Nr. 03/2001
Vochenbfatt
VG Montabaur
, n Abaaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabe zu e f Hpallaemein festgesetzt.
| be nbescne |ae * * jrkt daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- Inie Festsetzung ^ jm ejnze | n en Fall aus dem letzten schriftlichen Lhten sind, wie ben Für d j e Abgabenschuldner treten mit dem Lgab enbescn du rch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen |heutig en Tage P jn wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
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[Bechtsbehelfsbelehru^g^ e ^ anntn ^ achun ^ bewjrkte p estsetzung der
hegen die au inne rhalb eines Monats nach Veröffentlichung
hemeindeaoy^b Wlder spruch erhoben werden.
■der Bekann schri f t |j C h oder zur Niederschrift bei der Verbands-
Iper Widersp Montabauri Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe-
Igemeindeve » Ejn|e g un g des Widerspruchs ist die Widerspruchs- Iben. Bei sc . qewa hrt wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- PSei der Behörde eingegangen ist.
I ser r Inniinn des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der ■Durch Einl g ^9en njcht au f ge schoben.
iGememdeabg , y Schaaf, Erster Beigeordneter
Ir icht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 119.12-2000
|Verpflichtung
eines neuen Ratsmitgliedes
Bürgermeister Burkhard verpflichtete das neue Ratsmitglied, Jürgen
Cwahl eines stellvertr. Mitgliedes für den Rechnungsprüfungslausschuss und für den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und
iVereinsangelegenheiten
■Der Ortsqemeinderat wählte als Nachfolger für Carmen Hampel als stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses: Jürgen Kind- Iler als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für öffentliche Ein- lichtungen und Vereinsangelegenheiten: Jürgen Kindler ■Widmung der Verkehrsanlagen “Rosenweg”, “Birkenweg” und “Zu [den Linden” in der Ortsgemeinde Görgeshausen für den öffentlichen Iverkehr gern. § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) [Aufgrund der Bestimmungen des § 36 LStrG in der Fassung vom 101 08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des [Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325), beschloss der Ortsge- [meinderat, die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemein- Idestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen [Verkehr zu widmen. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
■Bezeichnung
verlaufend von - bis
Tag der Verkehrsübergabe
20 . 12.2000
[Rosenweg (Flurstück 36) Straße “Birkenweg”
bis zum Wegeflurstück 30
[Birkenweg (Flurstück I9) Straße “Zu den Linden” bis 20.12.2000 zum Wegeflurstück 2615/2 IZuden Linden Straße “Auf der Bitz” bis zum 20.12.2000
[(Flurstück 11) Wegeflurstück 2583/5
Preiserhöhung für den Grabaushub
Dem Antrag der Firma Müller auf Preiserhöhung für den Grabaushub wurde unter Vorbehalt zugestimmt (Erdaushub wegfahren, Erhöhung Urnen- fgräber).
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2000
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2000 bei der HHSt. “Zuweisungen für Investitionen an übrige Bereiche” - Haushaltsansatz 0,00 DM - in Höhe von 3.500,00 DM zu. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Haushaltsrechnung 1999 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits am 07.09.2000 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- Kassen 9 esc häfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus- i aits-und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsschussfestgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen L n aSS ij ' D arau fHin wurde die Haushaltsrechnung 1999 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
I^i? zur Jähresrechnung wurde nun in der Sitzung am
laeorrinot e ,!r art ‘ Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei- opmaini 6 ?’ dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands- Ge h [ 38 Hausha Nahr 1999 Entlastung erteilt. lAbschln^n u srechnung zusammengestellten Eckdaten über den dertenöffpntf h aushalts j ahres 1999 werd e n im Rahmen einer geson- Swochpnhi.Hl lchen Bek anntmachung in einer der nächsten Ausgaben des
Ki?mes söof 8 2Ur Kenntnis gegeben.
Verwpnif,! 2 °ü 1 wird von den Ortsvereinen ausgerichtet.
Der alte Gp^ d6S alten Gemeindetraktors
Umbau d me ' ndetraktor soll weiterhin zusätzlich genutzt werden.
tung r ^roaligen Schule; Auftragsvergaben und Baugestal-
■Sr« ver 9 ab die Aufträge für
■ tei ^„ u sr 9e,ndesFußbodens
- Innenbeleuchtungskörper
Die Überarbeitung der alten Eingangstür würde nach Auskunft von Fachleuten etwa genau so teuer werden wie der Einbau einer neuen Tür. Es sollen daher Angebote für eine neue Tür eingeholt werden.
Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” für den Bereich zwischen Lange Straße, Rathaus-, Kirch- und Feldstraße Dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen wurde in der Form zugestimmt, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig wurde die Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplans “Auf den Gärten”
Über diesen Tagesordnungspunkt soll erst entschieden werden, nachdem mit dem Umlegungsausschuss eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden ist.
Beschluss über die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens “Neuwiese”
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen beschloss die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens “Neuwiese”.
Kirmesmädchen - Kirmesburschen 2001
Da wir in den vergangenen Jahren leider auf Kirmesmädchen und Kirmesburschen verzichten mussten, freut es mich besonders, dass sich in diese Jahr wieder einige zusammengefunden haben und unter den Kirmesbaum gehen wollen.
Um den Teilnehmerkreis noch zu vergrößern, wäre es sehr schön, wenn sich noch weitere Kirmesmädchen und Kirmesburschen aus unserem Dorf dazu gesellen würden.
Für die Organisation der Kirmesgesellschaft haben sich Herbert Kunz und Heiko Schmalz zur Verfügung gestellt.
Wer also von Euch Interesse hat und mitmachen möchte, kann sich bei den beiden Herren über alles weitere informieren.
Das erste Treffen der Kirmesgesellschaft ist am Mittwoch, 24.01.2001 um 19.00 Uhr im Rathaus (Sitzungsraum).
Burkhard, Ortsbürgermeister
Vergabe von Schlagabraum
Für all diejenigen, die sich ihr Brennholz selbst aufarbeiten möchten, steht wie gewohnt wieder eine Auswahl an Schlagabraum zur Verfügung.
Ich bitte alle Interessenten - auch die, die sich schon vormerken ließen - sich am Samstag, 27.01.2001, 9.00 Uhr, am Sportplatz einzufinden. Im Anschluß werde ich die Lose vergeben.
Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte sich vorher bei mir melden. Meine Tel.- und Fax-Nr. 8682.
Frenzei, Revierförster
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. 1 S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Großholbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

