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1 und i:

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i,00 DM durch die Angabe

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Gliche Regelung des Grundstücks, der Gebäude und '"-sdes Alten- und Pflegeheimes; Auflösung der Stiftung) wird

k'ttird d' e An 9 abe 300 - 000 - 00 DM durch die Angabe

'-EUR" ersetzt.

der Stiftung) wird wie folgt geändert:

'ird wie folgt geändert:

^ hol0 000,00 DM wird durch die Angabe5.000,00 EUR c"Angabe100.000,00 DM durch die Angabe50.000,00

-ersetzt

^ 4 wird wie folgt geändert:

^abe100.000,00 DM" wird durch die Angabe50.000,00

y nrnp| 7 l

. inrfprunq der Satzung der Stadt Montabaur über die Rei- l! öffentlichen Straßen vom 30.12.1981, zuletzt geändert r.. 2lI ng vom 11.01.1985

* des §24 derGemO und des Landesstraßengesetzes) imd Zwangsmittel) wird wie folgt geändert: i Satz 2 wird die Angabe1.000,C EUR' ersetzt.

Änderung der Satzung der Stadt Montabaur zum Schutz ildes vom 08.04.1981

Lides § 24 der GemO und der Landesbauordnung) Lswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

^Satz 1 wird die Angabe1.000,00 DM

5 EUR" ersetzt.

t'.Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhe­ll Hundesteuer vom 09.02.1988, zuletzt geändert durch Sat­iren 08.03.1991

; -ddes § 24 GemO und des Landesgesetzes über die Ermächti- vGemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hunde- Trddes Kommunalabgabengesetzes)

; :r, jngswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

;wird die AngabeEintausend Deutsche Mark durch die Anga-

i( EUR" ersetzt.

iMnkrafttreten

;aing tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. jlUabaur, 10.12.2001 (Siegel) Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

I j}24Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) 'issjng vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert ssetzvom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes

Nr. 50/2001

durch die Angabe

Sürgem

die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen senein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^gekommen. Dies gilt nicht, wenn

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- [agung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ^slztworden sind, oder

«Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- sandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- felstraßedJ*^ 6 " gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Menauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- nach§ Btialtes der die Verletzun 9 begründen soll, geltend macht.

-deineVerletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann 11 2001 I 5 1, ^ laufder genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

ißebescfl 1 v ^ en '

r-1,10.12.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken

nen Ziele ir Bürgermeister

jlegenheitzi

gt die Ä| Gehe Bekanntmachung

SS un d Erweiterung

S6410 Moj wbauungsplanesVerlängerte Südstraße

nittwochsH Stadt Montabaur

ݰü der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3

WöesBaugesetzbuches (BauGB)

-'at von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.11.2001 die I.

^ rwei1 ® run 9 des BebauungsplanesVerlängerte Süd- wscniossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).

^ SauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und ! a r nu ng öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur « Erörterung zu geben.

£^^' e 9f liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in . j 5:?1° 7 012o °2 bis 08.02.2002 (einschließlich) bei der Ver- (GemO)d 4pbb 0 Ve r rwaltun 9 Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad- t wird- &c. . c °56410 Montabaur, während der Dienstzeiten (montags, lalfondsdff , na mitwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis -'unHf nerstags von 8 -°° Uhr bS 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis k a,reit ags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

^ 10-12.2001 p r Possel-Dölken, Bürgermeister

ürgerm

en

Öffentliche Bekanntmachung L V * Änderung und Erweiterung des ItadtMontabaur 5 Verlän 9 erte SüdstraBe der

ÄerÄr 1 9cmä8 § 2 Abs -

Beschluss npfacct^ nta !/ a iJ r in Sein ® r Sitzung am 29.11.2001 den Bebau,inncPr!!nt.w aS ,- Verfahren zur ' Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Verlängerte Südstraße einzuleiten.

«£5i!^s ,l " , , le ' mi, 9emäß § 2 Abs 4 und 1 BauGB

Dor^Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

0

Montabaur, 10.12.2001

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 06.11.2001

Option zum Grundstücksvertrag Stadt Montabaur/Fa. Ralph Dom­mermuth Immobilien GmbH vom 15.05.2001

Mit Vertrag vom 15.05.2001 hat die Stadt Montabaur Grundstücksflächen in einer Größe von 22.000 qm beiderseits des neuen Bahnhofsvorplatzes am ICE-Bahnhof an die Fa. Ralph Dommermuth Immobilien GmbH ver­kauft, mit der Verpflichtung, auf diesen Grundstücksflächen in mehreren Bauabschnitten ein Dienstleistungszentrum zu errichten, und zwar den 1. Bauabschnitt zeitgleich mit der Inbetriebnahme des ICE-Bahnhofes, spä­testens 2003.

In Verbindung mit dem in öffentlicher Stadtratsitzung gefassten Beschluss zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) am Alten Bahnhof hatte der Stadtrat nun zu entscheiden, ob er

a) in Ergänzung des Grundstücksvertrages vom 15.05.2001 der Fa. Ralph Dommermuth Immobilien GmbH ein Optionsrecht auf das evtl, künftige FOC-Grundstück zubilligt, unter der Bedingung der Erfül­lung des v.g. Grundstückskaufvertrages oder ob er

b) einem anderen am Bau des FOC interessierten Investor, der durch

die Herrn Ulrich & Lakomski vermittelten Fa. Value Retail, USA, noch eine weitere Frist zur Vorlage von Bauplänen für ein FOC in Ver­bindung mit einem Freizeitzentrum und einem Medienzentrum ein­räume. ^

Weil das Antragsverfahren zur Genehmigung eines FOC durch das Land Rheinland-Pfalz noch mindestens eine Zeitdauer von zwei Jahren bis zur Entscheidungsreife benötigt und der Bau des Dienstleistungszentrums am Bahnhofsvorplatz des neuen ICE-Bahnhofes keinen weiteren Auf­schub duldet, hat sich der Stadtrat am 06.11.2001 in nichtöffentlicher Sit­zung für die Entscheidungsvariante a) mehrheitlich entschieden.

Damit wird sichergestellt, dass die mit der Inbetriebnahme des ICE-Bahn­hofes notwendigen Baumaßnahmen am Bahnhofsvorplatz zügig begin­nen können; über das mit einem evtl, zu genehmigenden FOC zu ent­wickelnde Konzept zur Anbindung der Innenstadt an dieses FOC kann erst beraten und entschieden werden, wenn eine Genehmigung für ein FOC in Aussicht steht und der Stadtrat einen Investor für dieses FOC aus­wählen will Diese Entscheidung stand am 06.11.2001 noch nicht an und kann voraussichtlich erst in ca. zwei Jahren vorbereitet und getroffen wer­den.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister