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[Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte rtee „ ' e,ne
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Fahrt nach Wien vom 24.05. bis 27 05*2001
Hallo Möhnen, habt ihr Wien schon einmal hl; k,
kenn nicht, meldet euch noch schnell hic „ Nacht Stehen?
/Klaus oder Rosemarie Bermel für den AusflnT 07 / 02 2 00i bei
nustlug nach Wien an° B He,drun
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags. von 19 °0 bis 21.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Tel.: 06485/224
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach findet am Freitag, 02. Februar 2001, um 19.30 Uhr im Haus Erlenbach statt.
Tagesordnung 1. Öffentliche Sitzung
1. Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft”
Erweiterung der Straßenbeleuchtung Friedhofssanierung Elektroarbeiten im Haus Erlenbach Zuluftanlage in der Gaststätte Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze Erschließungskosten im Neubaugebiet “Auf dem Hahn”
Verschiedenes Einwohnerfragestunde . Nichtöffentliche Sitzung Bauangelegenheit
Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich - Verschiedenes
wVMrerbach, 23.01.2001 Ortseifen
wtsbürgermeister
■Hinweis auf Fraktionssitzungen:
IFWN: Donnerstag, 01.02.2001,20.00 Uhr im Pfarrheim
loDrt fUppe 0rtseifen: Donnerstag, 01.02.2001,20.00 Uhr im Büro
|SPD: nach telefonischer Vereinbarung
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung aer Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001
Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes aespt 7 Do, 9 Iu ' 1 965 . geändert durch Art. 15 des Einführungs-
S. 3 S 1 7 u 9aben0rdnung ' EGA0 1977 • vom 14.12.1976 - BGBl. 1 derzeit neu ^ und ® steuersat zung der Ortsgemeinde Niedererbach in der gern 8 in h' 1 n Fassun 9 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages Wwab w« 6S i'® r l des 9 es etzes über die Landwirtschaftskammer Rhein- Die Orten 28 07 - 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Steuer für ^ ederer bach erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grund-
die Grundetürv r If be der Land ' und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und %nAbaahon de e Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- Neue Abaahnnh 0 ^ den 9 leichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. werden nur Han sache * de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben
1. die Ahnak 1 durch sch riftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
2. der Abnfh enp Cht neu be 9 rü "det wird,
3. der Sr b f SChuldner we chselt,
4. sich neupVnr 1 "^ der Ab 9abenschuld sich ändert, “ e ^ri a ! 9keitstermine ergeben.
henbescheirti^a Ab 9aben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- Die Festsetzu ? eme,n festgesetzt -
[lrichten sind wip c ew ' r ^’ dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- ^9abenbeschPiri' e SIC u im einzeln en Fall aus dem letzten schriftlichen heutigen Taae n ’ F9r d ' e Abgabenschuldner treten mit dem
Q ec htswirkunaen I- dlese öffentliche Bekanntmachung die gleichen “Scheid zug e g ar ,g Wl ? wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
Nr. 4/2001
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann
innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben, werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablaut dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung:: Schaaf, Erster Beigeordneter
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
An alle Trimm-Treff-Gruppen Fastnachtsumzug
Wir werden auch in diesem Jahr mit einer Fußgruppe an unserem Fastnachtsumzug am Sonntag, 25. Februar in Niedererbach teilnehmen. Alle Mitglieder, ob große oder kleine, junge und junggebliebene, die in diesem Jahr gerne dabei sein möchten, melden sich bitte bis zum 9. Februar bei Elke Schuy, Tel.: 8561 oder Maria Theis, Tel.: 1376 an. Die Anmeldung ist wichtig, damit auch jeder sein Kostüm bekommt. Außerdem treffen sich alle Teilnehmer am Dienstag, 13. Februar um 19.45 Uhr zu einer Kostümbesprechung im “Haus Erlenbach”.
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in der Ortsgemeinde Nomborn am
Dienstag, 06.02.2001, um 19.30 Uhr im Haus Numburne in Nomborn
statt.
TAGESORDNUNG:
1. Gestaltung der Friedhofskapelle
Der Ortsgemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Gestaltung der Friedhofskapelle befasst. In der Einwohnerversammlung soll über die bisherigen Untersuchungen und Planungen berichtet werden. Ganz bewusst möchten wir in einem frühen Stadium die Einwohnerinnen und Einwohner in die Überlegungen einbeziehen, um ihre Anregungen aufnehmen und einbeziehen können.
2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
3. Bericht des 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
Nomborn/Montabaur, 26.01.2001 Walter Brach
Ortsgemeinde Nomborn Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Nomborn in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
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