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Wochenblatt VG Montabaur

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AHRBACHGEMEINDEN

Finanzamt Montabaur

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätzungsge- setz vom 16.10.1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1050) - de /Gemarkungje ) Ruppach - werden in der Zeit vom 01.02.2001 bis 28.02.2001 injden sträumen des Finanzamtes Montabaur, Zimmer 328, wahren Dienststunden, Montag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 u und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Grund­stücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Die often- gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstucke nicht besonders bekannt egeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Kata­sterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Nähere Erläuterungen der Schätzungsergebnisse können nur nach vor­heriger telefonischer Terminabsprache erteilt werden, Telefon/Durchwahl. 02602/121-388.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der Abgabenordnung zu. Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechts­behelfes beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufge­führten Offenlegungsfrist.

Bei der Einlegung des Einspruches soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben wer­den, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfes werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Ein­spruch eingelegt ist.

Die Vorsteherin (S.) Brigitte Bollinger-Wechsler

des Finanzamtes Montabaur

Finanzamt Montabaur

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätzungsge­setz vom 16.10.1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1050) - der Gemarkung(en) Goldhausen - werden in der Zeit vom 01 .02.2001 bis 28.02.2001 in den Diensträumen des Finanzamtes Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden, Montag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Grund­stücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt.

Offengelegt werden die Schätzungsurkarten und die Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Die offen­gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekannt gegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Kata­sterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Nähere Erläuterungen der Schätzungsergebnisse können nur nach vor­heriger telefonischer Terminabsprache erteilt werden, Telefon/Durchwahl- 02602/121-388.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der Abgabenordnung zu Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechts­behelfes beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufne- führten Offenlegungsfrist. y

Bei der Einlegung des Einspruches soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angeqeben wer­den, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebuna beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel angeführt werden. y 9 enen

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfes werden die offengelegten Schatzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Ein spruch eingelegt ist. 0 11 tin

Die Vorsteherin (s.) Brigitte Bollinger-Wechsler

des Finanzamtes Montabaur

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Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.Telefon 02602%

jaqdgenossenschaft Heiligenroth-Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversaj

statt.

Tagesordnung:

1 Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdqenn«,

schaft Heiligenroth-Boden in Anlehnung an die Musters a tz ür ! Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und For (MUF) *

2 Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichfo Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagd» gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

3 . Beschlussfassung über die Entschädigung der Deutschen^ an die Jagdgenossenschaft Fleiligenroth-Boden wegen Jagdp» Wertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes im Be* des Jagdreviers Fleiligenroth-Boden durch den Bau der ICE-Stre Köln-Rhein/Main

4. Verschiedenes

Benno Heibel, Jagdvom Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigei* deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundsl die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch ei Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Ja genösse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandteoderei Verwandten in gerader Lime, durch eine ständig von der oder dem) tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossensd angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgei senschaftangehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schrill Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Ja genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. DieJa genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihrei gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums Umwelt und Forsten (TOP 1) sowie Beschlußvorlage hinsichtlichder£ Schädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderungi Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 3) kann bei der Verband! meindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnui Zeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Jagdvorsteher! no Heibel, Breslauer Straße 8, 56412 Heiligenroth eingesehen werd Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 und 3 bei der Verbandsgera deverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 026021126-134 oder ps Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werd«

Sitzung des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden

Am Mittwoch, 24.01.2001, findet im Anschluss an die um 19.30 Ul Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth stattfindende Jagd nossenschaftsversammlung eine Sitzung der Jagdgenossenschalth genroth-Boden statt.

Tagesordnung:

1. Teilweise Weitergabe der Jagdpachtentschädigung an den J^ Pächter Manfred Beaujean, Bergstr. 45, 56077 Koblenz

2. Verschiedenes

Benno Heibel,

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 17.00 bis 19.30

ynd ..nach Vereinbar«

Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Wolfgang Groß Bez.-Schomsteinfegermeister

Neuwiesenstr. 8, 56412 Heiligenroth

Tel. 02602/ 17155

Ab Februar 2001 werden in Heiligenroth < Ol-Heizungen gemessen.