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Wochenblatt VG Montabaur

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Verbandsßemeinde

übernimmt die Geschwindtekeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften

Voraussichtlich zum 01. Februar 2001 überträgt das Mini s terium des Inneren und für Sport die Zuständigkeit für die innerortliche Geschwin­digkeitsüberwachung auf die Verbandsgemeinde Montabaur.

Der Verbandsgemeinderat hatte die Verwaltung im vergangenen a r beauftragt, die nach einem erfolgreichen mehrjährigen Modellversuc in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden angebotene Autga- benübertragung zu beantragen.

Gründe für die vorgesehene Übertragung sind die zunehmenden Beschwerden aus der Bevölkerung über Schnellfahrer in Ortsdurch­fahrten und Wohnstraßen sowie die geringe Überwachungsdichte durch die technische und personelle Situation der Polizei.

Um der Aufgabe gerecht werden zu können, wurde ein LEICA XV 2- Messsystem beschafft und personelle Verstärkungen des Innen- und Außendienstes wurden vorgenommen.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Kontrollen sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Daneben sollen die Ver­kehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhal­ten veranlasst werden.

Die Verkehrsüberwachung stellt zusammen mit den baulichen und ver­kehrstechnischen Möglichkeiten der Kommunen die notwendige Ergän­zung für ein abgestimmtes ganzheitliches Verkehrssicherheitskonzept dar, sie ist also neben der Gestaltung der Straßen und der Verkehrs­regelung durch Verkehrszeichen und -einrichtungen die dritte Kompo­nente der Verkehrssicherheitsstrategie.

Grundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung sind die Ergebnisse der Unfallauswertung und die Erkenntnisse über sonstige Gefah­renstellen im Straßenverkehr. Die entsprechenden Informationen erhal­ten wir von der Polizei und der Verkehrsunfallkommission, auch die Ein­satzkonzeption wird mit der Polizei abgestimmt.

Die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen und Minderung von Unfallfolgen sowie zu einem verkehrsge­rechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitra­gen.

Obwohl sich sehr viele Bürger über zu hohe Fahrtgeschwindigkeiten in ihrem Umfeld und das davon ausgehende Gefahrenpotenzial beklagen, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen interessanterweise von vie­len Verkehrsteilnehmern alsKavaliersdelikt angesehen, Kontrollen oftmals alsWegelagerei, Raubrittertum und Abzocke dargestellt, die zu keinem anderen Zweck dienen als dem Füllen öffentlicher Kassen. Hier ist ein objektiver und sachlicher Umgang mit dem Thema Geschwindigkeit erforderlich; wir möchten anhand einiger Beispiele aufzeigen, wie Geschwindigkeit sich auswirkt auf die Möglichkeit eines Fahrzeuges, vor einem Hindernis anhalten zu können.

Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem Reaktionsweg (der Strecke, die das Fahrzeug ungebremst zurücklegt, bis der Fahrer die Gefahr erkannt hat und die Bremse betätigt) und dem Bremsweg (der Strecke, die das Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurücklegt).

Fahrtgeschwindigkeit:

Reaktionsweg +

Bremsweg =

Anhalteweg

10 km

3 m

0,5 m

3,5 m

30 km

8,5 m

5 m

13,5 m

50 km

14 m

14 m

28 m

60 km

17 m

20 m

37 m

100 km

28 m

55 m

83 m

Die Tabelle (Zeilen 1 und 2) zeigt, dass z. B. in einem Verkehrsberu­higten Bereich (zul. Höchstgeschwindigkeit An den Zeilen 2 und 3 kann man ablesen, dass in einer Tempo-30-Zone ein Fahrzeug mit 30 km nach 13,5 m steht, während ein mit 50 km fahrendes Fahrzeug an die­ser Stelle noch 50 km schnell ist - eine tödliche Gefahr für einen Fußgän-

Ein ähnliches Ergebnis zeigen die Zeilen 3 und 4; an der Stelle an der e,n m,t 50 km fahrendes Fahrzeug nach 28 m zum Stehen Ä fährt

MÄT"" ^

Diese Beispiele zeigen, dass selbst vermeintlichgeringe und daher

n U f V |? rr ! aCh l a l SI9ende Geschwin digkeitsüberschreitungen bei einem Unfall über Leben und Tod eines Menschen entscheiden können.

Jährlich sind im Straßenverkehr in Deutschland rd. 2 Millionen, zu verzeichnen mit rd. 8000 Toten, d.h., durchschnittlich stirhti ^ Stunde ein Mensch im Straßenverkehr! Unfallursache Nr i \ angepasste Fahrtgeschwindigkeit! Wir möchten mit unserer digkeitsüberwachung einen Beitrag zur Verringerung der UnfaiSv leisten, denn nicht nur daserwischt werden, sondern auch das r* stsein, dass mit Kontrollen zu rechnen ist, hat nachweislich Ein? das Fahrverhalten. Es ist daher notwendig, neben dem StraßenS 1 der Verkehrsregelung auch die Überwachung als Bestandteil d P ? kehrssicherheitsarbeit einzusetzen.

Umfragen zufolge halten sich die meisten Autofahrer für veranw tungsbewusste Verkehrsteilnehmer, die sich an die Verkehrsreaeir ten, sicher fahren und Rücksicht auf Andere nehmen. y Ganz sicher überschreitet auch die überwiegende Mehrzahl der Aut fahrer nicht vorsätzlich ein Tempolimit, sondern oft aus Unachtsam! keit (Verkehrszeichen nicht gesehen oder dessen Bedeutunq ni erkannt), Gewohnheit (hier ist doch noch nie etwas passiert)c aus einer vermeintlichen persönlichen Zwangslage heraus (ichh; es furchtbar eilig).

Wir möchten daher an dieser Stelle die generell geltenden utium sonstige Regelungen begründeten Geschwindigkeitsbeschränkun innerhalb geschlossener Ortschaften noch einmal vorstellen:

Wilster

fcrtd SUmburf

Ortstafel (Z 310/311 StVO)

Zulässige Höchstgeschwindigkeit (bei günstigsten Umständen) 50 kn

Geschwindigkeitsbeschränkung (Z. 274 / 278 StVO)

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km

Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung (Z. 274.1 / 274.2 StVO)

Gilt innerhalb der gesamten Zone bis zur Aufhebung Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km

Verkehrsberuhigter Bereich ( Z 325 / 326 StVO)

Gilt innerhalb des gesamten Bereiches bis zur Aufhebung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

5-lta

Nach tj 20 Abs 4 StVO darf an Linienbussen und Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, in beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5-7km

Mit welchen Verwarnungen, Bußgeldern, Fahrverboten (FV) undPun ten im Verkehrszentralregister in Flensburg (Pt.) ein Verkehrsteilnel mer rechnen muss, wenn er innerorts zu schnell fährt, zeigt die folgenc - auszugweise - Übersicht:

Überschreitung i (abzugl. 3 km j Toleranz)

1 Pkw

Lkw

u

1 bis 10 km/h

30 DM

40 DM

n

bis 15 km/h

50 DM

60 DM

bis 20 km/h

75 DM

100 DM

DHE 3 P

bis 25 km/h

100 DM

120 DM

t

bis 30 km/h

120 DM

180 DM

3

bis 40 km/h

200 DM + 1 Monat FV

250 DM + 1 Monat FV

3

bis 50 km/h

250 DM + 1 Monat FV

350 DM + 2 Monate FV

4

bis 60 km/h

350 DM + 2 Monate FV

600 DM + 3 Monate FV J

4

ab 61 km/h

600 DM + 3 Monate FV

850 DM + 3 Monate FV J

Die Geschwindigkeitskontrollen werden in Zukunft in allen Oi meinden, Stadtteilen und in der Stadt Montabaur durchgeführt. Vorgaben des Ministeriums müssen solche Kontrollen auch an Wo enden, Feiertagen und nachts erfolgen. Wir werden jeweils woc lieh im voraus im Wochenblatt allgemein Kontrollen ankündiger sicherlich verständlichen Gründen jedoch ohne genaue Angao Standortes, der Zeit, des eingesetzten Fahrzeuges und der kontr ten Fahrtrichtung.

Wenn Sie Fragen zu dem ThemaGeschwindigkeitsübenwad haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (D. Saal, Tel.: 02o 305, E-Mail: dsaal@montabaur.de). Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsamt