Wochenblatt VG Montabaur - -
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter ^ SaCh ‘
Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
^6337 Eitelborn, 05.02.2002 (S.) Blath, Ortsbürgermeister
gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wirdbeschlc^T, meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermekta ei110| tt ordneten der Verbandsgemeinde für das Hausha tJ- Un(1(l « stung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnunqsbpi 1 tet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushalts« u 9ewil11 * genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehm«^ GemO erteilt. Wina
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Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastun P s . be | c . hl ,h!.rn S fifr e d S as Haus- meinderates vom 10.12.2001 der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haus
haltsjahr 2000
I. Haushaltsrechnung
Festgestellt: ,
Montabaur, 17.03.2001 . ^nav
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur >■ Beigeordnete
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal-
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbpri,*,, sichtnahme vom 18.02.2002 bis 27.02.2002 bei dp u 8 ® meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteiluna Zimm V?ltl Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während Senf ° 8 '
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(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 mai
Uhr und
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Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 1? W 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 uh,™ öffentlich aus
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Montabaur, 06.02.2002 S. Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn
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Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt]
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Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
2.662.963,51
243.739,95
3.142.J
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
32.000,00
Hl
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
0,00
1
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.662.963,51
275.739,95
2.938.»
Soll-Ausgaben
2.662.963,51
278.024,00
2.940.9h
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
2.284,05
2.284J
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
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Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
2.662.963,51
275.739,95
2.938.703J
Überschuß/Fehlbetrag
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung)
in der Ortsgemeinde Eitelborn vom 05.02.2002 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: Artikel 1 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.03.1989 § 11 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert
“5.000,00 EU S R’’erseTzt rd ^ An93be ‘" l000 - 00 DM ” durch die An 9abe
Artikel 2- Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21.03.1995
§ 34 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert-'
' l '5.000 1 00 EUffUtet di8 A " 9abe " ,0 ° 00 ' 00 Dkr durch <«• Angabe
Artikel 3- Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über den Schutz des Ortsbildes vom 03.03.1981 Der
§ 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert-
•5.000,00 iuR*ereetzt die An8abe ■ 1 ' 000 ' 00 DM ' du,ch * Angabe
Artikel 4 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft
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Wnge« 8 s S e® ^ 3 ° N ° ,ember 2000 < GVBL s - =«) wird auf foTgS
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvors dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekod sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangan^ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
2.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, ( migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der v verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss!! standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder FIT Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, m A denauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macn i Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,»! auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese v geltend machen.
56337 Eitelborn, 05.02.2002 (S.) Blath, Ortsbürgen
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Westerwaldverein Eitelborn e.V. i
Das Gelbachtal, nur wenige Kilometer von Eitelborn entfernt, is J im Monat Februar ein beliebtes Wanderziel. In der Jah reSZ ’jl Bäume noch keine Blätter tragen, kann man bei einer Wand j
Höhen links und rechts des Gelbachtales den Blick in die tre i
besonders gut genießen. Zu einer solchen Wanderung . j W einähr” laden wir alle Wanderfreundinnen und Wanderfre ' tag, den 17.02.2002, recht herzlich ein. Die Wanderung & 9 ^ gemeinsamen Abfahrt mit privaten Pkw’s um 13.00 Uhr am Augst-Schule in Neuhäusel. Mitfahrgelegenheiten - auch j je<
ten wir gerne an. Die Wanderzeit beträgt ca. 3 1/2 Stun geführt vom Diplom-Wanderwart Rudi Winkler.
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