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Nr. 5/2001

Tabor-Bad informiert!

Mons-Tabor-

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Schadet Chlor Kinderlunge?

Aufgrund von Berichten in der örtlichen Presse hat der Bundesverband öffentliche Bäder e. V. in Essen Recherchen zur Chlor-Studie" aus Belgien angestellt und mit nachfolgendem Rundschreiben seine Mitglieder informiert:

Chlor-Studie aus Belgien

Ergebnisse sind nicht auf Deutschland übertragbar

Hintergründe der belgischen Studie

Einer wissenschaftlichen Untersuchung aus Belgien zufolge soll Chlor im Schwimmbad­wasser das /Atmungssystem von Kindern ge­fährden. Diese zur Zeit auch in der deut­schen Presse zitierte Studie, die die Ge­sundheit von 258 Schulkindern aus Brüssel und den Ardennen auf die Gefahren der städtischen Umweltverschmutzung unter­sucht hat, war vom Umweltministerium der Region Brüssel in Auftrag gegeben worden.

bie Meldungen in vielen deutschen Zeitungen führten nicht nur zu besorgten Anfragen von Bürgern bei ihren Badbetreibern. In einzelnen Städten wurde sogar der Schulschwimmunterricht ausgesetzt. Dies ist bedauerlich, da offensichtlich die Hin­tergründe der Studie nicht recherchiert und vor allem die Aussagekraft für die deut­schen Verhältnisse nicht überprüft wurde.

dieses Mitgliederrundschreiben schließt d'ßse Lücke und soll helfen, die Presse vor Ort und auch die Badegäste sachgerecht

Q ufzuklären.

Unterschiedliche Hygiene-Standards in Europa ^

Eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Studie spielt die Tatsache, dass es europa­weit bei den Standards und der Kontrolle der Badewasserqualität erhebliche Unter­schiede gibt - sogar innerhalb Belgiens. Wie wir aus dem genannten Umweltministerium erfuhren, gibt es heute im wallonischen Teil, zu dem die Region Brüssel gehört, gar keine verbindlichen Grenz- oder Richtwerte für das Wasser in Schwimm- und Badebecken; und im flämischen Teil liegen die Grenzwerte für freies und gebundenes Chor fünf Mal höher als in Deutschland.

Im wallonischen Teil Belgiens liegt die Kon­trolle über die öffentlichen Schwimmbäder bei den einzelnen Gesundheitsaufsehern, die diese Kontrolle nach ihrem Ermessen durchführen können. Selbst wenn Sie dann die flämischen Vorgaben heranziehen, be­deutet dies, dass dort der Höchstwert an freiem Chlor bei 3,0 mg/l statt 0,6 mg/l wie in Deutschland liegen darf. Für das gebun­dene Chlor gilt die gleiche Relation: 0,2 mg/l