Wochenblatt VG Montabaur
22
K °lpingst u g, V
^intfraöe
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
56410 Montabaur, 10.12.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur Bürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 10.12.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt I - Erweiterung” der Stadt Montabaur;
hier: erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.11.2001 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur III. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" erneut für zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 07.01.2002 bis 18.01.2002 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Anlage zu TQP-u.if
Nr.5cJ.^ GM<
jurechi
; -=s des /
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung und Erweiterung des Beb^uun^.
Stadt Montabaur; 9 plane s“Eif 6 | stf ■
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschh.o
4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) " lusses gemäß § 2 mr" t
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sit 7 , liP 5 ,
Beschluss gefasst, das Verfahren zur I Ändernd 9 am 29 -H20®^^ Bebauungsplanes “Eifelstraße” einzuleiten. Und Erw eite^Jfts2 3wird Der Änderungsbeschluss wird hiermit oemän ß « ., öffentlich bekanntgemacht. 9 2 Abs.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abged ru
tJ u '
£ V
*+t ‘,;
//V /\
4 und i :,ftijie An 9 £
|r ersetzt. U 4 wird
M abe ”
I? ersetzt.
Qnderu 1 ‘ öffe nt Atzung v° des § 2 - um
h Saß 2' ers
Änderu
tfildesvo : -jdes§ 2 ' ^gswidri
2 Satz 1 ’ OEUR” ers .j.Änderui |ion Hundes Li 08.03.11 des § 2 *Geirieindi ddesKoi
<
\
.4
Montabaur, 10.12.2001
Dr. Possel-Dölken, Bürgern
Öffentliche Bekanntmachung I
I. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Eifelstraße Stadt Montabaur;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.111- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Eifelstraße”be sen (s. vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zieleu Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenh^- Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck rungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 07 . 01 . 200 Z
08.02.2002 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung tabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 ^-,
baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und muttwocni 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von uw 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis iz.ju öffentlich aus.
Montabaur, 10.12.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgerin
r:',"3swid 2 #ird die / EUR” er: li-lnkraftti gang tritt H'Aabaur,
$
pAbs. ( ’issung vo besetz vom resen:
hi, die unt
■Gesetzes c /.eneinJal jjlbgekomm ß* IlfeBestimmi |ogung, die itzt word IwAblauf ei: läandetoder kitten gec tenauer-PI; Inhaltes, de d eine V |«:ti Ablauf) ’aclien. v.z 10.12. I ttabaur
fdie Bek;
iderun<
iBebauu
Udes Baui rat vor ■ r 3 und I s'techlos i3Abs.1 ^der Piar
teZwei ^■vom 0]
Montabaur, 10.12.2001
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen
an den EURO (EURO-Anpassungssatzung)
in der Stadt Montabaur
vom 10.12.2001
Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnungi ( i j*Piat folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgema . ^ J$ Un d
Artikel 1 - Änderung der Satzung der Stiftung des Hospi a | f ■ J
Stadt Montabaur vom 09.12.1994 II c
(auf Grund des § 21 des Stiftungsgesetzes) r*’

