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Nr ^ 2 flibchenblatt

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passiert überhaupt, wenn man sich an eine Rphnrn* ,

ing und das Gesundheitsamt wendet? Wif kann eS S Kreis ' .*>. und wo sind auch dem Eingreifen offizieller Stellen 3US ' setzt? Um über Möglichkeiten der Hilfe, der Un erstfS mn Gren ? en per und auch über ihre praktische Umsetzung zu diskuSn^l 0 '' fe vier Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit dPr PtltrT bieten

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pasßetreuungsforum Westerwald findet am Donnerstao ?7 na onm R00 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwahtino in Mnn°^hP° \ Um water ist die Arbeitsgemeinschaft de BeZl?"' abaUrs ?"' Kleiwaldkreises. Ihr gehören die Betreuunossfpllp ?^ u " 9svere,ne des Wreuungsvereme der Arbeiterwohlfahrt^efnJtZ Kre '^erwaltung, toten Werkes und des LoSdienstes an^ Car " as ''erbandes, des

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Montabaur

I Öffentliche Bekanntmachung

il.Änderung des BebauungsplanesIn Hehl der Stadt Montabaur; liier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 4 will des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 den eschluss gefasst, das Verfahren zur II. Änderung des Bebauungsplanes n Hehl einzuleiten.

DerÄnderungsbeschluss wird hiermit gern. § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffent­lichbekannt gemacht.

|DerPlanbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Daur ' 11.09.2001

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

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Nr. 37/2001

Betreff: Überprüfung der Öl- und Gasheizungen

Ab 8.10.01 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durch­führungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Klein­feuerungsanlagen - lBImSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde 56412 Hübingen vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Die­se ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.

Helmut Zerfas, Bezirksschomsteinfegermeister, Birkenweg 16, 56244 Otzingen

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des BebauungsplanesIn Hehl der Stadt Montabaur hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 die II. Änderung des BebauungsplanesIn Hehl beschlossen (s. vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.09.2001 bis 26.10.2001 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 11.09.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesMeisenstraße der Stadt Monta­baur;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 den Beschluss gefasst, den BebauungsplanMeisenstraße aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abge­druckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Montabaur, 11.09.2001

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesMeisenstraße der Stadt Monta­baur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.08.2001 die Auf­stellung des BebauungsplanesMeisenstraße beschlossen (s. vorste­hende Planskizze). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die all­gemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu uhterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.09.2001 bis 26.10.2001 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 11.09.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister