Wochenblatt VG Montabaur
Nr -39/20o|
Lenblatt
Von 9.15 Uhr bis ca.13.30 Uhr haben wir eine Floßfahrt auf der Lahn geplant. Bei schönem Wetter wandern wir nach Eppenrod ins Försters Eck. Dort möchten wir ab 18.00 Uhr unseren Ausflug bei guter Laune ausklingen lassen.
SG Horressen/Elgendorf
Am letzten September-Wochenende kommt es für unsere drei Senioren- Mannschaften zu folgenden Begegnungen:
Bezirksliga Ost: DJK St. Katharinen - SG I, 30.09.2001, 14.30 Uhr Kreisliga B Süd: SG II - SG Elbert/Welschneudorf, 29 . 09 . 2001 ,15.30 Uhr Kreisliga D Südost: SG III - SV Marienrachdorf II. 30.09.2001, 12.30 Uhr
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Athletik-Sportverein “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden
Am kommenden Samstag, 29.09.2001, um 20.00 Uhr treffen die Ringer des ASV Boden in der Ahrbachhalle in Boden im zweiten einem Heimkampf gegen den SC Langenlonsheim.
Weiterhin möchten die Verantwortlichen des ASV Boden darauf hinwei- sen, dass der am 15.09.2001 wegen des Terroranschlages in Amerika ausgefallene Kampf gegen den RC Pirmasens-Fehrbach evtl, am 03.10.2001 um 15.00 Uhr nachgeholt wird. Da hierzu noch die Zustimmung der gegnerischen Mannschaft fehlt, kann dieser Termin noch nicht verbindlich mitgeteilt werden. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Tagespresse.
Für Rückfragen steht außerdem der 1. Vorsitzende Thomas Ferdinand unter derTel.-Nr. 02602/950961 oder Jürgen Schmidt unter 02602/81700 zur Verfügung.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags..von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth
vom 22.09.2001
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 11.09.2001 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1 - Gebührenpflicht
Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Heiligenroth und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
§ 2 - Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,
2 . bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
( 1 ) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistun
gen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhängigen Leistunqen mit der Antragstellung. 3
( 2 ) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig
§ 4 - Höhe der Gebühren
I. Bestattunasaebühren
1. Erdbeisetzungen in Reihengrabstätten
1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. 153 EUR
1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres.378 EUFi
2. Urnenbeisetzungen
2.1 In Urnenreihengrabstätten. 122 EUR
2.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen 97 EUR
3. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
3.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorsrh I besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrerhtr u nkei l beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehend l
Stätten beigesetzt werden. ena ® n Grab
4 . Soweit für Bestattungen an Samstagen Mehrkosten entsteh UR I diese der Ortsgemeinde zu erstatten. enen . sinl
Ortsgemeinde
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeiset 7 i| n nQn
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche I nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind^^
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Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftrag T\ gegenüber dem Unternehmen sind. ,a 99ebe|
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern. q7 c i
3. Wiederbeisetzung tu m
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. e 661
III. Nutzungsoebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmow
pflichtigen Totgeburten . ry9
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres. H
255 EUR
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern. 75 ^ 0 '
1 .4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für jede Urm
.25 EURl
2. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebührei bzw. die Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen in]
Aufbewahrungsräumen. 40 eur
1 .2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalli
1.2.1 bis zu drei Tagen .25 EUR
1 .2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag. 10 EUR
§ 5 - In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofs- gebühren vom 30. November 1987 und die nachfolgenden Ände-] rungssatzungen außer Kraft
56412 Heiligenroth, 22.09.2001 (S.) Zerfas ]
Orlsbürgermeistei
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)] in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch] Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes gewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftei dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen, sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig| zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-» migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean-j standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-IJ 41 • Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Heiligenroth, 22.09.2001 ( S 1 Zerf ? s ,
Ortsbürgemeister *
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 11.09.2001
Neubesetzung des Umlegungsausschusses; Neuwahl deryorsi- zenden, der stellvertretenden Vorsitzenden sowie der juristisc Mitglieder
Aufgrund interner Umsetzungen innerhalb der Katasterverwaltung sowi Ausscheiden eines Mitarbeiters bei der Kreisverwaltung wurde eine .
wähl der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden sowie o j stischen Mitglieder des Umlegungsausschusses erforderlich.
Der Ortsgemeinderat wählte daher folgende Personen zu Mitgliedern Stellvertretern des Umlegungsausschusses:
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Funktion/Qualifikation
Vorsitzender
Mitglied
Vermessungsrätin Dr. Gabriele Hückelheim
juristisches Mitglied
Dietmar Stendebach,
Rheinstraße 46, 56412 Heiligenroth
Stellvertreter/in Vermessungsrätin Britta-Regina Wonneberger und
Vermessungsdirektor
Burkhard Hausmann
Regierungsdirektor
Schwickert, Kreisverwaltung des
Westerwaldkreises
56410 Montabaur
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