fenblatt VG Montabaur _...
Hie stimmberechtigten Mitglieder um vollzähliges Erscheinen. »jj en nders möchten wir auch die Eltern einladen, denn es wird neue Sen zum Diözesanlager in Zinnowitz geben.
»uerwehrkameradschaft Jr Freiwilligen Feuerwehr Simmern e.V.
Unbedingt geänderte Lokalität beachten Äerversammlung am Freitag, 18.01.2002 ” cäliprwehrkameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Simmern lädt alle zur Mitgliederversammlung am Freitag, 18.01.2002, in die Gast- #‘Zur Bauernschänke” recht herzlich ein. Beginn ist um 20.00 Uhr. cniHnunq: 1. Begrüßung, Eröffnung, Totenehrung; 2. Bericht des Vor- Irtien 3 Bericht des Wehrführers; 4. Bericht des Rechnungsführers; rieht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Rechnungsführers; 9. Ver- ir i, Schlusswort des Vorsitzenden
V on Anträgen zur Ergänzung der Tagesordnung bitten wir zu gichtigen, dass diese gemäß § 8 Abs. (3) der Vereinssatzung bis tetens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vereins- :en den schriftlich einzureichen sind.
Nr. 03/2002
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“BUCHFINKENLAND”
hter den
nterdienst
intereinbruch, der uns nach vielen Jahren wieder einmal “weiße 'eihliachten” bescherte und seit mehreren Wochen für andauernde win- veiterS&jjche Verhältnisse sorgt, war für viele Menschen ungewohnt heftig und m ^ifihrte zu einigen Problemen im öffentlichen, aber auch im privaten Win- nst.
wurden an die Mitarbeiter der Räumdienste und der Bauhöfe, aber |an die Ortsbürgermeisterin und die Ortsbürgermeister sowie an die raitung viele Fragen und Forderungen gestellt, öchten daher nachfolgend einige klar stellende Hinweise zum Win- nst geben:
Die'Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden haben in ihren Straßen- jungssatzungen die Reinigungspflicht und den Winterdienst für die ihwege auf die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass auf den Geh- in die Anlieger den Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstump- n Stoffen zu streuen haben. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt
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im 13,3: werden:
sn Biöeinepraßenfläche von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Geh- ’Stl^l JwegWenn ein Grundstück an zwei oder mehrere Straßen angrenzt oder in.Heraeiniffentlicher Fußweg an dem Grundstück entlang verläuft, gilt die Rei-
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figs- und Streupflicht auch für diese Flächen, acht wenig Sinn, den Schnee von den Gehwegen auf die Fahrbahn :haufeln und sich dann darüber zu beklagen, dass die Räumdienste deriEchnee wieder zurück schieben. Wo es möglich ist, sollte der Schnee auf Hem Grundstück abgelagert werden, ansonsten kann er -entsprechende Gehwegbreiten vorausgesetzt - auch am Bürgersteigrand so _ lagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen nicht einge- scl^nkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Fußgängersicherheit muß gewährleistet sein.
- Die Schneeräum- und Streupflicht gilt während der allgemeinen Ver- iinege$opps zei t (7 - 21 Uhr); soweit erforderlich, ist während dieser Zeit auch rscheiner mehrfach zu räumen und zu streuen.
. Vorsitze. £j n ständiges Problem für den Winterdienst sind geparkte Fahrzeuge, insbesondere an engen Straßenstellen oder in Gefälle- bzw. Steigungsichen sowie an Kreuzungen und Einmündungen. Verantwortungs- ußtes Parken (wenn möglich außerhalb der Straße in Garagen oder Eijahrten) kann zu einer erheblichen Verbesserung des Winterdienstes fagen.
cDer Winterdienst der Stadt und der Ortsgemeinden erfolgt durch die Bhofe, die Gemeindearbeiter oder vertraglich verpflichtete Unternehmer. Alle Mitarbeiter im Winterdienst sind unermüdlich und nahezu rund mmjjie Uhr im Einsatz, um die Straßen befahrbar zu halten. Weil es zwar Krall gleichzeitig schneit und friert, der Winterdienst aber nicht überall ^phzeitig im Einsatz sein kann, werden die Räum- und Streufahrten nach einem speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Stadt / Ortsge- Bnöe abgestimmten Streuplan vorgenommen.
■ImStreuplan sind alle Straßen in verschiedenen Prioritätsstufen einge- BEjnet die sich aus dem Gefährdungspotenzial ergeben.
■ In der Dringlichkeitsstufe I sind verkehrswichtige und gefährliche Stellen jwie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Stecken kV en " unb Schulbusse, Bushaltestellen, Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern und Schulen sowie zu Gewerbe- und Industriegebieten fest-
^ er Dringlichkeitsstufe II sind die Verbindungsstraßen und Wohn- ilussfah^MpiTielstraßen erfaßt, in der Dringlichkeitsstufe III die Wohnstraßen und ■figen Verkehrsflächen.
ten^rf ei e Star k en Schneefällen und -Verwehungen der letzten Zeit muß- •rier"» ra ß en der Dringlichkeitsstufe I regelmäßig und anhaltend oftkrt T Unc * 9 e ? treut werden, so dass die Straßen der Stufen II und III
B ® s h a 9 e später oder gar nicht geräumt werden konnten. Dass sich 7 iJhh er dleser Spaßen über die Situation geärgert haben, ist nachten wpi-h’ mu ^ an dieser Stelle allerdings um Verständnis dafür gebe- “f»Rpn Ü n ’ r> ass bei den außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die ' aer Dringlichkeitsstufe I absoluten Vorrang haben. Zudem besteht
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keine Verpflichtung der Kommune, in Straßen zu räumen oder zu streuen, die keine besondere Gefahrenlage aufweisen. Hier sind die Anwohner gefordert, u.a. durch die Herstellung der Wintertauglichkeit ihrer Fahrzeuge (z. W. Winterreifen, bei Bedarf Schneeketten) für ihre Mobilität zu sorgen. - Mit ein wenig Gelassenheit und Verständnis auch für die Belange des Winterdienstes können auch so heftige und anhaltende Wintereinbrüche wie der letzte bewältigt werden.
- Dazu gehört auch das Verständnis dafür, dass die Räumdienste den Schnee von der Fahrbahn zwangsläufig zum Fahrbahnrand schieben. Auch wenn dabei geräumte Einfahrten oder Gehwege wieder zugeschoben werden, ist das keine Absicht oder Bosheit der Fahrer der Winterdienstfahrzeuge, sondern eine unvermeidliche Folge des Schneeräumens.
Wenn jede(r) für sich, ob als Anlieger, Fußgänger oder Autofahrer seinen persönlichen Sorgfaltspflichten nachkommt und mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis für die Probleme der Anderen mit der Situation umgeht, kann es beim nächsten Wintereinbruch nur besser werden.
Verbandsgemeinde Montabaur -Ordnungsamt-
Mach mit bei der Dorferneuerung im Buchfinkenland!
Am Donnerstag, 24.01.2002, 18.30 Uhr, trifft sich der Arbeitskreis “Buchfinkenland” in der Westerwaldstube der Buchfinkenlandhalle in Hübingen. Die Arbeitskreismitglieder wollen bei diesem Treffen u. .a die Idee zu einer neuen Sportanlage an der Grundschule Horbach vertiefen und aus den am 17.01.2002 stattgefunden Treffen der Gesangvereinsvorstände zum Thema “Kinder- und Jugendchor Buchfinkenland” berichten.
Daneben will sich der Arbeitskreis auch wieder mit der sog. “Dorf- Philosophie” beschäftigen und sich hierbei u. a. mit den Besonderheiten des “Dorflebens” befassen.
Der Arbeitskreis, zu dem selbstverständlich jederzeit neue Akteure willkommen sind, steht wieder unter der Moderation des Institutes für Umweltplanung Dr. Kübler aus Rengsdorf.
Die Ortsbürgermeister der Buchfinkenlandgemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen Hans-Ulrich Weidenfeiler Winfried Wilhelmi Wilfried Noll
Buchfinkensenioren feiern Fastnacht
Am Sonntag, 03.02.2002, ab 14.11 Uhr, findet im Pfarrheim in Gackenbach die diesjährige Seniorenfastnacht statt.
Alle Senioren - auch die jüngeren Senioren - sind wieder herzlich eingeladen, bei vielen lustigen Vorträgen, bei Kaffee, Kuchen und belegten Brötchen, in der Gemeinschaft ein paar frohe Stunden zu verbringen. Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Der Unkostenbeitrag beträgt 5 Euro. Anmeldung bitte bis Sonntag, 27.01.2002, bei Reinhard Lehmler, Tel. 06439/7194 und Erich Arle, Tel. 06439/7892.
Buchfinkensenioren fahren in den Bildungsurlaub
Die diesjährige Urlaubsfahrt vom 30.08. bis 06.09.2002 führt die Buchfinkensenioren in das Salzburger Land nach Saalbach-Hinterglemm.
Für sieben Tage Halbpension in einem gepflegten Hotel sind einschließlich aller Nebenkosten 398,80 Euro zu entrichten; Einzelzimmerzuschlag 53,69 Euro. Anmeldung ab sofort unter Telefon 06439/7194, bei Reinhard Lehmler und Erich Arle, Telefon 06439/7892.
Unmittelbar nach telefonischer Anmeldung werden 52,12 Euro als Anzahlung fällig.
Kath. Kirchenchor St. Bartholomä Gackenbach
Jahreshauptversammlung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, 29.01.2002, nach der Chorprobe statt. Diese beginnt dann bereits um 19.00 Uhr.
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Bericht der Schriftführerin, 4. Bericht des Kassenwartes, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Wahl der Kassenprüfer, 7. Verschiedenes.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen
Jahreshauptversammlung im Gasthaus Panorama Am Samstag, 19.01.2002, findet im Gasthaus “Panorama” in Hübingen die Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Hierzu sind alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresprotokoll, 4. Kassenbericht, 5. Entlastung durch Kassenprüfer, 6. Neuwahlen der Kassenprüfer, 7. Bericht des Wehrführers, 8. Ansprache des Ortsbürgermeisters, 9. Wahl des Wahlleiters, 10. Entlastung des Vorstandes durch Wahlleiter, 11. Neuwahlen des Vorstandes, 12. Umstellung des Beitrages auf EURO, 13. Verschiedenes.
v.

