Wochenblatt VG Montabaur
27
Nr. 27/2001
Anrequngen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht
werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Montabaur, 02.07.2001
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Verkehrsregelung am “Gelbachtag”
(08.07.2001,9.00 bis 18.00 Uhr)
Der Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung des Landesstraße 313/325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnten Änderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und Abfahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt. Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstreviere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten von und zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzustandes und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Umleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare Fahrten (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.); bei der Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepasste (niedrige!) Fahrgeschwindigkeit ist einzuhalten Wirzenborn
I Die Anwohner nördlich der L 313 können über den befestigten Wald-/Wirt- schaftsweg (ehemalige Kreisstraße) zur L 318 (Ri. Montabaur/Limburg) (fahren, die Anwohner südlich der L 313 (Kiefernweg u.a.) müssen ihre Fahrzeuge nördlich der L abstellen (z.B. auf dem Parkplatz an der Wall- I fahrtskirche).
Die Bewohner der Marauermühle und der Frinksmühle stellen ihre Fahrzeuge bei Bedarf auf dem Parkplatz an der Einmündung des Weges nach I Holler ab.
Die Bewohner des Grubenhauses sollten ihre Fahrzeuge ebenfalls im Wir- zenborner Bereich nördlich der L 313 abstellen, um von dort aus zur L 318 zu gelangen.
Reckenthal
I Die An- und Abfahrt ist nur über den geteerten, im weiteren Verlauf Igeschotterten Wirtschafts- und Waldweg in Richtung Untershausen mög- llich, die am Waldrand stehende Schranke wird an diesem Tag aus- Inahmsweise geöffnet. Wer in Richtung Heilberscheid Nentershausen/Lim- Iburg fahren muss, stellt sein Fahrzeug im Bereich des Wanderparkplat- Izes am Gelbach (an der K 161 auf der Heilberscheider Seite) ab. [Bladernheim
|Die An- und Abfahrt ist nur über den Waldweg entlang der Grillhütte in Rich- Itung Stahlhofen möglich. Die Anwohner südlich der L 313 (Mittelaustr., IDensenaustr.) stellen ihre Fahrzeuge nördlich der Landesstraße ab.
Ettersdorf
Die An- und Abfahrt erfolgt über die K 166 in Richtung Stahlhofen. Montabaur, Judengasse/Elisabethenstraße
Die Elisabethenstraße/Judengasse in Montabaur wird während der Veranstaltung für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Die Vollsperrung erfolgt ab dem Wendehammer am Parkplatz. Die unterhalb des Sperrpunktes Wohnenden sollten an diesem Tag ihr Fahrzeug auf dem o.g. Parkplatz abstellen, wenn sie auf die Benutzung des Autos angewiesen sind. Die Ausfahrt auf die Wirzenborner Straße ist für die Veranstaltungszeit nicht möglich.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Hinweis im Rahmen der ICE-Baumaßnahme:
Die ICE-Baumaßnahme ist - zumindest hinsichtlich der großen Erdbewegungen, Massentransporte und Betonierarbeiten - mittlerweile weitgehend abgeschlossen. Somit wird sich nun auch das Bild der hier tätigen Firmen-(ARGEn)Landschaft verändern, da verschiedene Firmen aus unserem Bereich “abziehen" und auf anderen Baustellen tätig werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die noch laufende Verträge über Grundstücksinanspruchnahmen, Entschädigungen etc. mit den ARGEn oder einzelnen Firmen haben, sich frühzeitig um die Wahrung ihrer Interessen bei den entsprechenden ARGEn zu bemühen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Jürgen Klaeser
Technischer Werkleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen - Erweiterung” der Stadt Montabaur;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.06.2001 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen” öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.07.2001 - 17.08.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Montabaur, 02.07.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

