Einzelbild herunterladen

VG Montabaur^

Nr. 47/2001

gsü

>farrt) e»i:(*

hrb «i!J

^Fir bis: - J

heirt1 Hc% J

!r an.Der^ Endend Isn in^

»basarair vj !in - Don,. nz e und

1 Sie bete)

ämmlunj'l

iters.E

08.12.2lj SiidstraSeJ diesmal n

Getränkena sicher iwtij

iPlätzevoi is mitGes

lerer unH

2002, am i : ußgruppei lies (Tel. äj

um gern er bekamt^

bis 19-000

2602/9171

..02602»

g am 29fl einland-P*

awie der §5|

Trnmunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung K| K = öffent | ich bekanntgemacht wird:

V^^cFriedhofes der Ortsgemeinde Stahlhofen und sei- I^H^erden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erho-

jiuldcer sin personerii die naC h bürgerlichem Recht die ^stattujg® haben, und der Antragsteller,

»^ kosten Lnri Wiederbestattungen der Antragsteller.

P 0 fflbeltun9 n d er Ansprüche und Fälligkeit

|£ntstehung ent$teht m j t de r Inanspruchnahme der Leistun- l^P^hofssatzung. bei antragsunabhängigen Leistungen mit

r werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des

»Ädes fällig-

fm der Gebühren 1 «sgebühren

Leisetzungen

Uengrabstätten

[verstorbene bis zum

.149 EUR

L,-i 5 Lebensjaiii.

fcorbene nach Vollendung

Ljabr..

Uahlgrabstätten

^erstorbene nach Vollendung

.373 EUR

(Lebensjahres.

Libeisetzungen

Lmenreihen- oder -wahlgrabstatten.

|hReihengrabstätten, in denen

Setzungen von Tot- und Fehlgeburten

Üben oder Körperteile, für die

Lzeilichen Vorschriften..

.122 EUR

.97 EUR

.97 EUR

jnderes Grab notwendig

7personenstandsrechtlich

rHiundungspflichtige Geburten,

^bereits bestehenden Grabstätten P«at werden

ähren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen jettung von Leichen graben und Umbetten von Leichen ^gewerbliche Unternehmen vorgenommen. iei entstehenden Kosten sind von

jbührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst "eher gegenüber dem Unternehmen sind, ttung von Urnen

jvon Urnen aus Erdgräbern.^.97 EUR

Kbeisetzung ieWiederbeisetzung von ausgebetteten oder Urnen werden die Gebühren lAbschnitt I erhoben.

tzungsgebühren - Rechte an Grabstätten 1 des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

^Verstorbene bis zum

küfesn 5. Lebensjahr und.46 EUR

Nichtigen Totgeburten /Verstorbene nach Vollendung

|5.Lebensjahres.:.230 EUR

Is Umen-Erdgrabstätte in

Meldern. 69 EUR

IfcUmen-Erdgrabstätte in bereits

|piGrabstätten für jede Urne.23 EUR

<eib des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten irjede Einzel-Wahlgrabstätte

eweitere Wahlgrabstätte.383 EUR

|» Umen-Erdgrabstätte

jjflUmen-Grabfeldern.115 EUR

Pb bereits belegten Grabstätten

eUme .38 EUR

mgerung des Nutzungsrechts

1 Üu än9erung des Nutzungsrechts rSC ^ r '^ en der Satzung über L * s und Bestattungswesen werden pjrenbzw. die Anteiligen Gebühren r^nddes Abschnittes III erhoben.

^«istige Gebühren ignungshalle

HS derEinsegnun 9 shalle

(^Währung der Leichen in

P^ Sräumen .51 EUR

f^ hrung von Leichen ohne

ÄL E T segnun g sha|| e

zu drei Tagen. 30 EUR

1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Taq.10 EUR

§ 5 - Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsge­buhren vom 06. August 1987 und die nachfolgenden Änderungssatzun­gen außer Kraft.

56412 Stahlhofen, 14.11.2001 (S.) Diel, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor^ schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Stahlhofen, 14.11.2001 (S.) Diel, Ortsbürgermeister

'Nikolausfeier 2001

Für die diesjährige Nikolausfeier werden alle Kinder der Grundschule (1. bis 4. Schuljahr) herzlich gebeten mitzumachen und sich zu beteiligen. Dazu ist es notwendig, sich zum ersten Treffen am Montag, 26.11.2001, um 16.00 Uhr bei Willi Vetter, der die Gestaltung auch in diesem Jahr wie­der freundlicherweise übernimmt, in der Ringstr. 28, einzufinden. Am Don­nerstag, 06.12., um 17.00 Uhr findet dann die diesjährige Nikolausteier im Lindensaal statt.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Chronik wird teurer

Am 01.01.2002 kostet unsere Chronik 35 Euro. Bis Ende des Jahres wird sie noch zum Preis von 65,00 DM abgegeben. Wer also noch ein Weih­nachtsgeschenk sucht, hat mit der Chronik sicher eine gute Wahl getrof­fen. Die Chronik gibt es bei mir zu Hause, im Bürgermeisteramt (Linden­saal) und in der Bücherei (Pfarrhaus).

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Sammlung für den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V.

Im November haben Timo Pehl und Tobias Busler in unserer Gemeinde 808,00 DM für den Volksbund gesammelt.

Ich danke den beiden jugendlichen Sammlern und allen Spendern, die mit diesem tollen Sammlungsergebnis dazu beigetragen haben, dass die Kriegsgräber als Mahnung zum Frieden erhalten bleiben.

Franz-Josef Velten, 1. Beigeordneter

Gesprächsabend zumVaterunser

Der Familienkreis Daubach/Stahlhofen lädt in Zusammenarbeit mit dem kath. Bildungswerk Westerwald unter Leitung von Brigitte Görgen-Grether zum 2. Gesprächsabend am Montag, 26.11.2001,19.30 Uhr, ins Pfarrhaus Stahlhofen ein. Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Die Kath. Öffentliche Bücherei Stahlhofen lädt ein

Wir laden Sie hiermit nochmals herzlich zu unserer Weihnachtsbuch­ausstellung am Sonntag, 18.11.2001, nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Lindensaal ein. Es wäre schön, wenn Sie Zeit für einen Besuch finden würden. Es lohnt sich bestimmt.

Falls Sie einen Kuchen spenden möchten, dann bringen Sie diesen bitte bis 12.00 Uhr oder ab 14.00 Uhr in den Lindensaal. Selbstverständlich holen wir ihn auch gerne bei Ihnen ab. Vielen herzlichen Dank dafür.

Terminhinweis für Samstag, 01.12.2001

Um 16.30 Uhr wird im Pfarrhaus ein Märchen der Gebrüder Grimm in ent­sprechender Atmosphäre vorgetragen.

Das Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch.

Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein helles Licht ....

Die St.-Sebastian-Schola lädt ein zur Adventsvesper. Beginnend mit einem Lichtritus wollen wir in diesem Abendlob gemeinsam Adventslie­der singen und uns auf die vorweihnachtliche Zeit der Erwartung ein­stimmen. Die Schola singt zum Lobe Gottes Werke von Hammerschmidt, Händel, Prätorius, Victora.

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V. / Stahlhofen

Das nächste Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft findet am Sonntag, 25.11.2001, gegen SV Windhagen statt.

Spielbeginn: 14.30 Uhr in Windhagen