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/schon getan haben. Die Vergabe der Lose wirrf nT sofer " Sie e<? fiel, wie auch Fax-Nr. ist 8682. Wrd danach erfolg en e t, n P ht

[Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte rtee ' e,ne

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Fahrt nach Wien vom 24.05. bis 27 05*2001

Hallo Möhnen, habt ihr Wien schon einmal hl; k,

kenn nicht, meldet euch noch schnell hic Nacht Stehen?

/Klaus oder Rosemarie Bermel für den AusflnT 07 / 02 2 00i bei

nustlug nach Wien an° B He,drun

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags. von 19 °0 bis 21.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Tel.: 06485/224

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nieder­erbach findet am Freitag, 02. Februar 2001, um 19.30 Uhr im Haus Erlenbach statt.

Tagesordnung 1. Öffentliche Sitzung

1. Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft

Erweiterung der Straßenbeleuchtung Friedhofssanierung Elektroarbeiten im Haus Erlenbach Zuluftanlage in der Gaststätte Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze Erschließungskosten im NeubaugebietAuf dem Hahn

Verschiedenes Einwohnerfragestunde . Nichtöffentliche Sitzung Bauangelegenheit

Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich - Verschiedenes

wVMrerbach, 23.01.2001 Ortseifen

wtsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

IFWN: Donnerstag, 01.02.2001,20.00 Uhr im Pfarrheim

loDrt fUppe 0rtseifen: Donnerstag, 01.02.2001,20.00 Uhr im Büro

|SPD: nach telefonischer Vereinbarung

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung aer Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001

Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes aespt 7 Do, 9 Iu ' 1 965 . geändert durch Art. 15 des Einführungs-

S. 3 S 1 7 u 9aben0rdnung ' EGA0 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. 1 derzeit neu ^ und ® steuersat zung der Ortsgemeinde Niedererbach in der gern 8 in h' 1 n Fassun 9 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages Wwab w« 6S i'® r l des 9 es etzes über die Landwirtschaftskammer Rhein- Die Orten 28 07 - 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Steuer für ^ ederer bach erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grund-

die Grundetürv r If be der Land ' und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und %nAbaahon de e Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- Neue Abaahnnh 0 ^ den 9 leichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. werden nur Han sache * de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben

1. die Ahnak 1 durch sch riftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

2. der Abnfh enp Cht neu be 9 "det wird,

3. der Sr b f SChuldner we chselt,

4. sich neupVnr 1 "^ der Ab 9abenschuld sich ändert, e ^ri a ! 9keitstermine ergeben.

henbescheirti^a Ab 9aben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- Die Festsetzu ? eme,n festgesetzt -

[lrichten sind wip c ew ' r ^ dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- ^9abenbeschPiri' e SIC u im einzeln en Fall aus dem letzten schriftlichen heutigen Taae n F9r d ' e Abgabenschuldner treten mit dem

Q ec htswirkunaen I- dlese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Scheid zug e g ar ,g Wl ? wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher

Nr. 4/2001

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann

innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben, werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablaut die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung:: Schaaf, Erster Beigeordneter

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

An alle Trimm-Treff-Gruppen Fastnachtsumzug

Wir werden auch in diesem Jahr mit einer Fußgruppe an unserem Fast­nachtsumzug am Sonntag, 25. Februar in Niedererbach teilnehmen. Alle Mitglieder, ob große oder kleine, junge und junggebliebene, die in diesem Jahr gerne dabei sein möchten, melden sich bitte bis zum 9. Februar bei Elke Schuy, Tel.: 8561 oder Maria Theis, Tel.: 1376 an. Die Anmeldung ist wichtig, damit auch jeder sein Kostüm bekommt. Außerdem treffen sich alle Teilnehmer am Dienstag, 13. Februar um 19.45 Uhr zu einer Kostüm­besprechung imHaus Erlenbach.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in der Ortsgemeinde Nomborn am

Dienstag, 06.02.2001, um 19.30 Uhr im Haus Numburne in Nomborn

statt.

TAGESORDNUNG:

1. Gestaltung der Friedhofskapelle

Der Ortsgemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Gestaltung der Friedhofskapelle befasst. In der Einwohnerver­sammlung soll über die bisherigen Untersuchungen und Planungen berichtet werden. Ganz bewusst möchten wir in einem frühen Sta­dium die Einwohnerinnen und Einwohner in die Überlegungen ein­beziehen, um ihre Anregungen aufnehmen und einbeziehen kön­nen.

2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtli­chen Bereich

3. Bericht des 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde

4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwoh­ner

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.

Nomborn/Montabaur, 26.01.2001 Walter Brach

Ortsgemeinde Nomborn Ortsbürgermeister

Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Nomborn in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

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