Nr. 05/2002
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Heilberscheid
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nschaftshaus. Telefon und Fax: 06485/4455
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e Früherziehung im Kindergarten Heilberscheid
' 06 Februar / 20. Februar / 27. Februar 2002 ' der Erwachsenenbildung in der Pfarrei St. Laurentius Nen- fr findet am 20.02.2002 um 20.00 Uhr im Jugendheim in Nen- 3 en eine Veranstaltung unter dem Thema “Was tun, wenn die kör- felr und geistigen Kräfte nachlassen” statt.
Itrachtung aus medizinischer und juristischer Sicht, lerenten sind. Barbara Haubrich, Internistin am Herz-Jesu-Kran- ■in Dernbach und Erhard Förster, Jurist aus Montabaur.
^in Thema wird in Familien- und Freundeskreisen so oft diskutiert Eder lebensverlängernden Maßnahmen bei schwerer Krankheit... ä Ausführungen hierzu siehe unter OG Nentershausen.
■älenfastnacht
■Jied lacht zur Frauenfastnacht am Samstag, 09.02.2002. Beginn Ejuhrim Dorfgemeinschaftshaus. Musik, gute Laune und Stimmung jasgibt’s bei den Berschder Frauen nur.
[fern, bis die Bude kracht, mit Wein und Bier bis in die Nacht.
„„„jei Eva Weimer (8228), Bernadette Schwaighofer (4577), Marlies feisper (732) oder Ursula Gerharz (8336).
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jöchsvon 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, evtl. Änderungen bitte ich, dem läng am Bürgermeisteramt zu entnehmen. Telefon und Fax:
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rieht über die Sitzung des Ortsgemeinderates 'ntershausen vom 21.12.2001 Jtellung des Bebauungsplanes “L 317/L 318 - klein Deiptsgemeinderat stimmte der vorgestellten Reduzierung des Planstes im Bereich der Flur 35, Parzellen 3549 - 3551 am nordwestli- cherfaand des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Anpassung ugrenze zu. Der Offenlagebeschluss vom 16.11.2001 wurde entsend abgeändert.
itung des Umlegungsverfahrens “L 317/L 318 - klein iäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der ersten Landesver- iung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umle- ausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung, wurde für das Bauge- les Bebauungsplanes “L 317/ L 318 - klein” die Umlegung eingeleitet, mlegungsverfahren erhielt die Bezeichnung “L 317/ L318 - klein ung der Ortsgemeinde Nentershausen über eine Verände- jssperre zur Sicherung der eingeleiteten Änderungsplanung für «Geltungsbereich “In den Wolfen - Am hohen Rain” e Wtsgemeinderat Nentershausen beschloss, für den zeichnerisch vor- jellten und textlich beschriebenen Teil des Geltungsbereiches der fung des Bebauungsplanes “In den Wolfen - Am hohen Rain” eine nderungssperre nach § 14 BauGB. Die Satzung wird in einer der isten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
WGV “Eintracht”
"lilienabend
02.02.2002, findet der traditionelle Familienabend des MGV iraent Nentershausen statt. Ab 20.11 Uhr wird in der Turnhalle in der "J° e ' n buntes Programm für alle Mitglieder und ihre Partner » en - Oer Eintritt ist wie immer frei.
Twterwart UnS ' m ver 9 an 9enen Jahr das Dreigestirn aus Liblar besucht Jaa p n . w ' r ' n diesem Jahr den Besuch des Nentershäuser Printern Hofstaat* 2 *■ m '* Prinzessin Gisela von Euromonetia mit
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Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen vom 23.01.2002
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Nentershausen
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Aufgrund der §§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl. 2141) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) erläßt der Rat der Ortsgemeinde Nentershausen folgende Satzung:
§ 1 Zweck der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der weiteren städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain”.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain” und wird grob dargestellt - wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Lahnstraße bzw. die Wegeparzelle 5801, im Osten: durch die Wegeparzelle 5658,
im Süden: durch die Wegeparzellen 5660 und 5648/2 (tlw.), im Westen: durch die Wegeparzellen 5650/2 und 5805/1 (tlw.).
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
1. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre {§ 2) dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
b) erhebliche oder wesentliche, wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Inkrafttreten der Satzung.
56412 Nentershausen, 23.01.2002 (S.) Hans-Jürgen Greiser
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen

