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Wochenblatt VG Montabaur

AUGST k

Sie können ganz sicher sein, dass unser Sitzungsprasident ,

peter" sowie sein närrisches Gefolge wieder alle Register gezog '

um uns Heiligenröthern einen verrückten und erlebnisreichen bereiten. Auch in diesem Jahr erfährt unser närrischer Prasi en Stützung von der Tanz- und ShowbandCathrin and Take Five .

Der Kartenvorverkauf für die Sitzung erfolgt am Samstag, 27.01a ^ Uhr in den Räumen der Gemeindeverwaltung. Auch danach können noc Eintrittskarten erstanden werden beim Kassierer des Vereinsringes, no Heibel. .

Der Einlass für die große Kappensitzung des Vereinsringes erfolgt ao 18.45 Uhr. Bitte kommen Sie frühzeitig! Nur so kann einer ständigen Kla­ge abgeholfen und gewährleistet werden, dass Sie zügig und rechtzei ig vor Beginn der Sitzung mit Getränken versorgt werden.

Am Sonntag, 11.02.. ab 14.11 Uhr geht es erneut rund in der Vogel­sanghalle. Die Kinder unserer Gemeinde feiern ihre Fassenacht und freu­en sich auf zahlreiche Besucher zu ihrer Kappensitzung.

Zerfas, Ortsbürgermeister

FWG Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, 22.01.2001, im Fraktionssitzungszimmer der Gemeindeverwal­tung um 19.00 Uhr statt. Thema: Wahl Verbandsgemeinderat

MGVHoffnung Heiligenroth

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 02.02.2001, um 19.30 Uhr. findet im VereinslokalZur Linde unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Alle Mitglieder des Vereins sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken. 3. Jahresbericht: des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Kassierers, 4. Bericht der Kassen­prüfer/Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Aus­blick auf das Jahr 2001,7. Verschiedenes.

SV Heiligenroth

Lauftreff

Beim ersten gemeinsamen Treffen am 13.01.2001 wurde vereinbart, dass der Lauftreff des SV Heiligenroth künftig samstags um 16.00 Uhr stattfindet. Alle Interessenten sollten rechtzeitig am Sportheim erscheinen, damit wir pünktlich starten können. Wir hoffen auf rege Beteiligung. Für alle, die sich noch unsicher sind, soll gesagt sein, dass wir langsam anfangen. Der Weg ist das Ziel.

Vorstand

Die nächste Vorstandssitzung findet am 25.01.2001, 19.00 Uhr im Sport­heim statt.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

HANDBALL Sonntag, 21.01.2001 Herrenmannschaft

13.30 Uhr: HSV Rhein-Nette III - TuS Ahrbach

Spielort: Regionalschule Pellenz in Plaidt

Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 12.00 Uhr

Minis

14.00 Uhr: Turnier HSG Mülheim-Kärlich/Bassenheim

Spielort: Sporthalle in Bassenheim

Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 12.45 Uhr

Donnerstag, 25.01.2001 Herrenmannschaft

20.00 Uhr: TuS Ahrbach - TV Moselweiß III Spielort: neue Kreissporthalle in Montabaur Treffpunkt: neue Kreissporthalle in Montabaur um 19.00 Uhr Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.

Ökumenischer Gottesdienst am 24.01.2001 in Simir

"irh bin der Weg, die Wahrheit und das Leben , ist das Motto riac- Gonesdienstes zu dem wir Christen der Augst herzlich Ä der liturgische Höhepunkt der Gebetswoche für die Einheit defS 6 die alljährlich im Januar von christlichen Gemeinden in aller Weh? qen Wird In diesem Jahr leiern wir den Gottesdienst in der» st. Rochus in Simmern. und zwar am Mittwoch, 24.01., Um Ä Wir der ökum. Arbeitskreis der Ev^Erlosergemeinde Neuhäusel um kath. Gemeinden in Eitelborn. Neuhausei und Simmern freuen u ns viele unserer Einladung folgen.

Eitelborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 1 8.00 bis 19.30(j|

donnerstags. von 18.30 bis 20.00«

Telefon und Fax: 02620/8610

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn (Altes Rathaus, Unterdorfstraße)

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohnetj Augst-Gemeinden:

montags.von 15.00 bis 17.00|i

mittwochs.von 17.00 bis 19.00i

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzui der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001]

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer setzes vom 07.08.1973

- BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzesj Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 * BGBl. I S. 3341 -, der Hundested Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn in der derzeit geltenden Fassv sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Lanil| gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz» 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 2001 die GrundsliJ er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)i Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstig Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. N Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben* den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer A benbescheide allgemein festgesetzt. <

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zued richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlidf Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten i heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleidi Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftW Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung4 Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlich der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der VerbäN Gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu ej schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspru® rist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablaut® ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung^ Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

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'Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

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