J9.11.20c
:rvv eiteruiJ
1 und i:
eckten sJ
i,00 DM” durch die Angabe
•£
Gliche Regelung des Grundstücks, der Gebäude und '"-sdes Alten- und Pflegeheimes; Auflösung der Stiftung) wird
k'ttird d' e An 9 abe “ 300 - 000 - 00 DM ” durch die Angabe
'-EUR" ersetzt.
der Stiftung) wird wie folgt geändert:
'ird wie folgt geändert:
^ ho“l0 000,00 DM” wird durch die Angabe “5.000,00 EUR” c ‘"Angabe “100.000,00 DM” durch die Angabe “50.000,00
-ersetzt
^ 4 wird wie folgt geändert:
^abe “100.000,00 DM" wird durch die Angabe “50.000,00
y nrnp| 7 l
. inrfprunq der Satzung der Stadt Montabaur über die Rei- l! öffentlichen Straßen vom 30.12.1981, zuletzt geändert r.. 2lI ng vom 11.01.1985
* des §24 derGemO und des Landesstraßengesetzes) imd Zwangsmittel) wird wie folgt geändert: i Satz 2 wird die Angabe “1.000,C EUR' ersetzt.
Änderung der Satzung der Stadt Montabaur zum Schutz ildes vom 08.04.1981
Lides § 24 der GemO und der Landesbauordnung) Lswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:
^Satz 1 wird die Angabe “1.000,00 DM”
5 EUR" ersetzt.
t'.Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhell Hundesteuer vom 09.02.1988, zuletzt geändert durch Satiren 08.03.1991
; -ddes § 24 GemO und des Landesgesetzes über die Ermächti- vGemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hunde- Trddes Kommunalabgabengesetzes)
; :r, jngswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:
;wird die Angabe “Eintausend Deutsche Mark” durch die Anga-
i( EUR" ersetzt.
iMnkrafttreten
;aing tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. jlUabaur, 10.12.2001 (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
I j}24Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) 'issjng vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert ssetzvom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes
Nr. 50/2001
durch die Angabe
Sürgem
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen senein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- [agung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ^slztworden sind, oder
«Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- sandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- felstraße’dJ*^ 6 " gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Menauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- nach§ Btialtes ’ der die Verletzun 9 begründen soll, geltend macht.
■ -deineVerletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann 11 2001 I 5 1, ^ laufder genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
iße’bescfl 1 ‘ v ^ en '
r •-■•1,10.12.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken
nen Ziele ir Bürgermeister
jlegenheitzi
gt die Ä| Gehe Bekanntmachung
SS un d Erweiterung
S6410 Moj wbauungsplanes “Verlängerte Südstraße”
nittwochsH Stadt Montabaur
ݰü der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3
“WöesBaugesetzbuches (BauGB)
■-'at von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.11.2001 die I.
^ rwei1 ® run 9 des Bebauungsplanes “Verlängerte Süd- wscniossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
^ SauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und ! a r nu ng öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur « Erörterung zu geben.
£^^' e 9f liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in . j 5:?1° 7 012o °2 bis 08.02.2002 (einschließlich) bei der Ver- (GemO)d 4pbb 0 Ve r rwaltun 9 Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad- t wird-’ &c. . c °’56410 Montabaur, während der Dienstzeiten (montags, lalfondsdff , na mitwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis -'unHf nerstags von 8 -°° Uhr b ‘S 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis k a,reit ags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
^ 10-12.2001 p r Possel-Dölken, Bürgermeister
ürgerm
en
Öffentliche Bekanntmachung L V * Änderung und Erweiterung des ItadtMontabaur 5 “ Verlän 9 erte SüdstraBe” der
ÄerÄr 1 ““ 9cmä8 § 2 Abs -
Beschluss npfacct^ nta !/ a iJ r in Sein ® r Sitzung am 29.11.2001 den Bebau,inncPr!!nt ’.w aS ,- Verfahren zur '• Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Verlängerte Südstraße” einzuleiten.
«£5i!3Ä^s ,l " , , ’ le ' mi, 9emäß § 2 Abs 4 und 1 BauGB
Dor^Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
0
Montabaur, 10.12.2001
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 06.11.2001
Option zum Grundstücksvertrag Stadt Montabaur/Fa. Ralph Dommermuth Immobilien GmbH vom 15.05.2001
Mit Vertrag vom 15.05.2001 hat die Stadt Montabaur Grundstücksflächen in einer Größe von 22.000 qm beiderseits des neuen Bahnhofsvorplatzes am ICE-Bahnhof an die Fa. Ralph Dommermuth Immobilien GmbH verkauft, mit der Verpflichtung, auf diesen Grundstücksflächen in mehreren Bauabschnitten ein Dienstleistungszentrum zu errichten, und zwar den 1. Bauabschnitt zeitgleich mit der Inbetriebnahme des ICE-Bahnhofes, spätestens 2003.
In Verbindung mit dem in öffentlicher Stadtratsitzung gefassten Beschluss zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) am Alten Bahnhof hatte der Stadtrat nun zu entscheiden, ob er
a) in Ergänzung des Grundstücksvertrages vom 15.05.2001 der Fa. Ralph Dommermuth Immobilien GmbH ein Optionsrecht auf das evtl, künftige FOC-Grundstück zubilligt, unter der Bedingung der Erfüllung des v.g. Grundstückskaufvertrages oder ob er
b) einem anderen am Bau des FOC interessierten Investor, der durch
die Herrn Ulrich & Lakomski vermittelten Fa. Value Retail, USA, noch eine weitere Frist zur Vorlage von Bauplänen für ein FOC in Verbindung mit einem Freizeitzentrum und einem Medienzentrum einräume. ^
Weil das Antragsverfahren zur Genehmigung eines FOC durch das Land Rheinland-Pfalz noch mindestens eine Zeitdauer von zwei Jahren bis zur Entscheidungsreife benötigt und der Bau des Dienstleistungszentrums am Bahnhofsvorplatz des neuen ICE-Bahnhofes keinen weiteren Aufschub duldet, hat sich der Stadtrat am 06.11.2001 in nichtöffentlicher Sitzung für die Entscheidungsvariante a) mehrheitlich entschieden.
Damit wird sichergestellt, dass die mit der Inbetriebnahme des ICE-Bahnhofes notwendigen Baumaßnahmen am Bahnhofsvorplatz zügig beginnen können; über das mit einem evtl, zu genehmigenden FOC zu entwickelnde Konzept zur Anbindung der Innenstadt an dieses FOC kann erst beraten und entschieden werden, wenn eine Genehmigung für ein FOC in Aussicht steht und der Stadtrat einen Investor für dieses FOC auswählen will Diese Entscheidung stand am 06.11.2001 noch nicht an und kann voraussichtlich erst in ca. zwei Jahren vorbereitet und getroffen werden.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

