Wochenblatt VG Montabaur
3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz wegen Jagdpachtwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Girod-Kleinholbach-Steinefrenz durc den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main 4 Verschiedenes
Theo Hannappel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte odereinen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Entschädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Jagdvorsteher Theo Hannappel, Gartenstraße 4, 56412 Girod eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E-Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.
Anwohner der Straße “Auf der Nörr” und Nordstraße - Anwohner des Backhausund Kapellenweges in Girod
ln diesem Jahr sollen die o.g. Straßen fertiggestellt bzw. ausgebaut werden. Am Donnerstag, 25.01.2001, um 19.00 Uhr findet für die Anwohner der Straße “Auf der Nörr” und Nordstraße
und am Donnerstag, 01.02.2001, um 19.00 Uhr, findet für die Anwohner der Backhaus- und Kapellenweges (noch nicht ausgebauter Teil) im Gemeindehaus eine Anliegerversammlung statt.
Es können Anregungen gegeben und Fragen an Vertreter des Ortsgemeinderates, der Verbandsgemeindeverwaltung und des Planungsbüros gestellt werden.
Mehrtageausflug des MGV “Concordia Girod vom 24. bis 27.05.2001 (Christi Himmelfahrt) nach Berlin
Aufgrund der großen Resonanz haben wir uns entschieden, einen Doppelstock-Bus einzusetzen. Somit ist Platz für 70 Personen und alle, die sich bisher angemeldet haben, können mitfahren. Wer darüber hinaus noch Interesse hat, nach Berlin mitzufahren, melde sich bitte umgehend bei Franz Hommrich.
Durch den Einsatz des teureren Doppelstock-Busses und durch Umbuchung des Hotels wird der Reisepreis auf ca. 400,00 DM (ohne Reiserücktrittsversicherung) steigen.
Die Reiserücktrittsversicherung wird abgeschlossen und dann auf die Teilnehmer umgelegt.
Es wird gebeten, den Betrag von 400,00 DM pro Person bis 01.03.2001 bei Franz Himmrich einzuzahlen.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags. . 18 0 o bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt qeaeben Telefon: 06485/222
Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich “Birkenweg, Rosenweg und Zu den Linden” in Görgeshausen
PfaPTäS! Be H ti T Ungen des § 36 Lan desstraßengesetz Rheinls Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273) zul geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI S
iQ 5 i 9 U 9 nnn em ® esc !?. luß d ® s Ortsgemeinderates Görgeshausen v 19.12.2000 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit V kung vom 20.12.2000 dem öffentlichen Verkehr gewidmet
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Bezeichnung
Straße Birkenweg (Flurstück 19)
Straße Rosenweg (Flurstück 36)
Straße Zu den Linden (Flurstück 11)
verlaufend von - bis
Straße „Zu den Linden” bis zum Wegeflurstück 2615/2 Straße „Birkenweg” bis zum Wegeflurstück 30 Straße „Auf der Bitz” bis zum Wegeflurstück 2583/5
Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmetem Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus-Ney- bau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Ein-] sichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga-1 be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ortsgemeinde Görgeshausen, 09.01.2001 (S) Burkhattl I
Ortsbürgermeistei
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001 1
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer! setzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des ^ n Jo™ gs 5 esetzes 2ur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom m J 2 h 19 ^- " B ^ BI - * s - 3341 *» der Hundesteuersatzung der Ortsge-1 meinde G° r g eshausen j n der derzeit geltenden Fassung sowie des andwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über d| e Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980in| der derzeit geltenden Fassung) ]
So, S^ S - 9 T e L nde Gör 9eshausen erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grund-1 S p U nH d i- Beliebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer AW stioon Ahnoh Cke d i S Grundver mögens (Grundsteuer B) sowie diesjl N Jj?AhSfh 0r l nac t den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 200M werdP^mfr b Ho nbe ! Che ü de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgabe" I dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
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