Wochenblatt VG Montabaur
Westerwaldverein Buchfinkenland
Infoveranstaltung “Heizen mit Holz” am Montag
Das Veranstaltungsjahr des Zweigvereins Buchfinkenland im Westerwaldverein beginnt am Montag. 21.01.. mit einem Vortrag zum Thema „Heizen mit Holz". Referent Hermann Pfeifer verfügt über umfassende Kenntnis zu diesem Thema. Er wird zunächst allgemein über die Bedeutung des heimischen Brennstoffes Holz berichten und darüber, wie ein Wohnhaus sinnvoll und ohne unnötige Umweltbelastung beheizt werden kann. Der Referent wird auch über die verschiedenen Ofenarten und Kombinationen von Holz- und Solarnutzung informieren. Ergänzt wird der Vortrag durch Infos zur Beheizung öffentlicher Gebäude mit „Holzhackschnitzeln" und den Betrieb großtechnischer Heizkraftanlagen.
Alle, die sich über den Einsatz von Brennholz in unterschiedlicher Form im eigenen Wohnhaus oder einem öffentlichen Gebäude (z.B. Schule oder Rathaus) informieren wollen, sind mit ihren Fragen herzlich willkommen. Beginn ist um 19.00 Uhr im Gasthaus ..Tannenhof in Gackenbach-Dies ( Gelbachtal ). Info beim Vorsitzenden Manfred Henke s. Tel. 06439 1626.
Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
Termine 2002 Achtung Änderung!
Dorfturnier findet bereits am Samstag und Sonntag. 15.06. und 16.06.2002 statt.
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Gackenbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus. Im Wiesengrund 1
Telefon Gemeindehaus.06439; 1764
Telefon Ortsbürgermeister (privat).06439/900990
Winterdienst
Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Hinweise zum Winterdienst unter der Rubrik. Buchfinkenland!
Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach
Liebe Mitglieder,
laut unserer Satzung laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag. 25.01.2002, um 20.00 Uhr ins Vereinslokal nach Gackenbach ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung: 2. Kassenbericht: 3. Bericht der Kassenprüfer: 4. Entlastung Kassierer und Vorstand: 6. Verschiedenes
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435
Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
Winterdienst
Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Hinweise zum Winterdienst unter der Rubrik: Buchfinkenland!
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5 .06439/901784
Fax.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
T elef on Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung
Buchfinkenlandhalle.H. Kesselheim
.06439/901876
Grillhütte. 06439/7414
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In diesem Jahr, so )ieWen “Dorfmusikanten beim Un»-, -Zugpferd ■ auiunse ^ Nachwuchsprobleme sind es, die nachtsdienstag veu , nsiver Bemühungen zur Aulgat«
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Gymnastikverein Hübingen
Jahreshauptversammlung im Gasthaus “Panorama" T „
Unser Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, 17.0l.?:teniveri 20.00 Uhr. bei Margot statt Hierzu sind alle Ehrenmitglieds a jfiffflstfaf und inaktiven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen. W^nn jei
Folgende TOP sind vorgesehen: 1 Begrüßung; 2. Totenehmnjpß$ nlic resprotokoll: 4 Kassenbericht: 5. Entlastung durch Kassenprüfer i pÄ ah wählen der Kassenprufer: Neuwahlen: 7. .Wahl des Wahlleiteis;|.äj| rr, 9 stung des Vorstandes durch den Wahlleiter; 9. Neuwahlen öes'jjvSsn. des. 10. Umstellung des Beitrages auf Euro; 11. Verschiedenes
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“EISBACHGEMEINDEN"
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Winterdienst . . .
Der Wintereinbruch, der uns nach vielen Jahren wieder einmal^ Weihnachten' bescherte und seit mehreren Wochen für ancteuR terliche Verhältnisse sorgt, war für viele Menschen ungewohnt» 1 führte zu einigen Problemen im öffentlichen, aber auch impri«? terdienst.
Dabei wurden an die Mitarbeiter der Räumdienste und der Baum« auch an die Ortsbürgermeisterin und die Ortsbürgermeisterscws| Verwaltung viele Fragen und Forderungen gestellt.
Wir möchten daher nachfolgend einige klar stellende Hinweisez terdienst geben; . .
- Die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden haben in ihrenS., reinigungssatzungen die Reinigungspflicht und den Winter i Gehwege auf die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass aj wegen die Anlieger den Schnee zu räumen und bei Glatte im j fenden Stoffen zu streuen haben. Soweit kein Gehweg vomanw eine Straßenfläche von t ,50 m entlang der Grundstücksgrenz weg. Wenn ein Grundstück an zwei oder mehrere Straßen ang wj| ein öffentlicher Fußweg an dem Grundstück entlang venauit, * nigungs- und Streupflicht auch für diese Flächen.
- Es macht wenig Sinn, den Schnee von den Gehwegen auf die ä
zu schaufeln und sich dann darüber zu beklagen, dass die™. .T den Schnee wieder zurück schieben. Wo es möglich ist,sollte ' auf dem Grundstück abgelagert werden, ansonsten kann chende Gehwegbreiten vorausgesetzt- auch am Bürgersteigranep lagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtig Fußgängersicherheit muß gewährleistet sein. . ■
- Die Schneeräum- und Streupflicht gilt während der a Jj9 ei ™^,uWP uü
kehrszeit (7 - 21 Uhr); soweit erforderlich, ist während dieser* 0r mehrfach zu räumen und zu streuen. . JBBste 1
• Ein ständiges Problem für den Winterdienst sind 9 e P a ^® ««PPvP insbesondere an engen Straßenstellen oder in Gefälle- bz ■ DMchi bereichen sowie an Kreuzungen und Einmündungen, vm J IBcne bewußtes Parken (wenn möglich außerhalb der Straße m GWj daß ei
Einfahrten) kann zu einer erheblichen Verbesserung des Wime j ses ne beitranen
beitragen. ‘
Bauhöfe, die GemrwL?^ und der Ortsgemeinden erfolgt dutfi m er. Alle MitarbeitPr irrfur )e,ter c>der vertraglich verpflichtete IT'I uni die Uhr im Einsam ,, ^ erd ' ens( sind unermüdlich und nah©] überall gleichzeitia <trhn^ dte ® traßen befahrbar zu halten. WeilejJ gleichzeitig im Fi n e a . T Wert, der Winterdienst aber nicht j nach einem speziell flll f j' n l ann .r werd en die Räum- und Streu^l m einde abgestimmten «ttrl' 6 ® edürfn 'sse der jeweiligen Stadt / 01 ölreu plan vorgenommen.
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