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Wochenblatt VG Montabaur - -

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter ^ SaCh

Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

^6337 Eitelborn, 05.02.2002 (S.) Blath, Ortsbürgermeister

gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wirdbeschlc^T, meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermekta ei110| tt ordneten der Verbandsgemeinde für das Hausha tJ- Un(1(l « stung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnunqsbpi 1 tet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushalts« u 9ewil11 * genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehm«^ GemO erteilt. Wina

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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastun P s . be | c . hl ,h!.rn S fifr e d S as Haus- meinderates vom 10.12.2001 der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haus

haltsjahr 2000

I. Haushaltsrechnung

Festgestellt: ,

Montabaur, 17.03.2001 . ^nav

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur > Beigeordnete

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal-

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbpri,*,, sichtnahme vom 18.02.2002 bis 27.02.2002 bei dp u 8 ® meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteiluna Zimm V?ltl Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während Senf ° 8 '

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-während der Ko !

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 mai

Uhr und

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Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 1? W 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 uh, öffentlich aus

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Montabaur, 06.02.2002 S. Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn

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Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt]

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Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

2.662.963,51

243.739,95

3.142.J

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

32.000,00

Hl

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

0,00

0,00

1

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2.662.963,51

275.739,95

2.938.»

Soll-Ausgaben

2.662.963,51

278.024,00

2.940.9h

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

2.284,05

2.284J

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

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Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

2.662.963,51

275.739,95

2.938.703J

Überschuß/Fehlbetrag

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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung)

in der Ortsgemeinde Eitelborn vom 05.02.2002 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: Artikel 1 - Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.03.1989 § 11 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert

5.000,00 EU S RerseTzt rd ^ An93be" l000 - 00 DM durch die An 9abe

Artikel 2- Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21.03.1995

§ 34 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert-'

' l '5.000 1 00 EUffUtet di8 A " 9abe " ,0 ° 00 ' 00 Dkr durch <« Angabe

Artikel 3- Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über den Schutz des Ortsbildes vom 03.03.1981 Der

§ 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert-

5.000,00 iuR*ereetzt die An8abe 1 ' 000 ' 00 DM ' du,ch * Angabe

Artikel 4 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft

Seif e ' b ° m> 05 ° 2 - 2002 IS -> Blalh ' OKMgemeiste,

fder^as^ung vo^SI^Janua^igM'yGVBi'^'l^of^-n 3 ! 2

Wnge« 8 s S e® ^ 3 ° N ° ,ember 2000 < GVBL s - =«) wird auf foTgS

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvors dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekod sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangan^ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

2.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, ( migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der v verletzt worden sind, oder

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss!! standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder FIT Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, m A denauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macn i Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,»! auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese v geltend machen.

56337 Eitelborn, 05.02.2002 (S.) Blath, Ortsbürgen

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Westerwaldverein Eitelborn e.V. i

Das Gelbachtal, nur wenige Kilometer von Eitelborn entfernt, is J im Monat Februar ein beliebtes Wanderziel. In der Jah reSZjl Bäume noch keine Blätter tragen, kann man bei einer Wand j

Höhen links und rechts des Gelbachtales den Blick in die tre i

besonders gut genießen. Zu einer solchen Wanderung . j W einähr laden wir alle Wanderfreundinnen und Wanderfre ' tag, den 17.02.2002, recht herzlich ein. Die Wanderung & 9 ^ gemeinsamen Abfahrt mit privaten Pkws um 13.00 Uhr am Augst-Schule in Neuhäusel. Mitfahrgelegenheiten - auch j je<

ten wir gerne an. Die Wanderzeit beträgt ca. 3 1/2 Stun geführt vom Diplom-Wanderwart Rudi Winkler.

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