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Wochenblatt VG Montabaur

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahl tag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei ^gewie­sener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr oei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-P a z , Wahlscheinbüro (Rathausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss) ean

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Merkblatt für die Briefwahl.

56410 Montabaur. 19.02.2001 Dr. Possel-Dolken

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag .8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und .14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221. Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Schließung der Tiefgarage Süd

vom 19.02.2001 bis 31.05.2001

Im Zuge der Baumaßnahme Bebauung auf dem Parkplatz Decker wird für bautechnische Maßnahmen die Nutzung der Tiefgarage Süd nicht möglich sein.

In dieser Zeit ist das Anfahren der Tiefgaragenzufahrt Süd von der Plospitalstraße aus nicht möglich.

Einzige Ein- und Ausfahrtmöglichkeit der Tiefgarage Mitte/Restplätze in Süd, ist vom Steinweg her.

Bauverwaltung/Ordnungsamt

Besonderer Service durch Nutzung von Wertkarten

für Schrankenanlage in Montabaurer Tiefgaragen

Wie bereits angekündigt, sind ab sofort die Wertkarten für die Bedienung der Schrankenanlagen in den Tiefgaragen der Stadt Montabaur erhältlich.

Die Anwendung ist ganz unkompliziert:

r Wcrtkane ist im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung abzuholen.

Aufladbar mit bis zu DM 300,- am Kassenautomaten.

'' Abbuchung der Parkgebühr erfolgt bei der Ausfahrt.

Vor teile der Wertkartenben u tzung

> Keine Vorhaltung von Münzgeld.

Der Gang zum Kassenautomaten entfallt.

Der verbleibende Kartenwert wird auf dem Display bei der Ausfahrt angezeigt.

Wertkarte im gängigen EC-Kartcnformat als Plastikkarte bequem unterzubringen.

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Nr.i

Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen 2001

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur weist dar=

§ 18 Gaststättengesetz i.V.m. § 18 Abs. 2 GastVO Rhoi i ' n,c M z.Zt. geltenden Fassung die Sperrzeit für Schank- und <? Pfal ^ ten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in den Näh. eiSewirl sci nachtssonntag, zum Rosenmontag und zum Fastnacht^' UlT| f mein aufgehoben ist. Weiterhin ist für den Bereich der v k St a 9al3 de Montabaur gern. § 20 Abs. 2 GastVO Rheinland-Pfalzo S N die o.g. Betriebe in der Nacht von Donnerstaa 22 no' 6 Sperrz 6 itf 23.02.2001. ebenfalls allgemein aufgehoben. Es wird da aufFre $ sen, dass von dieser Aufhebung die Vorschriften üher a . ^ nicht berührt sind. r apn ' -

Montabaur. 13.02.2001 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluss «1 die 09. KW (Fastnacht) S,ut3

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskrinto . der 09. KW veröffentlicht werden sollen, PMe«

bis spätestens Montag, 26.02.2001,10.00 Uhr

im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben Wir bitten um Beachtung!

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geschlossen ^

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2001

16.00 Uhr

Samstag.

Wir freuen uns ouf Ihren Besuch^

Oos Team des

tos-Tobor-Bote*^^ Telefon 02602/46 U