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(HenWattVG Montabaur

*s Landes waldgesetz (LWaldG); Übertra 0uns des Hotoerka^

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I den Regelungen, die die FunSionsvielfalfdes'WakJe^ 9 h etre "

-.i.^hUQit rtos Waldhfi<?it7«rci 7I , f.N 1601

Nr. 39/2001

: Heben aenneyc'^.x^..,-

,# Verantwortlichkeit des Waldbesitzer'^yn"^^ »

& geänderten Erfordernisse der HolzinH,,«, stärken . ist im Hinhi^r ; Jaufs von Holz aus kommunalen FrfrS" 6 auch <*e ÜberX Ck io» neu geregelt worden. S " Fors»lrieben aut « e & 9

IfOrtsgemeinderat Heiligenroth beschloss dah« ^

5 Verwertung des Holzes auf das Land zu nhZ ssonstigen Walderzeugnisse ebenfalls 711r w ragen; iraggeiWbertragen; 2ur Wertung auf das Land

% damit einverstanden zu erklären dass di« v

mimRahmen der organisatorischen Vorgaben ^schließ,

kauf erfolgt (insbesondere gelten die A»n«m 8 Lande s für den Ha r -ndes Landes Rheinlan^aTat"

97 EURl

hsbedingungen _ _

5 n werdet 1 Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Forstamt, im Rahmen Ivon der Kommune verabschiedeten jährlichen Wirtschaftsplanes die Ejftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den Forst- Eeb notwendigen Geräte und Materialien zu übertragen.

W der Friedhofsgebührensätze nach dem Euro-Anpas-

igsycocw.'

rOrtsgemeinderat beschloss die Friedhofsgebührensatzung in der vor ; : eglen Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausaaben de<? ühenblattes öffentlich bekanntgemacht.

(Stellung der Benutzungsordnung für die Vogelsanghalle auf Euro ,-grund der Einführung des Euro zum 01.01.2002 beschloss der Orts sneinderat die Änderung der Festsetzung des Mietzinses für die Benut ogder Vogelsanghalle in der vorgelegten Form.

enmeldefSS* ..sieurW®^

-76 EUR jede Um fl -25 EUR

n der Sat Gebühren

Leichen in' -40 EURi lungshalli ..25 EUR ..10 EUR

Friedhofs- len Ände-

3.) Zerfas': ermeisterl

z (GemO; lert durch* indes

irschriften] ekommem j an gültig!

ie Geneh r Satzung

luß bean-

lebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

derzeit vom 02.10. bis 23.10 befinde ich mich zu einer stationären ^-Maßnahme in Kur. Am Dienstag, 02.10.2001, fällt aus diesem Grun­de Bürgermeisterdienststunde aus.

der Woche vom 08. bis 23.10.2001 übernimmt der erste Beigeordnete ^Gemeinde, Erich Herbst, die Amtsgeschäfte. Ich bitte um Beachtung.

p-drogerie-markt eröffnet

^Donnerstag, 20.09.2001, eröffnete der dm-drogerie-markt sein neu- Geschäft im Industriegebiet unserer Gemeinde. Ab 16.00 Uhr wurde ngestattet, für eine halbe Stunde an der Kasse des Marktes zu kas- , sämtliche Einnahmen wurden unserem Kindergarten zur Verfo­lg gestellt. Das Ergebnis dieser wohlwollenden Aktion konnte sich solut sehen lassen, in einer guten halben Stunde konnte ich fast i,00 DM einnehmen, feist sicherlich ein Anlass und guter Grund der Markt- und Geschäfts- üngdes Unternehmens seitens der Gemeinde und insbesondere sei- *$ unseres Kindergartens, der Elternschaft und des Personals ganz «liehzu danken. Diese Aktion ist m.E. ein erneuter Beweis, wie gut und sgBetriebe und Gemeinde hier bei uns in Heiligenroth zusammenzuar- feten gewillt sind.

Zerfas, Ortsbürgermeister

iiauenkreis Heiligenroth

fefankürtdigung

Formvor-w"Mittwoch, 28.11.2001, fahren wir nach Frankfurt zum Weihnachts-

, Konrad des Sach cht.

larkt. Abfahrt: 14.00 Uhr, Ankunft: ca. 22.00 Uhr.

t,sokamiJ?! erein Heiligenroth e.V.

'erletzungjj A SIkv ( ere ' n Heiligenroth lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu -m Ausflug nach Köln ein. Los geht es am 20.10.2001 um ca. 10.00 hrh inder9ar ! en ' Geplant sind neben einer Schiffsfahrt auch eine »LS In Kö,n sowie ein gemeinsames Abendessen. Anmeldun- W e bei Peter Frink, Telefon 02602/16306.

5 .) Zerfas ermeister

ates

>r Vorsit- istischen

jng sowie; eine Neu- ie der juri-

edern und

tonisclub Heiligenroth e.V. . . .. j a hr

^ beleibte Jungsenioren/Seniorendoppelturnier in ® ' tragen s j C h

3 Samstag, 13.10.2001, ab 10.00 Uhr statt. ! n * e « 8"*f K |S2p > Tele- -8in die ausliegende Liste ein oder melden sich b

S5928.

4 Zuschauer sind herzlich willkommen.

* das leibliche Wohl aller ist bestens gesorgt.

r Heiligenroth

PCHTENNIS

pnsliga Damen Ficiahofen, in Heili-

l-'nnerstag, 18.10.2001, 20.00 Uhr, Gegner: TTC Eisig

Viroth . .

-stag, 27.10.2001,15.30 Uhr, Gegner: TV Eschbach 1973, in

| .;ch

Kreisklasse Staffel A Qnortfreunde, in

20.10.2001, 19.00 Uhr, Gegner Eisbachtaler Sp ^hausen .. th

Nag, 27.10.2001,18.00 Uhr, TTG Augst 1, in Heiligenro

Regionsliga Schüler

Montag, 15.10.2001,18.15 Uhr, Gegner: Zugbrücke Grenzau III, in Hei­ligenroth

Samstag, 27.10.2001,17.00 Uhr, TTC Görgeshausen III, in Görgeshausen

Schüler Kreisklasse Staffel A

Samstag, 20.10.2001,14.00 Uhr, Gegner: Boden, in Boden

FUSSBALL

Beide Seniorenmannschaften haben spielfrei.

Im Jugendbereich kommt es zu folgenden Spielen:

A-Jugend: 28.09.2001,19.30 Uhr gegen die JSG Haiderbach in Deesen C-Jugend: 29.09.2001, 15.15 Uhr gegen JSG Vettelschoß/Kalenborn in Vettelschoß

D-Jugend: 29.09.2001,14.00 Uhr gegen Nauort/Sessenbach in Nauort E-Jugend (1): 29.09.2001,13.00 Uhr gegen Herschbach in Girod E-Jugend (2): 29.09.2001,13.00 Uhr gegen Herschbach in Schenkelberg F-Jugend (1): 28.09.2001,17.00 Uhr gegen JSG Niedererbach IV in Girod F-Jugend (2): 28.09.2001,17.45 Uhr gegen JSG Stahlhofen in Girod Lauf- und Walkingtreff

Ab sofort gelten die Wintertrainingszeiten. Wir treffen uns nun mittwochs um 18.00 Uhr und samstags um 16.00 Uhr am Sportheim.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitions­aufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubei­tragssatzung - ABS -)

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengeset­zes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Einzelabrechnung

§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Inve­stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrs­anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestell­ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

1.Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder

teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.

2.Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge­stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.

3.Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver­kehrsanlage.

4.Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstat­tungsbeiträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.

(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für

1 . Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und Indu­

striegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Ein­kaufzentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an denen eine Bebauung zulässig ist

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nut­zung zulässig ist.

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einsei­tige Nutzung zulässig ist.

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einsei­tige Nutzung zulässig ist.

2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächi­ge Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafen-

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