossef hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 - Steuergegenstand - Entstehung der Steuer

(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebj

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzj

setzen ist. j

§ 2 - Steuerschuldner, Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer eine] Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.

(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahi genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wennernicl nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der BundesrepF bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Sa zes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Prc be oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreit^

(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemein! gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hui de, so sind sie Gesamtschuldner.

§ 3 - Anzeigepflicht

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Ha tung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumeldeaNei geborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Gebt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind

- Rasse

- Geburtsdatum

- Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der a _ de, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er weg innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Moni au abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei c * er ?~ rT1 i Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere u _ umzieht, wird diese unterrichtet.

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(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung odeFteUi

befreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen bei der ve meindeverwaltung Montabaur anzuzeigen.

§ 4 - Beginn und Ende der Steuerpflicht . n u( a

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme 1 3in des in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit de dem er drei Monate alt wird.

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann

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