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Wochenblatt VG Montabaur

PREISBLATT

Anlage I

zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur

§1

Baukostenzuschuss

l

' (zu § 4 ZVB-Wasser)

! Oer Baukostenzuschuss bei einem Anschluss an Wasserverteilungsanlagen, I die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wurden, beträgt:

a) je m ! Grundstücksfläche

j

I

i

I b) je m umbauter Raum ' der Gebäude

netto

brutto

(ohne MwSt.)

(incl. 16% MwSt.)

0.38 6

0,44 6

netto

brutto

(ohne MwSt.)

(incl. 16% MwSt.)

0.51 6

0.596

Kostenerstattung für Wasserhausanschlüsse

. (zu § 10 ZVB-Wasser)

| Die Pauschalen für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses betragen:

j I. Beim Anschluss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU. die im Be- ! reich von öffentlichen und / oder privaten Flächen verlegt und deren Oberfläche noch j nicht (endgültig) hergestellt oder ausgebaut und befestigt ist.

| für alle l:rd- und Herstellungsarbeiten in öffentlichen und i oder privaten Flächen mit ; kompletter Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei | einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von

netto

(ohne MwSt.)

brutto

(incl. 16 % MwSt.)

DN 25

1.175.006

1.363,00 6

DN 32

1.250.006

1.450,00 6

DN 40

1.405,006

1.629,80 6

2. Heim Anschluss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU. die im Be­reich von öffentlichen und / oder privaten Flächen verlegt und deren Oberfläche bereits (endgültig) hergestellt oder ausgebaut und befestigt ist.

Für alle Frd- und Herstellungsarbeiten in öffentlichen und / oder privaten Flächen mit kompletter Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von

netto (ohne MwSt.)

brutto (incl. 16 % MwSt.)

DN 25

1.455,00 6

1.687,80 6

DN 32

1.510.00 6

1.751,60 6

DN 40

1.685.00 6

1.954,60 6

3. Beim Anschuss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU, wenn der Wasserhausanschluss aus den öffentlichen und / oder privaten Flächen heraus bereits bis auf das Grundstück verlegt und abgerechnet ist.

Für die komplette Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von

netto (ohne MwSt.)

brutto (incl. 16 % MwSt.)

DN 25

410,006

475,606

DN 32

485,00 6

562,60 6

DN 40

560,00 6

649,606

4. Zusätzlich zu der Pauschale nach Randnummer 1,2 oder 3

Für die komplette Verlegung bzw. Verlängerung der Wasserhausanschlussleitung ein­schließlich der Erdarbeiten bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von DN 25 bis DN 40 bei Ausführung der Erdarbeiten zur Verlegung der vg, Leitung durch

netto

(ohne MwSt.)

brutto

(incl.16% MwSt.)

a) eine von den VGW beauftragte Fremdfirma

38,00 6

44.08

b) den Bauherren bzw. eine von ihm beauftragt Firma bei einer Leitungslänge bis 20 m für die über 20 m hinausgehende Leitungslänge

13,006

7,506

15,08 6

8,70 6

jeweils pro laufender Meter Leitungslänge innerhalb der privaten Grundstücksfläche bis zum Eintritt in den Keller- oder Hausanschlussraum des jeweiligen Anschlussobjektes

5. Bei Errichtung eines Zählerschachtes zusätzlich zu der Pauschale nach Randnummer 1, 2 oder 4

Für alle Erd- und Herstellungsarbeiten mit kompletter Installation der Messeinrichtung ein­schließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite des Wasserzählers von DN 25

netto (ohne MwSt.) brutto (incl. 16% MwSt.)

470,00 545,20

Das WVU kann in den Fällen, in denen die vorstehenden Bestimmungen zu offenbar unbilli­gen Ergebnissen führen, im Einzelfall eine andere Regelung treffen.

30

Nr.

Grundpreis

(zu § 20 ZVB-Wasser)

Der Grundpreis beträgt bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitun

netto monatlich (ohne MwSt.)

brutto monatlich (incl. 7% MwSt.)

üettojähriicü

(ohne MwSt t

wtojähriy

iS£Ü%MwS

v

DN 25

3,00 t

3,21 6

36.006

DN 32

7,50 6

8,03 6

90.006

-yo»52g

i6j3ÖF 199 nrT

DN 40

15,50 6

16,59 6

186.006

DN 50

77,00 t

82,39 6

924.00 6

DN 80

123,00 6

131,61

1.476.00 6

1.579307

DN 100

154,00 6

164,78

1.848.006

. L977/ÜT7

DN 150

230,00

246,106

2.760.006

. 2.953707

DN 200

307,00 t

328,49 6

3.684.006

. 3.94L8Ü7

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Arbeitspreis (zu § 21 ZVB-Wasser)

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Ablaut

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Der Arbeitspreis je m 3 Wasser beträgt:

netto

(ohne MwSt.) 1,05

brutto^ (incl. 7% Mw! 1,1261

§5

Pauschalsatz für Bauwasser und Bauwasserzähler (zu § 11 Absatz 1 und 2 ZVB-Wasser)

issat:

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netto

(ohne MwSt.) 33,00

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Die für die Herstellung und Entfernung des zahlende einmalige Gebühr beträgt:

brutto!

(incl. 7% MwSt^kdeS Ei 35,31' *

£

Die Bau wasserpauschale nach § 11 Absatz 1 beträgt pro m 3 umbauter Raum der GebliutöJ ^ 0W

netto

(ohne MwSt.)

0,05

brutto

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(incl. 7% MwSt] IjlZU beS

0,056

§6

Standrohre des WVU (zu § 11 Absatz 4 ZVB-Wasser) Die Verwaltungs- und Leihgebühr beträgt: a) bis zu einer Woche

»eitern js Hallen­den und Egenbet lieh ber

n Eigenbt

netto

(ohne MwSt.) 25,00

brutto

(incl. 7% MwSt) 26,756

ferne des

jenbetriet

b) für jede weitere angefangene Woche

netto

(ohne MwSt.)

10,00

brutto

(incl. 7% MwSt) 10,706

Die vor Ausgabe eines Standrohres zu Zahlende Mindestkaution beträgt:

netto (ohne MwSt) 1'

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§7

Sonderregelungen

(zu § 22 ZVB-Wasser)

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die Fälle, in denen das WVU mit denn schlussnehmer besondere Verträge nach § 1 Absatz 2 oder Absatz 3 AVBWasserV < schlossen hat.

§8

Inkrafttreten

Diese Anlage 1 zu den ZVB-Wasser gilt ab 01.01.2002

56410 Montabaur, 11.12.2001

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