VG Montabaur^
Nr. 47/2001
gsü
>farrt) e»i:(*
hrb «i!J
■^Fir bis •: - J
heirt1 Hc% J
!r an.Der^ Endend Isn in^
»basarair vj !in - Don,. nz e und
1 Sie bete)
ämmlunj'l
iters.E”
08.12.2lj SiidstraSeJ diesmal n
Getränkena sicher iwtij
iPlätzevoi is mitGes
lerer unH
2002, am i : ußgruppei lies (Tel. äj
um gern er bekamt^
bis 19-000
2602/9171
..02602»
g am 29fl einland-P*
awie der §5|
Trnmunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung K| K = öffent | ich bekanntgemacht wird:
V^^cFriedhofes der Ortsgemeinde Stahlhofen und sei- I^H^erden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erho-
jiuldcer sin ■ personerii die naC h bürgerlichem Recht die ^stattujg® haben, und der Antragsteller,
»^ kosten Lnri Wiederbestattungen der Antragsteller.
P 0 fflbeltun9 n d er Ansprüche und Fälligkeit
|£ntstehung ent$teht m j t de r Inanspruchnahme der Leistun- l^P^hofssatzung. bei antragsunabhängigen Leistungen mit
r werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des
»Ädes fällig-
fm der Gebühren 1 «sgebühren
Leisetzungen
Uengrabstätten
[verstorbene bis zum
.149 EUR
L,-i 5 Lebensjaiii.
fcorbene nach Vollendung
Ljabr..
Uahlgrabstätten
^erstorbene nach Vollendung
.373 EUR
(Lebensjahres.
Libeisetzungen
Lmenreihen- oder -wahlgrabstatten.
|hReihengrabstätten, in denen
Setzungen von Tot- und Fehlgeburten
Üben oder Körperteile, für die
Lzeilichen Vorschriften..
.122 EUR
.97 EUR
.97 EUR
„jnderes Grab notwendig
7personenstandsrechtlich
rHiundungspflichtige Geburten,
^bereits bestehenden Grabstätten P«at werden
ähren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen jettung von Leichen graben und Umbetten von Leichen ^gewerbliche Unternehmen vorgenommen. iei entstehenden Kosten sind von
jbührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst "eher gegenüber dem Unternehmen sind, ttung von Urnen
jvon Urnen aus Erdgräbern.^.97 EUR
Kbeisetzung ieWiederbeisetzung von ausgebetteten •oder Urnen werden die Gebühren lAbschnitt I erhoben.
tzungsgebühren - Rechte an Grabstätten 1 des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
^Verstorbene bis zum
küfesn 5. Lebensjahr und.46 EUR
Nichtigen Totgeburten /Verstorbene nach Vollendung
|5.Lebensjahres.:.230 EUR
Is Umen-Erdgrabstätte in
Meldern. 69 EUR
IfcUmen-Erdgrabstätte in bereits
|piGrabstätten für jede Urne.23 EUR
<eib des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten irjede Einzel-Wahlgrabstätte
eweitere Wahlgrabstätte.383 EUR
|» Umen-Erdgrabstätte
jjflUmen-Grabfeldern.115 EUR
Pb bereits belegten Grabstätten
“ eUme .38 EUR
mgerung des Nutzungsrechts
1 Üu än9erung des Nutzungsrechts rSC ^ r '^ en der Satzung über L * s ’ und Bestattungswesen werden pjrenbzw. die Anteiligen Gebühren r^nddes Abschnittes III erhoben.
^«istige Gebühren ignungshalle
HS derEinsegnun 9 shalle
(^Währung der Leichen in
P^ Sräumen .51 EUR
f^ hrung von Leichen ohne
■ÄL E T segnun g sha|| e
zu drei Tagen. 30 EUR
1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Taq.10 EUR
§ 5 - Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebuhren vom 06. August 1987 und die nachfolgenden Änderungssatzungen außer Kraft.
56412 Stahlhofen, 14.11.2001 (S.) Diel, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor^ schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Stahlhofen, 14.11.2001 (S.) Diel, Ortsbürgermeister
'Nikolausfeier 2001
Für die diesjährige Nikolausfeier werden alle Kinder der Grundschule (1. bis 4. Schuljahr) herzlich gebeten mitzumachen und sich zu beteiligen. Dazu ist es notwendig, sich zum ersten Treffen am Montag, 26.11.2001, um 16.00 Uhr bei Willi Vetter, der die Gestaltung auch in diesem Jahr wieder freundlicherweise übernimmt, in der Ringstr. 28, einzufinden. Am Donnerstag, 06.12., um 17.00 Uhr findet dann die diesjährige Nikolausteier im Lindensaal statt.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Chronik wird teurer
Am 01.01.2002 kostet unsere Chronik 35 Euro. Bis Ende des Jahres wird sie noch zum Preis von 65,00 DM abgegeben. Wer also noch ein Weihnachtsgeschenk sucht, hat mit der Chronik sicher eine gute Wahl getroffen. Die Chronik gibt es bei mir zu Hause, im Bürgermeisteramt (Lindensaal) und in der Bücherei (Pfarrhaus).
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Sammlung für den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V.
Im November haben Timo Pehl und Tobias Busler in unserer Gemeinde 808,00 DM für den Volksbund gesammelt.
Ich danke den beiden jugendlichen Sammlern und allen Spendern, die mit diesem tollen Sammlungsergebnis dazu beigetragen haben, dass die Kriegsgräber als Mahnung zum Frieden erhalten bleiben.
Franz-Josef Velten, 1. Beigeordneter
Gesprächsabend zum “Vaterunser”
Der Familienkreis Daubach/Stahlhofen lädt in Zusammenarbeit mit dem kath. Bildungswerk Westerwald unter Leitung von Brigitte Görgen-Grether zum 2. Gesprächsabend am Montag, 26.11.2001,19.30 Uhr, ins Pfarrhaus Stahlhofen ein. Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Die Kath. Öffentliche Bücherei Stahlhofen lädt ein
Wir laden Sie hiermit nochmals herzlich zu unserer Weihnachtsbuchausstellung am Sonntag, 18.11.2001, nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Lindensaal ein. Es wäre schön, wenn Sie Zeit für einen Besuch finden würden. Es lohnt sich bestimmt.
Falls Sie einen Kuchen spenden möchten, dann bringen Sie diesen bitte bis 12.00 Uhr oder ab 14.00 Uhr in den Lindensaal. Selbstverständlich holen wir ihn auch gerne bei Ihnen ab. Vielen herzlichen Dank dafür.
Terminhinweis für Samstag, 01.12.2001
Um 16.30 Uhr wird im Pfarrhaus ein Märchen der Gebrüder Grimm in entsprechender Atmosphäre vorgetragen.
Das Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch.
Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein helles Licht ....
Die St.-Sebastian-Schola lädt ein zur Adventsvesper. Beginnend mit einem Lichtritus wollen wir in diesem Abendlob gemeinsam Adventslieder singen und uns auf die vorweihnachtliche Zeit der Erwartung einstimmen. Die Schola singt zum Lobe Gottes Werke von Hammerschmidt, Händel, Prätorius, Victora.
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V. / Stahlhofen
Das nächste Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft findet am Sonntag, 25.11.2001, gegen SV Windhagen statt.
Spielbeginn: 14.30 Uhr in Windhagen

