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Nr. 05/2002

blattVG Montabaur -

Heilberscheid

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Ltunde des Ortsbürgermeisters

nschaftshaus. Telefon und Fax: 06485/4455

18.00 bis 19.00 Uhr

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e Früherziehung im Kindergarten Heilberscheid

' 06 Februar / 20. Februar / 27. Februar 2002 ' der Erwachsenenbildung in der Pfarrei St. Laurentius Nen- fr findet am 20.02.2002 um 20.00 Uhr im Jugendheim in Nen- 3 en eine Veranstaltung unter dem ThemaWas tun, wenn die kör- felr und geistigen Kräfte nachlassen statt.

Itrachtung aus medizinischer und juristischer Sicht, lerenten sind. Barbara Haubrich, Internistin am Herz-Jesu-Kran- in Dernbach und Erhard Förster, Jurist aus Montabaur.

^in Thema wird in Familien- und Freundeskreisen so oft diskutiert Eder lebensverlängernden Maßnahmen bei schwerer Krankheit... ä Ausführungen hierzu siehe unter OG Nentershausen.

älenfastnacht

Jied lacht zur Frauenfastnacht am Samstag, 09.02.2002. Beginn Ejuhrim Dorfgemeinschaftshaus. Musik, gute Laune und Stimmung jasgibts bei den Berschder Frauen nur.

[fern, bis die Bude kracht, mit Wein und Bier bis in die Nacht.

jei Eva Weimer (8228), Bernadette Schwaighofer (4577), Marlies feisper (732) oder Ursula Gerharz (8336).

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deren Kinder^ sn Werdens melden.

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jöchsvon 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, evtl. Änderungen bitte ich, dem läng am Bürgermeisteramt zu entnehmen. Telefon und Fax:

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rieht über die Sitzung des Ortsgemeinderates 'ntershausen vom 21.12.2001 Jtellung des BebauungsplanesL 317/L 318 - klein Deiptsgemeinderat stimmte der vorgestellten Reduzierung des Plan­stes im Bereich der Flur 35, Parzellen 3549 - 3551 am nordwestli- cherfaand des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Anpassung ugrenze zu. Der Offenlagebeschluss vom 16.11.2001 wurde ent­send abgeändert.

itung des UmlegungsverfahrensL 317/L 318 - klein iäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der ersten Landesver- iung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umle- ausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung, wurde für das Bauge- les BebauungsplanesL 317/ L 318 - klein die Umlegung eingeleitet, mlegungsverfahren erhielt die BezeichnungL 317/ L318 - klein ung der Ortsgemeinde Nentershausen über eine Verände- jssperre zur Sicherung der eingeleiteten Änderungsplanung für «GeltungsbereichIn den Wolfen - Am hohen Rain e Wtsgemeinderat Nentershausen beschloss, für den zeichnerisch vor- jellten und textlich beschriebenen Teil des Geltungsbereiches der fung des BebauungsplanesIn den Wolfen - Am hohen Rain eine nderungssperre nach § 14 BauGB. Die Satzung wird in einer der isten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

WGVEintracht

"lilienabend

02.02.2002, findet der traditionelle Familienabend des MGV iraent Nentershausen statt. Ab 20.11 Uhr wird in der Turnhalle in der "J° e ' n buntes Programm für alle Mitglieder und ihre Partner » en - Oer Eintritt ist wie immer frei.

Twterwart UnS ' m ver 9 an 9enen Jahr das Dreigestirn aus Liblar besucht Jaa p n . w ' r ' n diesem Jahr den Besuch des Nentershäuser Prin­tern Hofstaat* 2 * m '* Prinzessin Gisela von Euromonetia mit

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iSs'a? 0rPr0be findet am Monta 9- 04.02.2002,19.30 Uhr im Ver-

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Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen vom 23.01.2002

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Nentershausen

-1tae.

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbu­ches (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl. 2141) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) erläßt der Rat der Ortsgemeinde Nentershausen folgende Satzung:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielset­zung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der weiteren städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet des in Änderung befindlichen BebauungsplanesIn den Wolfen - Am hohen Rain.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des BebauungsplanesIn den Wolfen - Am hohen Rain und wird grob dar­gestellt - wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die Lahnstraße bzw. die Wegeparzelle 5801, im Osten: durch die Wegeparzelle 5658,

im Süden: durch die Wegeparzellen 5660 und 5648/2 (tlw.), im Westen: durch die Wegeparzellen 5650/2 und 5805/1 (tlw.).

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

1. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre {§ 2) dürfen

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bau­liche Anlagen nicht beseitigt werden.

b) erhebliche oder wesentliche, wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vor­genommen werden.

2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Inkrafttreten der Satzung.

56412 Nentershausen, 23.01.2002 (S.) Hans-Jürgen Greiser

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen