Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstatten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstatten

1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen Totgeburten.

1.2 für Verstorbene nach Vollendung ^73 £

des 5. Lebensjahres.. 51 £

1 3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten 1 ?

Grabstätten für jede Urne....

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstatten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und 2g1

jede weitere Wahlgrabstätte.

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte 8g ^

2.2.1 in Urnen-Grabfeldern...

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für jede Urne.

3. Verlängerung des Nutzungsrechts c .

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat­zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren

bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.

IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und

Aufbewahrung der Leichen in .

Aufbewahrungsräumen.

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

1.2.1 bis zu drei Tagen.^ ~

1 .2 2 für jeden weiteren angefangenen Tag. 10 ^

§ 5 - Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsge­bühren vom 05. August 1995 und die nachfolgenden Änderungssatzun­gen außer Kraft.

56412 Holler, 13. November 2001 (S.) Flosdorf

Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Holler, 13. November 2001 (S.) Flosdorf

Ortsbürgermeisterin

Willkommen Senioren!

Zum traditionellen Seniorennachmittag, den die Ortsgemeinde Holler gemeinsam mit der Frauengemeinschaft und der Kath. Kirchengemeinde St. Margaretha gestaltet, lade ich Sie, liebe Senioren, herzlich für Sonn­tag, 02.12.2001, um 14.00 Uhr in die Sport- und Kulturhalle Holler ein. Zum Auftakt werden dieTanzmäuschen" für Ihre Unterhaltung sorgen und im Anschluss an Kaffee und Kuchen heißt es wieder: Vorhanq auf die Theaterdamen stehen auf der Bühne!

Sie, liebe Senioren, bringen gute Laune und Zeit mit, wir sorgen für Ihr leibliches Wohl und beste Unterhaltung. Sollten Sie den Weg zur Halle nicht mehr "per pedes schaffen, dann rufen Sie mich bitte unter 3508 oder 5638 an, ich hole Sie gerne daheim ab und fahre Sie auch wieder nach Hause. Alle, die sich gerne das TheaterstückHannes ist der Beste anse- hen mochten, aber noch nicht in den Kreis der Senioren gehören den lädt

«! i e ^«^I ,schaus P' el 9 ru PP e der Fra uengemeinschaft für Samstaa 01.12.2001, um 20.00 Uhr inDie Halle ein. 9

Ich freue mich auf einen gemütlichen und unterhaltsamen 1 Advents­sonntag mit Ihnen. '

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

nerzncnen uanx

Allen die zur Gestaltung der Martinsfeier und des Martinszuges beiqi 9 ^ hab M n ' m ° ch J e 'ch herzlich Dankeschön sagen. Mein besonderer: gilt den Muttern, die in der Kirche für die Kinder die St.-Martins-Feier qe tet haben. Herzlichen Dank sage ich auch Hiese-Jupp und Otto für die bungslose Abwicklung derAnlieferungen auf dem Aßbach und dem ( patz Schafer-Jupp und Gerd, die das Martinsfeuer zum Brennen br ten dem Musikverein ur die musikalische Begleitung des Zuges der für das sichere Zuggeleit und St.-Martin-Sarah hoch zu Roß Wenn auch wieder ein paar UnbelehrbareFrischschnitt zum Mar teuer brachten und ihre Gärtenentrümpelten, so denke ich doch c wir eine sehr harmonische und schöne St.-Martins-Feier hatten

Flosdorf, Ortsbürgermeist

38

Kath. Pfarramt St. Margaretha Holler

Kath. Pfarramt St. Margaretha, 56412 Holler Toi Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch, 11 00 l ih Ü 495 - F atM Vereinbarung. Bürozeit: Montag, Dienstaq Donn«?. ls1 2-30ik! 1 ihr hie 10 nn i ihr a uunn erstag, FreüagJ

Uhr bis 12.00 Uhr.

Weihnachtsbasar: SONNTAG, 25.11.2001,13ooiih ~ ä ' !l1 Messdienertreff: MONTAG, 26.11.2001,1 f 30 Uhr Pf

jilireni

ö Uh

Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 27.11.2001 von q r <^ nbeim Pfarrheim Holler (Tel: Krekel 180509/ Bertram I2nim rbis Kath. Öff. Bücherei: DIENSTAG, 27.11.2001 von icS, Pfarrheim Holler VOn 16.00Uh rbts

PGR-Sitzung: DIENSTAG, 27.11.2001,19.30 Uhr Pfo k . Neumessdiener: DONNERSTAG, 29.11.2001,16 00Mh ^ Großer Seniorennachmittag: SONNTAG, 02 122nni « halle Holler 14-00U,.

Pfarrheim, Holler Adventskalender

Ab sofort bieten wir Ihnen wieder einen Adventskalenri der steht in diesem Jahr unter dem MottoLicht Erkan n ' ,9e ' ten Öffnungszeiten im Pfarrbüro oder nach Gottesdienst^ stei zum Preis von DM 3,00 erworben werden. sen

Weihnachtsbasar:

in fe s

Die Basargruppe von Holler lädt herzlich zum Weihnarhtok tag, 25.11., ab 13.00 Uhr, ins Pfarrheim nach HolteraS^ Hand- und Bastelarbeiten sowie Adventsgestecke Krän«1 Weihnachtsgeschenke angeboten. zeu %i

Für das leibliche Wohl halten wir Kaffee und Kuchen fmcu, freuen uns auf Ihren Besuch.

Kirmesgesellschaft Holler e.V.

Einladung

Am 08 . 12.2001 möchten wir gerne eine Jahreshauptversammlung I Mitglieder der Kirmesgesellschaft Holler e.V. machen. * Dazu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.

Wo: Jugendheim Holler Wann: ab 18.30 Uhr

Thema: Bericht des Vorsitzenden, Bericht des Schatzmeisters,E-i des Vorstandes, Neuwahlen, Sonstiges.

«s0

jülirens

ersoff

[jjstDesia'

W> stel

^Gebühr? der Frii

jnuesch'

eder<

ettung s 9

jeisetzur

Eßeihengr

Vorankündigung

2. Weihnachtstreff in Holler

Wir sind wieder da!

Nach dreijähriger Unterbrechung findet am Samstag, 08.12.200lJ 11.00 Uhr der 2. Weihnachtstreff an der Ecke Lahnstraße/SüdsMeJ Nach dem Erfolg der ersten Veranstaltung heißt es auch diesmal n Essen und Trinken für einen guten Zweck.

Mit Eintopf, Würstchen, warmen, wärmenden und kalten Getränkend Art sowie Waffeln und Kuchen am Nachmittag wird ihnen sicherrticlt| werden.

Bei (ganz) schlechtem Wetter sind auch trockene (Sitz-)Plätzevo» den, außerdem kommt natürlich am Nachmittag der Nikolaus mit Gk ken für die Kleinsten.

Die Bewohner vorgenannterEcke laden herzlich alle Hollerer und'', lieh auch Nicht-Hollerer ein.

Weiteres demnächst in diesem Heft!

Stahlhofen

«815. L

fwahlgrat

hferstorbei iubensja üibeise ItiUrnenre |ln Reihent ijErdbest:

ieiseto liechen oi

mdere:

ypersons

[bereits be setfwerd (whrenfC Köettung graben

|durdi gew' leients (Gebühren Wbergi

leltung Meist ie Wiederl noderU

Frauengymnastik

Hollerer Fastnachtszug 2002

Wie in jedem Jahr wollen wir uns auch am Sonntag, 03.02.2002,amraj nachtszug in Holler beteiligen. Wer Lust hat, bei unserer Fußgruppej zumachen, meldet sich bitte bis zum 30.11.2001 bei Iris Mies (Tel .3 oder Heike Jung (180610).

Die Kostüme werden dieses Mal ausgeliehen. Bitte bis zum gen Termin anmelden, damit die genaue Anzahl der Teilnehmer bekamt!

tzungsgi

Mdes

iFürVerstor

r.m 5.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.1»

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal n?602/9f 7<!

(nur während der Sprechstunde). 025025

»Verstört |5Lebensj IsUmen-t T-Dfeldi |asUmen-l nGrab: *etb des »jede Eir (jede weite bUmen-l |ln Urnen "Jhbereit; IffeUme..

ngeru (de Vertan jf den Vors ifnedhofs-

jÄt^ren

sonst Telefon.

»srend

[Sonstige 1 gnunc

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen

vom 14. November 2001 a m^

Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen hat in seiner ,; nuLiand-P* 2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung tu r

fGfimm in Har -.. C 104