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Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung „ Eife|straße .. der
I. Änderung und Erweiterung des Bebauungspläne Stadt Montabaur; c 9 *k s 4
hier: Veröffentlichung des Anderungsbeschlusses gern. § •
und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
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Der FManbereteh ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.^
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Montabaur, 11.09.2001
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zu einer Einwohnerversammlung
Zu dem Thema “Künftige Trägerschaft und Nutzung des Hauses Mons Tabor” findet am Mittwoch, 26.09.2001, um 19.30 Uhr im großen Saal im Haus Mons Tabor eine Einwohnerversammlung statt.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, die Westerwaldkaserne zu schließen (ab 2005), hat die KAS e.V„ Bonn, als Eigentümerin der Stadthalle “Haus Mons Tabor” (Soldatenheim) der Stadt das Angebot unterbreitet, die Stadthalle in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Bevor der Stadtrat dazu eine Entscheidung trifft, soll die Bürgerschaft im Rahmen einer Anhörung/Information beteiligt werden.
Daher lade ich alle interessierten Einwohner, insbesondere auch die Vertreter der städtischen Vereine, zu dieser Versammlung ein.
Außerdem wird der Sachstand der städtischen Maßnahmen und Planungen erläutert.
56410 Montabaur, 10.09.2001 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
zusammen mit dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 20.09.2001, statt
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
vuiueieuung dieser üiizung tinaen folgende Fraktionssitzungen statt
CDU: Montag, 17.09.2001,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rai
hauses
SPD:
(Altbau), Tel.: 02602/126.244 de 0 s n Ratha 7 use ^° 01 ’ 1830 Uhr ' im Bes P rechun 9 szi ™™
(Neubau), 2 . Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel.02602/126.121
FWG:
Bfod
ihenblal
hauses
(Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr 301 T «i 1 Montag, 17.09.2001, 20.00 Uhr Lorenz. ’ Dei Herrn R ai „ L /
Lorenz,
Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur c, ■ Montag, 17.09.2001, 18.00 Uhr bei Pr u 9end ^ ' mann, Judengasse 6 , 56410 Montabaur Heike ^'
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntaas in «uh baur aus Anlass des 16. Schustermarktes mit werker- und Bauernmarkt am 16.09.2001 ef walderHa
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den November 1956 (BGBl
S l Ä2 , . l ""™al
1.1 S. 875) in der zur Zeit gültiqen F a « U bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zustän^^N dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahren«* 26.09.2000 (GVBI. S. 379) wird für die Stadt Montabaur mit 7 n? Svc ' der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord folaendp Rorh. nung erlassen: cn,Sve “
§1
( 1 ) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Arte rb J Schustermarktes mit Westerwälder Handwerker- und Bauern ™!? 15 16.09.2001 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Vert,»*'
stellen am Samstag, 15.09.2001 (dem verkaufsoffenen Sonntaavo«- gehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden '
§2
( 1 ) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger alsdr Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben WodJ ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittage die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewä werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäSi: werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs stelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
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Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verl Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetl geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot füll Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. Hl Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in derzurl Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und sü-l lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschulz-J gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. IS. 315) in derzurZei| geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§ 6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kr
56410 Montabaur, 03.09.2001 (Siegel) In Ve ^\
Edmund Sctafl /. Beigeordnete! 1
Einebnung der Kindergräber , f
im Block IIA auf dem Friedhof in Eigen®®
Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Kindergräber in Bl°
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Friedhof in Eigendorf nach dem 15.10.2001 einge Folgende Grabstätten werden eingeebnet:
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Verkehrsregelung am Schustermarkt
15716.09.2001) „ ,
ür den diesjährigen Schustermarkt werden die Obere Kirchs ra 1
er Einmündung Joseph-Kehrein-Straße bis zur Elisabethens > I üßgängerzone und die Bahnhofstraße bis zur Einmündung K j owie die Wallstraße bis zur Einmündung Waterloostraße tu 1 eugverkehr gesperrt. .
>ie Sperrung beginnt am Samstag, 15.09.2001,6.00 Uhrundfj«<*" em Abschluss der Reinigungsarbeiten am Montag, 1 '- ua '
>ie Anlieger der von der Sperrung betroffenen Straßen werden geW| ire Fahrzeuge außerhalb dieser Strecke abzustellen, we er Zeit benötigen. • über( jjel
>ie innerstädtische Umleitung führt von der Bahnhotstra .^1 erstraße und die Waterloostraße zur Wallstraße (und*W ' b | au fö en Straßenzügen müssen zur Aufrechterhaltung des a | tPS telle an der I laltverbotsschilder aufgestellt werden. Die Linienbus ..jesteM I
*ost wird für die Dauer der Veranstaltung ersatzlos au g 1
ib Montag wieder für alle Fahrten zur Verfügung. rtp verkehrssitua* I Vir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die geände on einzustellen.
/erbandsgemeindeverwaltung Montabaur ~)rdnungsamt
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