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Nr. 03/2001

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ntiirhe Bekanntmachung

cfeung des Ortsgemeinderates

h tp qitzunq des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Diens- Die nächste ^ 19 30 Uhr im Gemeindezentrum statt.

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TAGESORDNUNG^

'^IM-Hmunq der Verkehrsanlage Seitenstraße zur Rheinstraße (Par- 1- Wl ,| jn der Ortsgemeinde Heiligenroth für den öffentlichen Ver- aemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) Änderunq des BebauungsplanesIndustriegebiet

2 ' Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr. 2 BauGB 3 ' £r die WohnbauflächeNiederfeld der Ortsgemeinde Heiligenroth Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze Ersatzbeschaffung für den Jugendraum

Zerfas, Ortsbürgermeister

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Einwohnerfragestunde Verschiedenes

II Nichtöffentliche Sitzung

/ Grundstücksangelegenheit 2 Grundstücksangelegenheit 3 ' Bauangelegenheit 4 . Bauangelegenheit 5 ' Verschiedenes 56412 Heiligenroth, 15 . 01.2001 Hinweis

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 22.01.2001, um 'Eh -|g 00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

R: Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 19.01.2001, um 19 30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Telefon 5724 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 22.01.2001, um 20.00 ;1 ; i Uhr -Ort bitte bei Claudia Bellessem, Telefon 17804 erfragen - statt.

( Iffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung er Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2001

estsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuerge- ktzes vom 07.08.1973

SlGBI. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur bgabenordnung

^GA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuer- itzung der Ortsgemeinde Heiligenroth in der derzeit geltenden Fas­

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wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landes- setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 2001 die Grund- leuerfür die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und clie Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- Igen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2000. eue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben [erden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

; .j.| 3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

' "? r; 4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

I D[e zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- fcnbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- hten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen gabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem utigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen tchtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher »scheid zugegangen wäre, chtsbehelfsbelehrung

[egen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der meindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

« Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- fmeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- fri we sc ^ r ^*' c ^ er Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- s (batz 1 ) nur gewahrt, wenn 0er Widerspruch noch vor dem Ablauf die- r nst bei der Behörde eingegangen ist.

^rch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der meindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung Schaaf, Erster Beigeordneter

? enossenschaft Heiligenroth-Boden

bJnrt W o 0 h Ch 24,01 ; 2001 » findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des |a(( enauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung

Üf9esordnung

HeMno USS n! SSUri 9 °* 3er e ' ne neue Satzung für die Jagdgenossenschaft nos^nck ' Boden in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdge- 2. Besohl« 11 des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF) Zu<?ohi!f! S assun 9 üder die Aufgabenübertragung hinsichtlich der oem r | s ® rteilun g bei-der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, 9®ni. § 6 Nr. 10 der Mustersalzung

3. Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen Bahn AG an die Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden wegen Jagdpacht- wertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Bereich des Jagdreviers Heiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main

4. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Ent­schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungs­zeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei dem Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Str. 8, 56412 Heiligenroth, eingesehen werden. Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur unter der Tel.-Nr. 02602/126-134 oder per E-Mail unter der Adresse Mweisser@Montabaur.de angefordert werden.

Sitzung des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet im Anschluss an die um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth stattfindende Jagdge­nossenschaftsversammlung eine Sitzung des Jagdvorstandes der Jagd­genossenschaft Heiligenroth-Boden statt.

Tagesordnung:

1. Teilweise Weitergabe der Jagdpachtentschädigung an den Jagd­pächter Manfred Beaujean, Bergstraße 45, 56077 Koblenz'

2. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvorsteher

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit dieser kleinen Erinnerung möchte ich noch einmal auf die TV-Sen- dung im SWR 3Hierzuland am Donnerstag, 25.01., um 18.05 Uhr, hin- weisen. An diesem Tag wird alsMein Hierzuland-Ort unsere Gemeinde Heiligenroth vorgestellt werden.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Goldene Hochzeit der Eheleute Hannelore und Paul Meuer

Am Sonntag, 28.01.2001, feiern die Eheleute Hannelore und Paul Meu­er das Fest ihrer goldenen Hochzeit. Am 28. Januar 1951 wurden die Jubi- lare von Pfarrer A.Gessner in der Pfarrkirche unserer Gemeinde getraut. Zu diesem erfreulichen und schönen Anlass in der Familie gratulieren zwei Töchter, der Schwiegersohn und zwei Enkelkinder.

Auch von Seiten der Gemeinde, des Gemeinderates und unserer Bürger ent­biete ich herzliche Glück- und Segenswünsche zu diesem hohen Festtag. Hannelore Meuer erlernte den Beruf der Damenschneiderin und schloss ihre Ausbildung mit der Gesellenprüfung ab. Über einige Jahre hinweg unterrichtete sie an der zweiklassigen Volksschule Heiligenroth das Fach Handarbeit.

Paul Meuer entschied sich für den Beruf des Forstwirtes. Nach Kriegs­einsatz, Verwundung und Gefangenschaft ging er insgesamt 43 Jahre lang seinem Beruf im Forst nach, zunächst für die Forstbetriebsgemein­schaft Heiligenroth und später im Revier Malberg. Wer um die Verletzung des Jubilares weiß, kann ermessen, welche Leistung er erbracht hat. Noch heute unternimmt der engagierte Jäger und rüstige Rentner regelmäßig seine Reviergänge und frönt seinem Hobby, der Hege und Pflege des Wil­des unserer Heimat.

Unsere Jubilare werden ihre goldene Hochzeit zunächst in einem Dank­gottesdienst in der Pfarrkirche St. Petrus und Marcellinus feiern. Er findet statt am Samstag, 27.01.2001, um 18.00 Uhr. Im Anschluss daran, gegen 19.30 Uhr werden die Gemeinde und die Ortsvereine den Jubilaren mit einem Ständchen zu ihrem außergewöhnlichen Fest gratulieren.

^ ~ Zerfas, Bürgermeister

Große Kappensitzung des Vereinsringes am 10.02.2001

Nach den sensationellen Erfolgen unserer Kappepsitzungen der letzten Jahre werden wir natürlich auch 2001 wieder in der Vogelsanghalle ordent­lich Fastnacht feiern. Das Narrenschiff des Jahres 2001 startet am 10.02. pünktlich um 20.11 Uhr.