Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz wegen Jagdpachtwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Girod-Kleinholbach-Steinefrenz durc den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main 4 Verschiedenes

Theo Hannappel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte odereinen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Ent­schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) können bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öff­nungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Jagdvorsteher Theo Hannappel, Gartenstraße 4, 56412 Girod eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E-Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

Anwohner der StraßeAuf der Nörr und Nordstraße - Anwohner des Backhaus­und Kapellenweges in Girod

ln diesem Jahr sollen die o.g. Straßen fertiggestellt bzw. ausgebaut werden. Am Donnerstag, 25.01.2001, um 19.00 Uhr findet für die Anwohner der StraßeAuf der Nörr und Nordstraße

und am Donnerstag, 01.02.2001, um 19.00 Uhr, findet für die Anwohner der Backhaus- und Kapellenweges (noch nicht ausgebauter Teil) im Gemeindehaus eine Anliegerversammlung statt.

Es können Anregungen gegeben und Fragen an Vertreter des Ortsge­meinderates, der Verbandsgemeindeverwaltung und des Planungsbüros gestellt werden.

Mehrtageausflug des MGVConcordia Girod vom 24. bis 27.05.2001 (Christi Himmelfahrt) nach Berlin

Aufgrund der großen Resonanz haben wir uns entschieden, einen Dop­pelstock-Bus einzusetzen. Somit ist Platz für 70 Personen und alle, die sich bisher angemeldet haben, können mitfahren. Wer darüber hinaus noch Interesse hat, nach Berlin mitzufahren, melde sich bitte umgehend bei Franz Hommrich.

Durch den Einsatz des teureren Doppelstock-Busses und durch Umbu­chung des Hotels wird der Reisepreis auf ca. 400,00 DM (ohne Rei­serücktrittsversicherung) steigen.

Die Reiserücktrittsversicherung wird abgeschlossen und dann auf die Teil­nehmer umgelegt.

Es wird gebeten, den Betrag von 400,00 DM pro Person bis 01.03.2001 bei Franz Himmrich einzuzahlen.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. . 18 0 o bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt qeaeben Telefon: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich Birkenweg, Rosenweg und Zu den Linden in Görgeshausen

PfaPTäS! Be H ti T Ungen des § 36 Lan desstraßengesetz Rheinls Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273) zul geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI S

iQ 5 i 9 U 9 nnn em ® esc !?. luß d ® s Ortsgemeinderates Görgeshausen v 19.12.2000 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit V kung vom 20.12.2000 dem öffentlichen Verkehr gewidmet

Nr. i

m

©

©

37

30

©

32

©

33

©

©

i L' >o|

%

m

28 ,

©

Flur,

©

23

©.

77

©

t rxil

©

©

S ©

©

,0

»®

©

7032

\ Flur£ ©

r 3

©

322

\2327 m

©

©

70U .

I

Got-qeikai/sZK.

u

77!

m

-ktH&Juuxa/ -Llf

(Qm .fSWZvdAt. epondli Jbitsll h .) V.

777

' l rft.rj . 0 ( 7 / V. I

Ti \ju\- Uiorpcwirt/r io

lAkiv. (forc.4i)Mi /fdn ? (b.t-2 - ' JeCjeparicUs. 2siiiS S? 'Hl I I I ,7K I I

Bezeichnung

Straße Birkenweg (Flurstück 19)

Straße Rosenweg (Flurstück 36)

Straße Zu den Linden (Flurstück 11)

verlaufend von - bis

StraßeZu den Linden bis zum Wegeflurstück 2615/2 StraßeBirkenweg bis zum Wegeflurstück 30 StraßeAuf der Bitz bis zum Wegeflurstück 2583/5

Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmetem Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus-Ney- bau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Ein-] sichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga-1 be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon­tabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ortsgemeinde Görgeshausen, 09.01.2001 (S) Burkhattl I

Ortsbürgermeistei

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001 1

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer! setzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des ^ n Jo gs 5 esetzes 2ur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom m J 2 h 19 ^- " B ^ BI - * s - 3341 *» der Hundesteuersatzung der Ortsge-1 meinde G° r g eshausen j n der derzeit geltenden Fassung sowie des andwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über d| e Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980in| der derzeit geltenden Fassung) ]

So, S^ S - 9 T e L nde Gör 9eshausen erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grund-1 S p U nH d i- Beliebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer AW stioon Ahnoh Cke d i S Grundver mögens (Grundsteuer B) sowie diesjl N Jj?AhSfh 0r l nac t den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 200M werdP^mfr b Ho nbe ! Che ü de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgabe" I dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Wocher

Ipie zu e

Ibenbes« |Die Fe s

richten:

Abgabe

|heutig ei

Rechtsy

Besehe

Ipechtsl Gegen Gemein der Bek Der Wie

gemein«

Iben. Be Jfrist (Sa jser Frisl Durch E hemein

Bericl

Görg<

IVerpflk lOrtsbüri IKindler. [Nachwi jaussch [Vereins |üer Orts vertrete |ler; als

[Widmui [den Lin Iverkeh

Aufgrun

[ 01 . 08.1

[Gesetz«

[meindei

Idestraß

Verkehr

Ißezeich

|Rosenw

Ißirkenw

(Zu den I [(Flurstü« [Preiser [Dem Ar [de unte Igräber) iGenehi [jahr 20i [Der Ort [mäßige [gen für [Höhe v« [der allg [Haushi [Bereits [Gemeir [um siel [und Ka: Jhalts- u (aussch [Anlass (sen unc [Die Zu [19.12.2 [geordm pmein [Die in [Abschli |derten < lWochei [Kirmes Die Kiri [Verwei [Der alt« Umbai [tung [DerOn |'das A das lr