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Wochenblatt VG Montabaur
§11 - Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steue-
(T) r DSue 9 rbefreiung nach § 9 oder die SteueW "«M 11 0 wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung tol 9 end ^°
(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewa ■
1 die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck.geeignetsin^ dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweise abhängig gemacht werden, pn p j nps
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren
Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde.
§ 12 - Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund kann eine Hundesteuermarke ausgegeben werden
die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grun J®®' tz ®® s k 'f ä h n . vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die derSie g
lieh sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Vertust der fateu ermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehandigt. Bei der Ahme düng des Hundes ist die Steuermarke der Verbandsgememdeverwaltu g Montabaur zurückzugeben.
(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchfuhren. Dabei können folgende Daten erhoben werden:
Name und Anschrift des Hundehalters Anzahl der gehaltenen Hunde Herkunft und Anschaffungstag Geburtsdatum Rasse
§ 13 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet.
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 12 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt.
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
§ 14 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 16.02.1988 außer Kraft.
56412 Großholbach, 22.01.2002 (S.) Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzuna
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geltend machen.
56412 Großholbach, 22.01.2002
(S.) Röther, Ortsbürgermeister
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzunaen an den EURO
(EURO-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Großholbach vom 22.01.2002
Artikel 1
Änderung der Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Großholbach vom 20.01.1960 Straßen
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“5.000?00 EUR’’ Z ereetzt. ^ A " 9abe “ 1 000,00 DM " dur ch die Angabe
Artikel 2
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Großhnih^h . u Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16 03 b - r *? as
durch Satzung vom 23.05.1997 89, zuletzt geändert
§ 31 (Ordnungswidrigkeiten).wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “2.000,00 DM" “5.000,00 EUR" ersetzt.
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Artikel 3
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Grollt, , L I Schutz des Ortsbildes vom 18.12.1980 n %J
§ 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändertin Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “1.000,00 DM” rt
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“5.000,00 EUR” ersetzt.
Artikel 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. 56412 Großholbach. 22.01.2002 (S.)
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Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland i in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) fl durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504)Vrd Ä hnie
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56412 Großholbach, 22.01.2002 (S.) ßei
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Kath. Kindergarten St. Barbara
An alle Eltern aus den Gemeinden Boden, Ruppach-G Großholbach.
Wir bitten alle Eltern aus den o.g. Gemeinden, deren K Jahr in unseren Kath. Kindergarten aufgenommen Werdens Tel.-Nr. 02602/8580 in unserer Einrichtung anzumelden.
Kirmesgesellschaft 2002
Alle, die an der Kirmesgesellschaft 2002 mitwirken wollen,biti einem Treffen am Mittwoch, 06.02.2002, um 20.00 UhrindieHJ Stubb. Über ein reges Interesse an der Fortführung der Kirmesgauch in diesem Jahr würden wir uns sehr freuen.
Info über: Thorsten und Myriam Kuhn.
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Fastnacht 2002 in Großholbach
Die Gymnastikgruppe Großholbach lädt am Samstag, (
“Bunten Abend" ins Bürgerhaus ein.
Ab 20.11 Uhr bieten wir ein abwechslungsreiches Programra ffi ider|Sau arbietungen, Büttenreden und Livemusik zum Mitsingen und sÄg^g Einlass ist ab 1 9.30 Uhr. B n | eitL
Eintrittskarten sind im Vorverkauf bei Metzgerei Noll und sowie an der Abendkasse zum Preis von 5,00 Euro erhältlich. Jft un[
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MGV “Cäcilia” 1903 Großholbach e.V.
Der Mannergesangverein “Cäcilia” Großholbach lädt seine. Jahreshauptversammlung am Freitag, 15.02.2002, ab 19.30* Braun gerhaus recht herzlich ein. i ifUn 9 ss
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 1. Eröjhj |' en «? e Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Schriftführers;^ r Prt Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vw-ipelli Wahl des Wahlleiters; 8. Neuwahlen; 9. Wahl der Kassenprüfer,» jERWeru ge; 11. Verschiedenes Lat® nc
Rosenmontag-Euro-Fete .^* hst
Der MGV “Cäcilia” Großholbach veranstaltet erstmalig aij^ K tag, 11 .02.2002, eine Rosenmontag-Euro-Fete. Zu dieser MGV laden wir alle Freunde und Gönner des Männergesangvereine Fjjmiii lieh ein. Beginn ist um 17.11 Uhr im Bürgerhaus von Großno»') ^
Chorprobe am Schwerdonnerstag
Aus gegebenem Anlass fällt die Chorprobe am Donnerstag, 07^'fEppen
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, 02.02.2002, nehmen wir am Hallenturnier in dort spielen wir nach folgendem Zeitplan; ^ #l
10.28 Uhr gegen Niederelbert; 11.52 Uhr gegen Siersha»^ gegen Eschelbach; 14.12 Uhr gegen Girod; 16.04 Uhr r Goldhausen; Endspiele ab 17.00 Uhr.
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 1
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