Einzelbild herunterladen

Montabaur

22

Nr. 51/97

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahl­tag, 12.00 Uhr, bei derGemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahl­berechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl.

56337 Kadenbach, den 16.12.1997

Hans-Jörg Klee, 3. Ortsbeigeordneter als Gemeindewahlleiter

Bericht über die Sitzung

des Gemeinderates am 15.12.1997

ln der letzten Sitzung des Jahres hatte der Rat sich nur ein begrenztes Programm vorgenommen.

Nach dem Bericht des 1. Beigeordneten wurde dem Rat der geplante Naturentdeckungs-Pfad im Binnbachtal im Entwurf vor­gestellt. Die beiden Initiatoren, Erich Fries und Ute Stotz, stellten ein ausführlich ausgearbeitetes und grafisch aufbereitetes Kon­zept vor. Fünf Schautafeln entlang des Wirtschafts- und Wander­weges im Binnbachtal sollen in Bild und Text über eine ganze Reihe naturkundlich interessanter Aspekte in diesem. Bereich informieren.

Die nahe Augst-Schule könnte den Lehrpfad für unterrichtliche Zwecke vor Ort nutzen. Verbandsgemeindeverwaltung, vertreten durch die Umweltbeauftragte Constanze Wunderlich, Forstamt Neuhäusel und ein Sponsor haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.

Da der Lehrpfad allen Augstbewohnern, insbesondere jedoch den Schülern der Augst-Schule auf diese Weise die Natur ein Stück näherbringen möchte, sollen in den nächsten Wochen Gespräche mit den umliegenden Gemeinden geführt werden, um die Frage einer finanziellen Beteiligung abzuklären.

In einem weiteren Punkt informierte der 1. Beigeordnete über die finanziellen Folgen eines OVG-Urteils zur Beteiligung der Ge­meinden an den Personalkosten kirchlicher Kindergärten. Da­nach muß die Ortsgemeinde ab dem kommenden Jahr ca. 9.150,00 DM mehr an Personalkostenzuschuß für den Kindergar­ten zahlen.

Nach der Kandidatur des ersten und zweiten Beigeordneten war es erforderlich, einen stellvertretenden Wahlleiter aus den Reihen des Rates zu wählen. Der Rat votierte hierbei mehrheitlich, Aloi- sius Weisbrod als stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Ankauf von Grundstücks­flächen, die als ökologische Ausgleichsflächen in Betracht kom­men.

Im Anschluß an die Sitzung traf sich der Rat zum Ausklang des Jahres zu einem gemütlichen Beisammensein im Gasthaus »Zum Westerwald«.

Helmut Marx, 1. Beigeordneter

Katholische, öffentliche Bücherei Kadenbach

Decken Sie sich rechtzeitig mit Lesestoff ein, denn auch Ihre Bücherei macht Weihnachtsferien. Die letzte Öffnung in diesem Jahr ist am 21.12.1997. Im neuen Jahr können Sie ab dem 11.01.1998 jeden Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr wieder Ihren Lesehunger stillen.

Kolpingfamilie Kadenbach

Einladung

Am Dienstag, dem 30.12.1997, veranstalten wir zum Jahresab­schluß wieder eine Rundwanderung durch unsere schöne Augstlandschaft.

Treffpunkt: 13.30 Uhr am Kirmesplatz. Wanderroute: Wirtschafts­weg - Arzbacher Wald Gastwirtschaft am Schwimmbad in Arzbach (hier Kaffeepause) - Mühlenbergsweg - Kadenbach.

Anschließend kehren wir noch zu einem kurzen besinnlichen Beisammensein in die Gastwirtschaft Gelfort ein. Alle Mitglieder -auch deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte-sind recht herzlich zu unserer Wanderung eingeladen.

_ Neuhäusel _

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 06.11.1997 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1996

I. Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

2.521.772,93

1.085.062,20

3.606.835,13

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

0,00

73.444,15

73.444,15

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2.521.772,93

1.011.618,05

3.533.390,98

Soll-Ausgaben

2.521.772,93

1.011.618,05

3.533.390,98

Summe bereinigte

Soll Ausgaben

2.521.772,93

1.011.618,05

3.533.390,98

Oberschu ß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 28.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beige­ordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Roggenbach sowie die Ortsbeigeordneten Gerharz und Sartor nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1997 bis 07.01.1998 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kern­arbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Neuhäusel, den 12.12.1997 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)

gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan Teil II - für das Umlegungsgebiet »Eisenköppel - Börnchen« in der Ortsgemeinde Neuhäusel gemäß § 66 BauGB durch Be­schluß des Umlegungsausschusses vom 25.11.1997 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Ko­blenzer Straße 15, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 08.12.1997 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

der Ortsgemeinde Neuhäusel gez. Reichling

\