Wochenblatt VG Montabaur
PREISBLATT
Anlage I
zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur
§1
Baukostenzuschuss
l
' (zu § 4 ZVB-Wasser)
! Oer Baukostenzuschuss bei einem Anschluss an Wasserverteilungsanlagen, I die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wurden, beträgt:
a) je m ! Grundstücksfläche
j
I
i
I b) je m’ umbauter Raum ' der Gebäude
netto
brutto
(ohne MwSt.)
(incl. 16% MwSt.)
0.38 6
0,44 6
netto
brutto
(ohne MwSt.)
(incl. 16% MwSt.)
0.51 6
0.596
Kostenerstattung für Wasserhausanschlüsse
. (zu § 10 ZVB-Wasser)
| Die Pauschalen für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses betragen:
j I. Beim Anschluss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU. die im Be- ! reich von öffentlichen und / oder privaten Flächen verlegt und deren Oberfläche noch j nicht (endgültig) hergestellt oder ausgebaut und befestigt ist.
| für alle l:rd- und Herstellungsarbeiten in öffentlichen und i oder privaten Flächen mit ; kompletter Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei | einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von
netto
(ohne MwSt.)
brutto
(incl. 16 % MwSt.)
DN 25
1.175.006
1.363,00 6
DN 32
1.250.006
1.450,00 6
DN 40
1.405,006
1.629,80 6
2. Heim Anschluss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU. die im Bereich von öffentlichen und / oder privaten Flächen verlegt und deren Oberfläche bereits (endgültig) hergestellt oder ausgebaut und befestigt ist.
Für alle Frd- und Herstellungsarbeiten in öffentlichen und / oder privaten Flächen mit kompletter Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von
netto (ohne MwSt.)
brutto (incl. 16 % MwSt.)
DN 25
1.455,00 6
1.687,80 6
DN 32
1.510.00 6
1.751,60 6
DN 40
1.685.00 6
1.954,60 6
3. Beim Anschuss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU, wenn der Wasserhausanschluss aus den öffentlichen und / oder privaten Flächen heraus bereits bis auf das Grundstück verlegt und abgerechnet ist.
Für die komplette Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von
netto (ohne MwSt.)
brutto (incl. 16 % MwSt.)
DN 25
410,006
475,606
DN 32
485,00 6
562,60 6
DN 40
560,00 6
649,606
4. Zusätzlich zu der Pauschale nach Randnummer 1,2 oder 3
Für die komplette Verlegung bzw. Verlängerung der Wasserhausanschlussleitung einschließlich der Erdarbeiten bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von DN 25 bis DN 40 bei Ausführung der Erdarbeiten zur Verlegung der vg, Leitung durch
netto
(ohne MwSt.)
brutto
(incl.16% MwSt.)
a) eine von den VGW beauftragte Fremdfirma
38,00 6
44.08 €
b) den Bauherren bzw. eine von ihm beauftragt Firma bei einer Leitungslänge bis 20 m für die über 20 m hinausgehende Leitungslänge
13,006
7,506
15,08 6
8,70 6
jeweils pro laufender Meter Leitungslänge innerhalb der privaten Grundstücksfläche bis zum Eintritt in den Keller- oder Hausanschlussraum des jeweiligen Anschlussobjektes
5. Bei Errichtung eines Zählerschachtes zusätzlich zu der Pauschale nach Randnummer 1, 2 oder 4
Für alle Erd- und Herstellungsarbeiten mit kompletter Installation der Messeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite des Wasserzählers von DN 25
netto (ohne MwSt.) brutto (incl. 16% MwSt.)
470,00 € 545,20 €
Das WVU kann in den Fällen, in denen die vorstehenden Bestimmungen zu offenbar unbilligen Ergebnissen führen, im Einzelfall eine andere Regelung treffen.
30
Nr.
Grundpreis
(zu § 20 ZVB-Wasser)
Der Grundpreis beträgt bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitun
netto monatlich (ohne MwSt.)
brutto monatlich (incl. 7% MwSt.)
üettojähriicü
(ohne MwSt t
•wtojähriy
iS£Ü%MwS
——— v
DN 25
3,00 t
3,21 6
36.006
DN 32
7,50 6
8,03 6
90.006
-—yo»52g
—i6j3ÖF 199 nrT
DN 40
15,50 6
16,59 6
186.006
DN 50
77,00 t
82,39 6
924.00 6
DN 80
123,00 6
131,61 €
1.476.00 6
1.579307
DN 100
154,00 6
164,78 €
1.848.006
. L977/ÜT7
DN 150
230,00 €
246,106
2.760.006
. 2.953707
DN 200
307,00 t
328,49 6
3.684.006
. 3.94L8Ü7
:iAÖS-
..si"9 v
rdie^
i ein
Arbeitspreis (zu § 21 ZVB-Wasser)
die itzt wof ilauf 1 jtode ,en
auer-P
ites.d
deine’
Ablaut
•achen-
ejjemein
Der Arbeitspreis je m 3 Wasser beträgt:
netto
(ohne MwSt.) 1,05 €
brutto^ (incl. 7% Mw! 1,1261
§5
Pauschalsatz für Bauwasser und Bauwasserzähler (zu § 11 Absatz 1 und 2 ZVB-Wasser)
issat:
idsgei
Dezennt
indsger
■ndeorc
je'ordnu
gekannte; ijenstan .(iassetw lemeir
netto
(ohne MwSt.) 33,00 €
(zu » ,
f , » 3 t, der t Satzung g
Die für die Herstellung und Entfernung des zahlende einmalige Gebühr beträgt:
brutto!
(incl. 7% MwSt^kdeS Ei 35,31 €' *
£
Die Bau wasserpauschale nach § 11 Absatz 1 beträgt pro m 3 umbauter Raum der GebliutöJ ^ 0W
netto
(ohne MwSt.)
0,05 €
brutto
«j das Sc jinchtungs
(incl. 7% MwSt] IjlZU beS€
0,056
§6
Standrohre des WVU (zu § 11 Absatz 4 ZVB-Wasser) Die Verwaltungs- und Leihgebühr beträgt: a) bis zu einer Woche
»eitern js Hallenden und Egenbet lieh ber
n Eigenbt
netto
(ohne MwSt.) 25,00 €
brutto
(incl. 7% MwSt) 26,756
ferne des
jenbetriet
b) für jede weitere angefangene Woche
netto
(ohne MwSt.)
10,00 €
brutto
(incl. 7% MwSt) 10,706
Die vor Ausgabe eines Standrohres zu Zahlende Mindestkaution beträgt:
netto (ohne MwSt) 1 •'
Map
femkapit '»erden zi »Wasserw ■Jbwassei stellen- u Kfbandsc
300,006 fltebandsg* ütiebes t
§7
Sonderregelungen
(zu § 22 ZVB-Wasser)
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die Fälle, in denen das WVU mit denn schlussnehmer besondere Verträge nach § 1 Absatz 2 oder Absatz 3 AVBWasserV < schlossen hat.
§8
Inkrafttreten
Diese Anlage 1 zu den ZVB-Wasser gilt ab 01.01.2002
56410 Montabaur, 11.12.2001
Verban^dgemeindeverwalttJtig
dontabaur
K**
Hx. Possel-Dölken) 'Bürgermeister
(Maussi
teVerbanc ptss. Die er s [ttrung t 'ihrung b kBeigeoi ’* tim' fcWerkleiti to®;siei: »Berate »Werkaui 'des “'sind, teri ^stimmt UHigA, MIT
[fetsetzui Wandelt, fAbschy “»den B ihrens ffusachn ibaur ir

