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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 27/2001

Anrequngen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Montabaur, 02.07.2001

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Verkehrsregelung amGelbachtag

(08.07.2001,9.00 bis 18.00 Uhr)

Der Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung des Landes­straße 313/325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnten Änderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und Abfahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt. Mit freundlicher Geneh­migung durch die Forstbehörde und die Forstreviere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten von und zum Wohnort vorhande­ne Wege benutzen. Wegen des Ausbauzustandes und der geringen Fahr­bahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Umleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare Fahrten (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.); bei der Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahrbahnunebenheiten, Begeg­nungsverkehr, Fußgänger und nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu ach­ten. Angepasste (niedrige!) Fahrgeschwindigkeit ist einzuhalten Wirzenborn

I Die Anwohner nördlich der L 313 können über den befestigten Wald-/Wirt- schaftsweg (ehemalige Kreisstraße) zur L 318 (Ri. Montabaur/Limburg) (fahren, die Anwohner südlich der L 313 (Kiefernweg u.a.) müssen ihre Fahrzeuge nördlich der L abstellen (z.B. auf dem Parkplatz an der Wall- I fahrtskirche).

Die Bewohner der Marauermühle und der Frinksmühle stellen ihre Fahr­zeuge bei Bedarf auf dem Parkplatz an der Einmündung des Weges nach I Holler ab.

Die Bewohner des Grubenhauses sollten ihre Fahrzeuge ebenfalls im Wir- zenborner Bereich nördlich der L 313 abstellen, um von dort aus zur L 318 zu gelangen.

Reckenthal

I Die An- und Abfahrt ist nur über den geteerten, im weiteren Verlauf Igeschotterten Wirtschafts- und Waldweg in Richtung Untershausen mög- llich, die am Waldrand stehende Schranke wird an diesem Tag aus- Inahmsweise geöffnet. Wer in Richtung Heilberscheid Nentershausen/Lim- Iburg fahren muss, stellt sein Fahrzeug im Bereich des Wanderparkplat- Izes am Gelbach (an der K 161 auf der Heilberscheider Seite) ab. [Bladernheim

|Die An- und Abfahrt ist nur über den Waldweg entlang der Grillhütte in Rich- Itung Stahlhofen möglich. Die Anwohner südlich der L 313 (Mittelaustr., IDensenaustr.) stellen ihre Fahrzeuge nördlich der Landesstraße ab.

Ettersdorf

Die An- und Abfahrt erfolgt über die K 166 in Richtung Stahlhofen. Montabaur, Judengasse/Elisabethenstraße

Die Elisabethenstraße/Judengasse in Montabaur wird während der Ver­anstaltung für den motorisierten Verkehr gesperrt.

Die Vollsperrung erfolgt ab dem Wendehammer am Parkplatz. Die unter­halb des Sperrpunktes Wohnenden sollten an diesem Tag ihr Fahrzeug auf dem o.g. Parkplatz abstellen, wenn sie auf die Benutzung des Autos angewiesen sind. Die Ausfahrt auf die Wirzenborner Straße ist für die Ver­anstaltungszeit nicht möglich.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Hinweis im Rahmen der ICE-Baumaßnahme:

Die ICE-Baumaßnahme ist - zumindest hinsichtlich der großen Erdbe­wegungen, Massentransporte und Betonierarbeiten - mittlerweile weitge­hend abgeschlossen. Somit wird sich nun auch das Bild der hier tätigen Firmen-(ARGEn)Landschaft verändern, da verschiedene Firmen aus unserem Bereichabziehen" und auf anderen Baustellen tätig werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die noch laufende Verträge über Grundstücksinanspruchnahmen, Ent­schädigungen etc. mit den ARGEn oder einzelnen Firmen haben, sich frühzeitig um die Wahrung ihrer Interessen bei den entsprechenden ARGEn zu bemühen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Jürgen Klaeser

Technischer Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen - Erweiterung der Stadt Montabaur;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.06.2001 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.07.2001 - 17.08.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Montabaur, 02.07.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister