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Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind ^Gmnd^J? 9dVOrsteher deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sinn r« A e ' 9entümer - die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrerht n T dstücken - Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede JaqdaentwSn «,!/ r durch einen »nosse kann sich durch den Ehegatten durch i!no wf n oder Jeder Jagd-

^wandten in gerader Linie, durch eine SST?' oder ' 0ine " (tenen beschäftigte Person, durch eine derselben bS ° der dem Ver * gehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derSrK 9enc ! Ssenschaft _ nschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen au r e " ' Ja ^nos- Vpllmacht vertreten lassen; mehr als drei Vonmarhti^H i , , SChrift,icher genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereint k( l ne Jagd fenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversamm?"' D 'u Jagd

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Umelt und Forsten (TOP 1 fkann bei defVerttandsglme '"/f leriums ,ür

.eher Wilfried Noll, Kapellenstraße 2 5641 Ster und Ja 9dvor- ienstzeiten eingesehen werden. nuoingen während der

r r ner können die Unterlagen zu TOP 1 bei ri*r u k V erwaltung Montabaur, unter der Tel -Nr OPnno/io^ f^ dsgemeinde -

Mail unter der Adresse MWeisser@MonIabaurdeangefordert werden/

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Ausfall der Dienststunde

Wegen einer anderen wichtigen Verpflichtung muss die Dienststunde am Donnerstag, 25.01.2001, leider ausfallen. In wichtigen Anqeleaenheiten 'reichen Sie mich auch telefonisch unter 901784. Mr, 9 eie 9 enne| ten

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen

Jahreshauptversammlung im Gasthaus Panorama

Am Samstag 20.01.2001, findet im GasthausPanorama in Hübingen die Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Hierzu sind alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins herz­lich eingeladen.

folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3.-Jahresprotokoll, 4. Kassenbericht/Entlastung durch Kassenprüfer Car­men Hellmig und Reiner Daubach, 5. Neuwahlen der Kassenprüfer, 6. jricht des Wehrführers, T. Ansprache des Ortsbürgermeisters, 8. Ver­miedenes.

EISBACHGEMEINDEN

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Rundreise

durch die Verbandsgemeinde Montabaur

am Mittwoch, 24.01.2001

lehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

lerne informieren wir Sie nachfolgend über die Abfahrtszeiten Ihres tusses:

Bus 1:

ibfahrt, 13.00 Uhr, Heilberscheid, Bushaltestelle am Gemeindehaus ibfahrt 13.20 Uhr, Görgeshausen, Bushaltestelle Diezer Straße ibfahrt 13.35 Uhr, Nentershausen, Bushaltestelle Hauptstraße/Orts­

tof ahrt, 13.00 Uhr, Niedererbach, Dorfgemeinschaftshau Xbfahrt 13.25 Uhr, Nomborn, Bushaltestelle Dorfbrunnen/Ba \bfahrt 13.40 Uhr, Girod, Bushaltestelle Hauptstraße/Kirme p Xbfahrt 13.50 Uhr, Großholbach, Bushaltestelle Limburger Stra JVVir freuen und über Ihr Interesse an der Rundreise. Sc aaf)

IS* Erster Beigeordneter

Hinweise zur Spende:

1 . Der Spender muss anlässlich der ersten Blutspende ein gültiges Per­sonaldokument mit Lichtbild vorweisen.

2. Der Erstspender muss vor seiner ersten Spende ausreichend Flüs­sigkeit zu sich nehmen.

3. Die Blutspende für Erstspender erfolgt nur dann, wenn der Spender mindestens 45 Minuten vor Terminende im Terminlokal erschienen ist.

Eisbachtaler Sportfreunde

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 19.01.2001,20.00 Uhr im HotelJäger-Stube Görgeshausen Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Theo Kai­ser, 2. Totenehrung, 3. Vorstellung der Neufassung der Satzung durch den 2. Vorsitzenden Karl-Heinz Weiß, anschl. Diskussion, 4. Bericht über die finanzielle Situation des Vereins, 5. Bericht über die sportliche Situa­tion des Vereins, 6. Bericht über das Verfahren zur Erlangung der Regio­nalliga-Lizenz, 7. Aussprache zu den Berichten, 8. Verschiedenes

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Telefon: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Telefon: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Girod, in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund­stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga­ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. Neue Abga­benbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung Schaaf, Erster Beigeordneter

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DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin Nentershausen

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Unser nächster Blutspendetermin findet am ^.'®"p ta9, a u Se n statt, von 16.30 bis 20.30 Uhr in der Hauptschule Nentersnaus

ingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 69 Jahrea - Blutspen-

Warum Blut spenden - jeder Mensch kann unerwartet aur de angewiesen sein. n verletzte n und

Ifagen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, kranken Mitmenschen zu helfen.

Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz

Am Mittwoch, 31.01.2001, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des

Gemeindehauses Girod eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz in Anlehnung an die Muster­satzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung