MTW
Zuschusshöhe
Der Zuschuss betragt 5 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche. Bei Empfängern von Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder SGB III sowie bei Heimbewohnern wird eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zugrunde gelegt.
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Verfahren, Zuständigkeit
Wohngeldempfänger erhalten den Zuschuss von der Wohngeldstelle von Amts wegen (ohne Antrag). Alle übrigen „Geringverdiener“ müssen einen schriftlichen Antrag bis zum 3 0.4.2001 stellen. Empfänger von BAföG reichen den Antrag bei der Stelle ein, die auch für daiMÖnät der Antragstellung Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewährt. Für alle übrigen Antragsteller ist die Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich 5: Sozialverwaltung) zuständig. Da wir das Antragsverfahren für die Bürger und Bürgerinnen unserer Verbandsgemeinde so einfach wie möglich gestalten wollen, haben wir für Sie den entspre- . chenden Antragsvordruck auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt, den Sie für Ihren Antrag verwenden können. Den Antrag können Sie auch mit den erforderlichen Nachweisen während den Sprechzeiten bei Ihrem Ortsbürgermeister abgeben.
Berechnungsbeispiele
Haushaltsgröße
Einkommensgrenze
Wohnfläche
(x Zuschussbetrag)
Zuschusshöhe
1-Personen-Haushalt
1650 DM
45 qm
(x 5 DM)
225 DM.
2-Personen-Haushalt
2300 DM
63 qm
(x 5 DM)
315 DM
3-Personen-Haushalt
2850 DM
74 qm
(x 5 DM)
370 DM
4-Personen-Haushalt
—
3400 DM
98 qm
(x 5 DM)
490 DM
5-Personen-Haushalt
3950 DM
111 qm
(x 5 DM)
555 DM
Information
Weitere Informationen können Sie von den zuständigen Mitarbeitern Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Nachfolgend sind Ihre Ansprechpartner aufgeführt. Für persönliche Beratungen bitten wir einen Termin zu vereinbaren.
L J| ,r Wohnort + Anfangsbuchstabe Ihres Namens
Ihr Sachbearbeiter
8
Zi.-Nr. (Rathaus-Altbau)
j^iiabaur A - C, Ortsgemeinden
Herr Memmesheimer
126.318
18
MontabäurÜIT
Herr Kusber
126.317
17
MontabaurM ' -
Herr Krumbach
126.310
1.2
Ortsgem. Gackenb., Horb., Hüb.
Herr Fetz
126.319
19
Limine Informationen zum Heizkostenzuschuss
Frau Schroer
126.314
15

