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Montabaur

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Nr. 51/97

C-I-Jugend: Samstag, 20.12.1997, Beginn: 15.00 Uhr, Spielort: Sporthalle Ransbach-Baumbach.

C-Il-Jugend: Samstag, 20.12.1997, Beginn: 15.00 Uhr, Spielort: Sporthalle Wirges.

C-Ill-Jugend: Samstag, 20.12.1997, Beginn: 10.30 Uhr, Spielort: Sporthalle Ransbach-Baumbach.

E-Il-Jugend: Sonntag, 21.12.1997, Beginn: 10.30 Uhr, Spielort: Sporthalle Ransbach-Baumbach.

Sammlung für Volksbund Deutscher Kriegsgräber

Die diesjährige Haussammlung hat in unserer Gemeinde einen Betrag von DM 300,50 erbracht. Allen Spendern sei herzlich gedankt. Mein besonderer Dank gilt Alois Bierenfeld, der die Sammlung durchgeführt hat.

W. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

Gemeindehaus.06439/1764

Kalender, Kalender, du bist ja schon so dünn...

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wenn Sie diese Zeilen lesen, sind es nur noch 5 Tage bis zum Weihnachtsfest und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Dies ist Anlaß genug für einen kurzen Jahresrückblick und eine Voraus­schau auf das neue Jahr 1998.

- Die Hübinger Straße im Ortsteil Dies ist ausgebaut, der neue Bürgersteig fertig, die Straßenlaternen installiert. Damit kann ein Dauerbrenner der letzten 15 Jahre endlich ad acta gelegt werden. Es ist ein insgesamt gelungenes Projekt geworden, auch, wenn der eine oder andere Anlieger noch ein wenig wehmütig an die anfallenden Ausbaubeiträge denken muß.

- Ebenfalls in Dies ist gerade eine neue Buswartehalle errichtet worden; besonders erwähnens- und lobenswert ist hierbei die Eigenleistung von Dieser Mitbürgern und einigen Mitgliedern des Ortsgemeinderates.

- Die 3. - provisorische - Kindergartengruppe im gemeinsamen Kindergarten ist seit 1. Februar in Betrieb. Steigende Kinderzahlen werden dieses Thema sicherlich auch in den nächsten Jahren zum Dauerbrenner machen.

- Die Neuanschaffung einer Orgel in der Pfarrkirche wurde mit 10.000,00 DM unterstützt.

- Leider noch immer nicht abgeschlossen ist die Ausweisung des neuen Baugebietes »Halfterweg-Erweiterung«. Aufgrund eines vorliegenden Widerspruches konnten Grundstücksver­käufe in 1997 nicht getätigt und somit eingeplante Einnahmen von 385.000,00 DM nicht erzielt werden.

- Hierdurch weist der Haushalt der Ortsgemeinde für 1997 eine große Finanzierungslücke auf. Dies hat zur Folge, daß auch im Jahre 1998 gemeindliche Investitionen auf ein Minimum reduziert werden müssen. Der Gemeinderat hofft, daß mit der Erschließung des neuen Baugebietes und mit dem Verkauf von Grundstücken dennoch im nächsten Jahr begonnen werden kann.

Noch eine grundsätzliche Bemerkung sei an dieser Stelle erlaubt: Alle Ratsmitglieder und der Ortsbürgermeister müssen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes auf das Allgemeinwohl bedacht sein. Allgemeinwohl ist hierbei das Wohl der Gesamtheit der Bürgerin­nen und Bürger und das Wohl der Gemeinde. Auch individuell noch so berechtigt erscheinende Anliegen einzelner Mitbürgerin­nen und Mitbürger dürfen der Rat und der Ortsbürgermeister dann nicht unterstützen, wenn sie sich offenkundig gegen das Allge­meinwohl richten. Das Einzelinteresse muß in diesem Falle zu­rückstehen. Nach diesem Motto wurde in der Vergangenheit verfahren und so wird es - und hier bin ich sicherlich mit allen Ratsmitgliedern einig - auch in der Zukunft sein.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien - auch im Namen der Mitglieder des Ortsgemeinderates - ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes, vor allem gesundes Jahr 1998.

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben.

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Te­lefon 06439/7607.

Wei h nachtsbaum verkauf

Von der Möglichkeit, sich am vergangenen Samstag im Hübinger Gemeindewald einen Weihnachtsbaum kostengünstig zu erwer­ben, wurde leider nur ganz wenig Gebrauch gemacht, obwohl in den letzten Jahren immer wieder von Bürgern der Wunsch ge­äußert wurde, Bäume für diesen Zweck anzupflanzen.

Wer also noch keinen Weihnachtsbaum hat, kann sich beim Förster Manfred Henkes, Tel.: 1626, melden und sich nach Ab­sprache eine Fichte selbst schlagen.

650Jahr* tfübüiße'

Lieder zur Weihnachtszeit am Dorfbrunnen

Sonntag, 21.12.1997,16.00 Uhr

Der Männergesangverein »Frohsinn« Hübin­gen beendet den bunten Veranstaltungsreigen im Programm der 650-Jahr-Feier.

Am Sonntag, 21. Dezember, laden die Sänger zur winterlichen Matinee unter den im Lichter­glanz erstrahlenden Weihnachtsbaum am Dorf­brunnen ein. Ein auf die Festtage abgestimmtes Gesangsrepertoire, Trompetenklang sowie Glühwein und Wellfleisch erwarten die Besu­cher an diesem 4. Advent.

Der Männergesangverein »Frohsinn« Hübin­gen, die Ortsgemeinde Hübingen und der Festausschuß laden zu dieser Schlußveran­staltung alle herzlich ein. Bei besonders schlechter Witterung findet die Veranstaltung in landhalle statt.

euvVorf mit Lüben

der Buchfinken-

EISBACHGEMEINDEN

DRK- Ortsverein Nentershausen e. V.

Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 30. Dezem­ber 1997, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershau­sen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 69 Jahren. Warum Blutspenden - Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

Girod

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

ln letzter Zeit häufen sich wiederum Beschwerden über das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Daher weisen wir auf das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage hin. Danach sind die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage Tage allgemeiner Arbeitsruhe. An Sonntagen und gesetzlichen Fei­ertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die