Wochenblatt VG Montabaur
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Verbandsßemeinde
übernimmt die Geschwindtekeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften
Voraussichtlich zum 01. Februar 2001 überträgt das Mini s terium des Inneren und für Sport die Zuständigkeit für die innerortliche Geschwindigkeitsüberwachung auf die Verbandsgemeinde Montabaur.
Der Verbandsgemeinderat hatte die Verwaltung im vergangenen a r beauftragt, die nach einem erfolgreichen mehrjährigen Modellversuc in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden angebotene Autga- benübertragung zu beantragen.
Gründe für die vorgesehene Übertragung sind die zunehmenden Beschwerden aus der Bevölkerung über Schnellfahrer in Ortsdurchfahrten und Wohnstraßen sowie die geringe Überwachungsdichte durch die technische und personelle Situation der Polizei.
Um der Aufgabe gerecht werden zu können, wurde ein LEICA XV 2- Messsystem beschafft und personelle Verstärkungen des Innen- und Außendienstes wurden vorgenommen.
Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Kontrollen sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.
Die Verkehrsüberwachung stellt zusammen mit den baulichen und verkehrstechnischen Möglichkeiten der Kommunen die notwendige Ergänzung für ein abgestimmtes ganzheitliches Verkehrssicherheitskonzept dar, sie ist also neben der Gestaltung der Straßen und der Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen und -einrichtungen die dritte Komponente der Verkehrssicherheitsstrategie.
Grundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung sind die Ergebnisse der Unfallauswertung und die Erkenntnisse über sonstige Gefahrenstellen im Straßenverkehr. Die entsprechenden Informationen erhalten wir von der Polizei und der Verkehrsunfallkommission, auch die Einsatzkonzeption wird mit der Polizei abgestimmt.
Die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen und Minderung von Unfallfolgen sowie zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Obwohl sich sehr viele Bürger über zu hohe Fahrtgeschwindigkeiten in ihrem Umfeld und das davon ausgehende Gefahrenpotenzial beklagen, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen interessanterweise von vielen Verkehrsteilnehmern als “Kavaliersdelikt” angesehen, Kontrollen oftmals als “Wegelagerei, Raubrittertum und Abzocke” dargestellt, die zu keinem anderen Zweck dienen als dem Füllen öffentlicher Kassen. Hier ist ein objektiver und sachlicher Umgang mit dem Thema “Geschwindigkeit” erforderlich; wir möchten anhand einiger Beispiele aufzeigen, wie Geschwindigkeit sich auswirkt auf die Möglichkeit eines Fahrzeuges, vor einem Hindernis anhalten zu können.
Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem Reaktionsweg (der Strecke, die das Fahrzeug ungebremst zurücklegt, bis der Fahrer die Gefahr erkannt hat und die Bremse betätigt) und dem Bremsweg (der Strecke, die das Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurücklegt).
Fahrtgeschwindigkeit:
Reaktionsweg +
Bremsweg =
Anhalteweg
10 km
3 m
0,5 m
3,5 m
30 km
8,5 m
5 m
13,5 m
50 km
14 m
14 m
28 m
60 km
17 m
20 m
37 m
100 km
28 m
55 m
83 m
Die Tabelle (Zeilen 1 und 2) zeigt, dass z. B. in einem Verkehrsberuhigten Bereich (zul. Höchstgeschwindigkeit An den Zeilen 2 und 3 kann man ablesen, dass in einer Tempo-30-Zone ein Fahrzeug mit 30 km nach 13,5 m steht, während ein mit 50 km fahrendes Fahrzeug an dieser Stelle noch 50 km schnell ist - eine tödliche Gefahr für einen Fußgän-
Ein ähnliches Ergebnis zeigen die Zeilen 3 und 4; an der Stelle an der e,n m,t 50 km fahrendes Fahrzeug nach 28 m zum Stehen Ä fährt
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Diese Beispiele zeigen, dass selbst vermeintlich “geringe” und daher
n U f V |? rr ! aCh l a l SI9ende ” Geschwin digkeitsüberschreitungen bei einem Unfall über Leben und Tod eines Menschen entscheiden können.
Jährlich sind im Straßenverkehr in Deutschland rd. 2 Millionen, zu verzeichnen mit rd. 8000 Toten, d.h., durchschnittlich stirhti ^ Stunde ein Mensch im Straßenverkehr! Unfallursache Nr i \ angepasste Fahrtgeschwindigkeit! Wir möchten mit unserer digkeitsüberwachung einen Beitrag zur Verringerung der UnfaiSv leisten, denn nicht nur das “erwischt werden”, sondern auch das r* stsein, dass mit Kontrollen zu rechnen ist, hat nachweislich Ein? das Fahrverhalten. Es ist daher notwendig, neben dem StraßenS 1 der Verkehrsregelung auch die Überwachung als Bestandteil d P ? kehrssicherheitsarbeit einzusetzen.
Umfragen zufolge halten sich die meisten Autofahrer für veranw tungsbewusste Verkehrsteilnehmer, die sich an die Verkehrsreaeir ten, sicher fahren und Rücksicht auf Andere nehmen. y Ganz sicher überschreitet auch die überwiegende Mehrzahl der Aut fahrer nicht vorsätzlich ein Tempolimit, sondern oft aus Unachtsam! keit (Verkehrszeichen nicht gesehen oder dessen Bedeutunq ni erkannt), Gewohnheit (“hier ist doch noch nie etwas passiert”)c aus einer vermeintlichen persönlichen Zwangslage heraus (“ichh; es furchtbar eilig”).
Wir möchten daher an dieser Stelle die generell geltenden utium sonstige Regelungen begründeten Geschwindigkeitsbeschränkun innerhalb geschlossener Ortschaften noch einmal vorstellen:
Wilster
fcrtd SUmburf
Ortstafel (Z 310/311 StVO)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit (bei günstigsten Umständen) 50 kn
Geschwindigkeitsbeschränkung (Z. 274 / 278 StVO)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung (Z. 274.1 / 274.2 StVO)
Gilt innerhalb der gesamten Zone bis zur Aufhebung Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km
Verkehrsberuhigter Bereich ( Z 325 / 326 StVO)
Gilt innerhalb des gesamten Bereiches bis zur Aufhebung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
5-lta
Nach tj 20 Abs 4 StVO darf an Linienbussen und Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, in beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5-7km
Mit welchen Verwarnungen, Bußgeldern, Fahrverboten (FV) undPun ten im Verkehrszentralregister in Flensburg (Pt.) ein Verkehrsteilnel mer rechnen muss, wenn er innerorts zu schnell fährt, zeigt die folgenc - auszugweise - Übersicht:
Überschreitung i (abzugl. 3 km j Toleranz)
1 Pkw
Lkw
u
1 bis 10 km/h
30 DM
40 DM
n
bis 15 km/h
50 DM
60 DM
bis 20 km/h
75 DM
100 DM
DHE 3 P
bis 25 km/h
100 DM
120 DM
t ■
bis 30 km/h
120 DM
180 DM
3
bis 40 km/h
200 DM + 1 Monat FV
250 DM + 1 Monat FV
3
bis 50 km/h
250 DM + 1 Monat FV
350 DM + 2 Monate FV
4
bis 60 km/h
350 DM + 2 Monate FV
600 DM + 3 Monate FV J
4
ab 61 km/h
600 DM + 3 Monate FV
850 DM + 3 Monate FV J
Die Geschwindigkeitskontrollen werden in Zukunft in allen Oi meinden, Stadtteilen und in der Stadt Montabaur durchgeführt. Vorgaben des Ministeriums müssen solche Kontrollen auch an Wo enden, Feiertagen und nachts erfolgen. Wir werden jeweils woc lieh im voraus im Wochenblatt allgemein Kontrollen ankündiger sicherlich verständlichen Gründen jedoch ohne genaue Angao Standortes, der Zeit, des eingesetzten Fahrzeuges und der kontr ten Fahrtrichtung.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema “Geschwindigkeitsübenwad haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (D. Saal, Tel.: 02o ■ 305, E-Mail: dsaal@montabaur.de). Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsamt

