Montabaur
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Nr. 51/97
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Versammlung beschlußfähig ist.
Eitel born
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
Senioren-Stammtisch am Donnerstag, 8. Januar 1998
Liebe Seniorinnen und Senioren,
auch im kommenden Jahr findet wieder jeweils am 1. Donnerstag eines jeden Monats der Senioren-Stammtisch in der Gaststätte der »Augst-Halle« statt. Der 1. Treff im neuen Kalenderjahr ist am Donnerstag, 8. Januar 1998. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon jetzt vor.
Es ist geplant, die ein oder andere Veranstaltung wieder mit Vorträgen (z. B.: »Die Kriminalpolizei rät«, »Wie schützt man sich im Alter vor Neppern, Schleppern, Bauernfänger?«) oder Filmbeiträgen (z. B.: Reiseberichte von Achim Kern über seine Expeditionen in Afrika und Australien) zu bereichern. Hierauf wird dann gesondert hingewiesen.
Es wäre schön, wenn wieder viele aktive Mitbürgerinnen und Mitbürger im Seniorenalter hieran teilnehmen würden.
Norbert Blath, Bürgermeister
Karneval 1998 ein Eitelborn
Der Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V. gibt den närrischen Fahrplan der Session 1998 bekannt. Einläuten wollen wir die Session 1998 mit der traditionellen »großen Kappensitzung« am Samstag, 7. Februar 1998, 19.33 Uhr, in der Augst-Halle. Wir wollen Ihnen mit spritzigen Vorträgen, tollen Show- und Tanzvorführungen und einigen Überraschungen einen unvergeßlichen Abend bereiten.
Auch unsere Kinder kommen nicht zu kurz, denn am Sonntag, 8. Februar 1998,15.11 Uhr, findet der beliebte Kindermaskenball in der Augst-Halle statt.
Aufgrund der großen Resonanz in diesem Jahr findet am Schwerdonnerstag, 19. Februar, ab 19.30 Uhr, wieder ein Schwerdonnerstagsball im Saal des Gasthauses »Zur Krone« statt. Es spielt zum Tanz die bekannte Band »The Tel Stars«, die bereits durch unseren Oldie-Abend in Eitelborn bestens bekannt ist. Abgerundet wird die diesjährige Session mit dem Rosenmontagszug am 23. Februar 1998,14.11 Uhr, unter Teilnahme von 5 Kapellen, vielen Motivwagen und Fußgruppen. Nach dem Rosenmontagszug buntes Treiben im Saal des Gasthauses »Zur Krone«.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit Ihrem Besuch auf unseren Veranstaltungen unterstützen würden. Damit helfen Sie uns, die schöne Eitelborner Karnevalstradition zu erhalten. Die Termine für den Kartenvorverkauf für die »große Kappensitzung« 1998 werden wir an dieser Stelle zu Beginn des neuen Jahres bekanntgeben.
An alle Freunde des Eitelborner Karnevals
Große Dinge werfen ihre Schatten voraus. Die Planung unserer »großen Kappensitzung« am 07.02.1998 läuft auf Hochtouren. Wer sich noch nicht bei uns gemeldet hat, aber noch aktiv mit Büttenreden, Tanzdarbietungen, Gesangsvorträgen oder Ähnlichem beteiligen will, kann sich noch bis zum 30.12.1997 bei unserem Sitzungspräsidenten Walter Sauer unter Tel.: 8447 melden. Auch Neubürger, die Spaß am Klamauk haben, sind bei uns herzlich willkommen.
Männergesangverein »Mozart« Eitelborn
Die letzte Chorprobe unseres Vereines findet am Freitag, dem 19. Dezember, im Probelokal der Augst-Halle statt.
Mit dieser besinnlichen Chorprobe wollen wir das ereignisreiche Jahr 1997 in würdiger und feierlicher Form beschließen.
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Die erste Übung im Jahr 1998 findet am Freitag, dem 9. Januar, um 19.30 Uhr, statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Kadenbach
Sprechzeiten des 1. Ortsbeigeordneten
Dienstags..von 18.00 bis 20.00 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon 02620/1001 (ab 13.30 Uhr).
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Wahl des Ortsbürgermeisters am 18. Januar 1998 und für die etwaige Stichwahl des Ortsbürgermeisters am 1. Februar 1998
1.
Das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde Kadenbach liegt in der Zeit von Montag, dem 29. Dezember 1997, bis Freitag, den
2. Januar 1998, während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung (29.12./30.12.1997 von 08.00 bis 16.00 Uhr, 31.12.1997/01.01.1998 von 09.00 bis 12.00 Uhr, 02.01.1998 von 08.00 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für Ortsgemeinden liegen die Wählerverzeichnisse bei der Verbandsgemeindeverwaltung aus, sofern der Ortsbürgermeister nicht etwas anderes ortsüblich bekanntgibt. Wird das Wählerverzeichnis im automatisierten Verfahren geführt, wird die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät ermöglicht und, falls erforderlich, ein Schlüsselverzeichnis hierzu bereitgestellt.
II.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am Dienstag, dem 23. Dezember 1997, eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß spätestens bis Freitag, den 2. Januar 1998, Einwendungen erheben.
III.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde-/Verbands- gemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
IV.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Wahlrecht ausüben, sofern er nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
V.
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, wenn er sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält oder nach dem 14. Dezember 1997 seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen oder wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Mit der Wahlbenachrichtigung erhält jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch schriftliche Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag auch, wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt; sie können ihm ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post übersandt werden, wenn er aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage ist, die Briefwahlunterlagen selbst abzuholen.

