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Nr. 5/2001
Tabor-Bad informiert!
Mons-Tabor-
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Schadet Chlor Kinderlunge?
Aufgrund von Berichten in der örtlichen Presse hat der Bundesverband öffentliche Bäder e. V. in Essen Recherchen zur „Chlor-Studie" aus Belgien angestellt und mit nachfolgendem Rundschreiben seine Mitglieder informiert:
„Chlor-Studie aus Belgien
Ergebnisse sind nicht auf Deutschland übertragbar
Hintergründe der belgischen Studie
Einer wissenschaftlichen Untersuchung aus Belgien zufolge soll Chlor im Schwimmbadwasser das /Atmungssystem von Kindern gefährden. Diese zur Zeit auch in der deutschen Presse zitierte Studie, die die Gesundheit von 258 Schulkindern aus Brüssel und den Ardennen auf die Gefahren der städtischen Umweltverschmutzung untersucht hat, war vom Umweltministerium der Region Brüssel in Auftrag gegeben worden.
bie Meldungen in vielen deutschen Zeitungen führten nicht nur zu besorgten Anfragen von Bürgern bei ihren Badbetreibern. In einzelnen Städten wurde sogar der Schulschwimmunterricht ausgesetzt. Dies ist bedauerlich, da offensichtlich die Hintergründe der Studie nicht recherchiert und vor allem die Aussagekraft für die deutschen Verhältnisse nicht überprüft wurde.
dieses Mitgliederrundschreiben schließt d'ßse Lücke und soll helfen, die Presse vor Ort und auch die Badegäste sachgerecht
Q ufzuklären.
Unterschiedliche Hygiene-Standards in Europa ^
Eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Studie spielt die Tatsache, dass es europaweit bei den Standards und der Kontrolle der Badewasserqualität erhebliche Unterschiede gibt - sogar innerhalb Belgiens. Wie wir aus dem genannten Umweltministerium erfuhren, gibt es heute im wallonischen Teil, zu dem die Region Brüssel gehört, gar keine verbindlichen Grenz- oder Richtwerte für das Wasser in Schwimm- und Badebecken; und im flämischen Teil liegen die Grenzwerte für freies und gebundenes Chor fünf Mal höher als in Deutschland.
Im wallonischen Teil Belgiens liegt die Kontrolle über die öffentlichen Schwimmbäder bei den einzelnen Gesundheitsaufsehern, die diese Kontrolle nach ihrem Ermessen durchführen können. Selbst wenn Sie dann die flämischen Vorgaben heranziehen, bedeutet dies, dass dort der Höchstwert an freiem Chlor bei 3,0 mg/l statt 0,6 mg/l wie in Deutschland liegen darf. Für das gebundene Chlor gilt die gleiche Relation: 0,2 mg/l

