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Wochenblatt VG Montabaur

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§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

56410 Montabaur, 10.12.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken

Stadt Montabaur Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 10.12.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken

Stadt Montabaur Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

III. Änderung des BebauungsplanesAltstadt I - Erweiterung der Stadt Montabaur;

hier: erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.11.2001 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur III. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" erneut für zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 07.01.2002 bis 18.01.2002 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, frei­tags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Anlage zu TQP-u.if

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Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung und Erweiterung des Beb^uun^.

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hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschh.o

4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) " lusses gemäß § 2 mr" t

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sit 7 , liP 5 ,

Beschluss gefasst, das Verfahren zur I Ändernd 9 am 29 -H20®^^ BebauungsplanesEifelstraße einzuleiten. Und Erw eite^Jfts2 3wird Der Änderungsbeschluss wird hiermit oemän ß « ., öffentlich bekanntgemacht. 9 2 Abs.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abged ru

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Montabaur, 10.12.2001

Dr. Possel-Dölken, Bürgern

Öffentliche Bekanntmachung I

I. Änderung und Erweiterung des BebauungsplanesEifelstraße Stadt Montabaur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.111- Änderung und Erweiterung des BebauungsplanesEifelstraßebe sen (s. vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zieleu Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenh^- Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck rungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 07 . 01 . 200 Z

08.02.2002 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung tabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 ^-,

baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und muttwocni 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von uw 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis iz.ju öffentlich aus.

Montabaur, 10.12.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgerin

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Montabaur, 10.12.2001

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen

an den EURO (EURO-Anpassungssatzung)

in der Stadt Montabaur

vom 10.12.2001

Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnungi ( i j*Piat folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgema . ^ J$ Un d

Artikel 1 - Änderung der Satzung der Stiftung des Hospi a | f J

Stadt Montabaur vom 09.12.1994 II c

(auf Grund des § 21 des Stiftungsgesetzes) r*