Wochenblatt VG Montabaur
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahl tag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei ^gewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr oei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-P a z , Wahlscheinbüro (Rathausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss) ean
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Merkblatt für die Briefwahl.
56410 Montabaur. 19.02.2001 Dr. Possel-Dolken
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag .8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und .14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221. Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Schließung der Tiefgarage Süd
vom 19.02.2001 bis 31.05.2001
Im Zuge der Baumaßnahme Bebauung auf dem Parkplatz Decker wird für bautechnische Maßnahmen die Nutzung der Tiefgarage Süd nicht möglich sein.
In dieser Zeit ist das Anfahren der Tiefgaragenzufahrt Süd von der Plospitalstraße aus nicht möglich.
Einzige Ein- und Ausfahrtmöglichkeit der Tiefgarage Mitte/Restplätze in Süd, ist vom Steinweg her.
Bauverwaltung/Ordnungsamt
Besonderer Service durch Nutzung von Wertkarten
für Schrankenanlage in Montabaurer Tiefgaragen
Wie bereits angekündigt, sind ab sofort die Wertkarten für die Bedienung der Schrankenanlagen in den Tiefgaragen der Stadt Montabaur erhältlich.
Die Anwendung ist ganz unkompliziert:
r Wcrtkane ist im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung abzuholen.
Aufladbar mit bis zu DM 300,- am Kassenautomaten.
'' Abbuchung der Parkgebühr erfolgt bei der Ausfahrt.
Vor teile der Wertkartenben u tzung
•> Keine Vorhaltung von Münzgeld.
❖ Der Gang zum Kassenautomaten entfallt.
❖ Der verbleibende Kartenwert wird auf dem Display bei der Ausfahrt angezeigt.
❖ Wertkarte im gängigen EC-Kartcnformat als Plastikkarte bequem unterzubringen.
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Nr.i
Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen 2001
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur weist dar=
§ 18 Gaststättengesetz i.V.m. § 18 Abs. 2 GastVO Rhoi i ' n,c M z.Zt. geltenden Fassung die Sperrzeit für Schank- und <? Pfal ^ ten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in den Näh. eiSewirl sci nachtssonntag, zum Rosenmontag und zum Fastnacht^' UlT| f mein aufgehoben ist. Weiterhin ist für den Bereich der v k St a 9al3 de Montabaur gern. § 20 Abs. 2 GastVO Rheinland-Pfalzo S N die o.g. Betriebe in der Nacht von Donnerstaa 22 no' 6 Sperrz 6 itf 23.02.2001. ebenfalls allgemein aufgehoben. Es wird da aufFre $ sen, dass von dieser Aufhebung die Vorschriften üher a . ^ nicht berührt sind. r apn ' -
Montabaur. 13.02.2001 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -
Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluss «„1 die 09. KW (Fastnacht) S,ut3
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskrinto . der 09. KW veröffentlicht werden sollen, PMe«
bis spätestens Montag, 26.02.2001,10.00 Uhr
im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben Wir bitten um Beachtung!
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2001
16.00 Uhr
Samstag.
Wir freuen uns ouf Ihren Besuch^
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