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pasßetreuungsforum Westerwald findet am Donnerstao ?7 na onm R00 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwahtino in Mnn°^hP° \ Um water ist die Arbeitsgemeinschaft de™ BeZl?"' abaUrs ?"' Kleiwaldkreises. Ihr gehören die Betreuunossfpllp ?^ u " 9svere,ne des Wreuungsvereme der Arbeiterwohlfahrt^efnJtZ Kre '^erwaltung, toten Werkes und des LoSdienstes an^ Car " as ''erbandes, des
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Montabaur
I Öffentliche Bekanntmachung
il.Änderung des Bebauungsplanes “In Hehl’’ der Stadt Montabaur; liier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 4 will des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 den eschluss gefasst, das Verfahren zur II. Änderung des Bebauungsplanes n Hehl” einzuleiten.
■DerÄnderungsbeschluss wird hiermit gern. § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlichbekannt gemacht.
|DerPlanbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Daur ' 11.09.2001
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
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Nr. 37/2001
Betreff: Überprüfung der Öl- und Gasheizungen
Ab 8.10.01 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - lBImSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde 56412 Hübingen vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.
Helmut Zerfas, Bezirksschomsteinfegermeister, Birkenweg 16, 56244 Otzingen
Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes “In Hehl” der Stadt Montabaur hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 die II. Änderung des Bebauungsplanes “In Hehl” beschlossen (s. vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.09.2001 bis 26.10.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 11.09.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” der Stadt Montabaur;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan “Meisenstraße” aufzustellen.’ Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Montabaur, 11.09.2001
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” der Stadt Montabaur;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” beschlossen (s. vorstehende Planskizze). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu uhterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.09.2001 bis 26.10.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 11.09.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

