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Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind ^Gmnd^J? 9dVOrsteher deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sinn r« A e ' 9entümer - die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrerht n T dstücken - Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede JaqdaentwSn «,!/ r durch einen »nosse kann sich durch den Ehegatten durch i!no wf n oder Jeder Jagd-
^wandten in gerader Linie, durch eine SS„T?' oder ' 0ine " (tenen beschäftigte Person, durch eine derselben bS ° der dem Ver * gehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derSrK 9enc ! Ssenschaft _ nschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen au r„ e " ' Ja ^nos- Vpllmacht vertreten lassen; mehr als drei Vonmarhti^H i , , SChrift,icher genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereint k( l ne Jagd ’ fenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversamm?"' D 'u Jagd ’
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Umelt und Forsten (TOP 1 fkann bei defVerttandsglme '"/f leriums ,ür
.eher Wilfried Noll, Kapellenstraße 2 5641 Ster und Ja 9dvor- ienstzeiten eingesehen werden. ’ nuoingen während der
r r ner können die Unterlagen zu TOP 1 bei ri*r u k V erwaltung Montabaur, unter der Tel -Nr OPnno/io^ f^ dsgemeinde -
Mail unter der Adresse MWeisser@MonIabaurdeangefordert werden/
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Ausfall der Dienststunde
Wegen einer anderen wichtigen Verpflichtung muss die Dienststunde am Donnerstag, 25.01.2001, leider ausfallen. In wichtigen Anqeleaenheiten 'reichen Sie mich auch telefonisch unter 901784. Mr, 9 eie 9 enne| ten
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen
Jahreshauptversammlung im Gasthaus Panorama
Am Samstag 20.01.2001, findet im Gasthaus “Panorama” in Hübingen die Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Hierzu sind alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.
folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3.-Jahresprotokoll, 4. Kassenbericht/Entlastung durch Kassenprüfer Carmen Hellmig und Reiner Daubach, 5. Neuwahlen der Kassenprüfer, 6. jricht des Wehrführers, T. Ansprache des Ortsbürgermeisters, 8. Vermiedenes.
“EISBACHGEMEINDEN”
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Rundreise
durch die Verbandsgemeinde Montabaur
am Mittwoch, 24.01.2001
lehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
lerne informieren wir Sie nachfolgend über die Abfahrtszeiten Ihres tusses:
Bus 1:
ibfahrt, 13.00 Uhr, Heilberscheid, Bushaltestelle am Gemeindehaus ibfahrt 13.20 Uhr, Görgeshausen, Bushaltestelle Diezer Straße ibfahrt 13.35 Uhr, Nentershausen, Bushaltestelle Hauptstraße/Orts
tof ahrt, 13.00 Uhr, Niedererbach, Dorfgemeinschaftshau Xbfahrt 13.25 Uhr, Nomborn, Bushaltestelle Dorfbrunnen/Ba \bfahrt 13.40 Uhr, Girod, Bushaltestelle Hauptstraße/Kirme p Xbfahrt 13.50 Uhr, Großholbach, Bushaltestelle Limburger Stra JVVir freuen und über Ihr Interesse an der Rundreise. Sc „ aaf)
IS* Erster Beigeordneter
Hinweise zur Spende:
1 . Der Spender muss anlässlich der ersten Blutspende ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorweisen.
2. Der Erstspender muss vor seiner ersten Spende ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
3. Die Blutspende für Erstspender erfolgt nur dann, wenn der Spender mindestens 45 Minuten vor Terminende im Terminlokal erschienen ist.
Eisbachtaler Sportfreunde
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 19.01.2001,20.00 Uhr im Hotel “Jäger-Stube” Görgeshausen Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Theo Kaiser, 2. Totenehrung, 3. Vorstellung der Neufassung der Satzung durch den 2. Vorsitzenden Karl-Heinz Weiß, anschl. Diskussion, 4. Bericht über die finanzielle Situation des Vereins, 5. Bericht über die sportliche Situation des Vereins, 6. Bericht über das Verfahren zur Erlangung der Regionalliga-Lizenz, 7. Aussprache zu den Berichten, 8. Verschiedenes
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Telefon: 06485/4696
Ortsbürgermeister.Telefon: 06485/793
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Girod, in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung Schaaf, Erster Beigeordneter
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DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Blutspendetermin Nentershausen
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Unser nächster Blutspendetermin findet am ^.'®"p ta9, a u Se n statt, von 16.30 bis 20.30 Uhr in der Hauptschule Nentersnaus
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Warum Blut spenden - jeder Mensch kann unerwartet aur de angewiesen sein. n verletzte n und
Ifagen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, kranken Mitmenschen zu helfen.
Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz
Am Mittwoch, 31.01.2001, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des
Gemeindehauses Girod eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

