Montabaur
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Nr. 51/97
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 12.00 Uhr, bei derGemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl.
56337 Kadenbach, den 16.12.1997
Hans-Jörg Klee, 3. Ortsbeigeordneter als Gemeindewahlleiter
Bericht über die Sitzung
des Gemeinderates am 15.12.1997
ln der letzten Sitzung des Jahres hatte der Rat sich nur ein begrenztes Programm vorgenommen.
Nach dem Bericht des 1. Beigeordneten wurde dem Rat der geplante Naturentdeckungs-Pfad im Binnbachtal im Entwurf vorgestellt. Die beiden Initiatoren, Erich Fries und Ute Stotz, stellten ein ausführlich ausgearbeitetes und grafisch aufbereitetes Konzept vor. Fünf Schautafeln entlang des Wirtschafts- und Wanderweges im Binnbachtal sollen in Bild und Text über eine ganze Reihe naturkundlich interessanter Aspekte in diesem. Bereich informieren.
Die nahe Augst-Schule könnte den Lehrpfad für unterrichtliche Zwecke vor Ort nutzen. Verbandsgemeindeverwaltung, vertreten durch die Umweltbeauftragte Constanze Wunderlich, Forstamt Neuhäusel und ein Sponsor haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.
Da der Lehrpfad allen Augstbewohnern, insbesondere jedoch den Schülern der Augst-Schule auf diese Weise die Natur ein Stück näherbringen möchte, sollen in den nächsten Wochen Gespräche mit den umliegenden Gemeinden geführt werden, um die Frage einer finanziellen Beteiligung abzuklären.
In einem weiteren Punkt informierte der 1. Beigeordnete über die finanziellen Folgen eines OVG-Urteils zur Beteiligung der Gemeinden an den Personalkosten kirchlicher Kindergärten. Danach muß die Ortsgemeinde ab dem kommenden Jahr ca. 9.150,00 DM mehr an Personalkostenzuschuß für den Kindergarten zahlen.
Nach der Kandidatur des ersten und zweiten Beigeordneten war es erforderlich, einen stellvertretenden Wahlleiter aus den Reihen des Rates zu wählen. Der Rat votierte hierbei mehrheitlich, Aloi- sius Weisbrod als stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.
Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Ankauf von Grundstücksflächen, die als ökologische Ausgleichsflächen in Betracht kommen.
Im Anschluß an die Sitzung traf sich der Rat zum Ausklang des Jahres zu einem gemütlichen Beisammensein im Gasthaus »Zum Westerwald«.
Helmut Marx, 1. Beigeordneter
Katholische, öffentliche Bücherei Kadenbach
Decken Sie sich rechtzeitig mit Lesestoff ein, denn auch Ihre Bücherei macht Weihnachtsferien. Die letzte Öffnung in diesem Jahr ist am 21.12.1997. Im neuen Jahr können Sie ab dem 11.01.1998 jeden Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr wieder Ihren Lesehunger stillen.
Kolpingfamilie Kadenbach
Einladung
Am Dienstag, dem 30.12.1997, veranstalten wir zum Jahresabschluß wieder eine Rundwanderung durch unsere schöne Augstlandschaft.
Treffpunkt: 13.30 Uhr am Kirmesplatz. Wanderroute: Wirtschaftsweg - Arzbacher Wald — Gastwirtschaft am Schwimmbad in Arzbach (hier Kaffeepause) - Mühlenbergsweg - Kadenbach.
Anschließend kehren wir noch zu einem kurzen besinnlichen Beisammensein in die Gastwirtschaft Gelfort ein. Alle Mitglieder -auch deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte-sind recht herzlich zu unserer Wanderung eingeladen.
_ Neuhäusel _
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 06.11.1997 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1996
I. Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
2.521.772,93
1.085.062,20
3.606.835,13
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
73.444,15
73.444,15
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.521.772,93
1.011.618,05
3.533.390,98
Soll-Ausgaben
2.521.772,93
1.011.618,05
3.533.390,98
Summe bereinigte
Soll Ausgaben
2.521.772,93
1.011.618,05
3.533.390,98
Oberschu ß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 28.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Roggenbach sowie die Ortsbeigeordneten Gerharz und Sartor nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1997 bis 07.01.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, den 12.12.1997 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)
gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253)
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan — Teil II - für das Umlegungsgebiet »Eisenköppel - Börnchen« in der Ortsgemeinde Neuhäusel gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umlegungsausschusses vom 25.11.1997 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Koblenzer Straße 15, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Montabaur, den 08.12.1997 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
der Ortsgemeinde Neuhäusel gez. Reichling
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