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Montabaur

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Nr. 51/97

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Versammlung beschlußfähig ist.

Eitel born

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8610

Senioren-Stammtisch am Donnerstag, 8. Januar 1998

Liebe Seniorinnen und Senioren,

auch im kommenden Jahr findet wieder jeweils am 1. Donnerstag eines jeden Monats der Senioren-Stammtisch in der Gaststätte der »Augst-Halle« statt. Der 1. Treff im neuen Kalenderjahr ist am Donnerstag, 8. Januar 1998. Bitte merken Sie sich diesen Ter­min schon jetzt vor.

Es ist geplant, die ein oder andere Veranstaltung wieder mit Vorträgen (z. B.: »Die Kriminalpolizei rät«, »Wie schützt man sich im Alter vor Neppern, Schleppern, Bauernfänger?«) oder Filmbei­trägen (z. B.: Reiseberichte von Achim Kern über seine Expedi­tionen in Afrika und Australien) zu bereichern. Hierauf wird dann gesondert hingewiesen.

Es wäre schön, wenn wieder viele aktive Mitbürgerinnen und Mitbürger im Seniorenalter hieran teilnehmen würden.

Norbert Blath, Bürgermeister

Karneval 1998 ein Eitelborn

Der Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V. gibt den närrischen Fahrplan der Session 1998 bekannt. Einläuten wollen wir die Session 1998 mit der traditionellen »großen Kappensitzung« am Samstag, 7. Februar 1998, 19.33 Uhr, in der Augst-Halle. Wir wollen Ihnen mit spritzigen Vorträgen, tollen Show- und Tanzvor­führungen und einigen Überraschungen einen unvergeßlichen Abend bereiten.

Auch unsere Kinder kommen nicht zu kurz, denn am Sonntag, 8. Februar 1998,15.11 Uhr, findet der beliebte Kindermaskenball in der Augst-Halle statt.

Aufgrund der großen Resonanz in diesem Jahr findet am Schwer­donnerstag, 19. Februar, ab 19.30 Uhr, wieder ein Schwerdon­nerstagsball im Saal des Gasthauses »Zur Krone« statt. Es spielt zum Tanz die bekannte Band »The Tel Stars«, die bereits durch unseren Oldie-Abend in Eitelborn bestens bekannt ist. Abgerundet wird die diesjährige Session mit dem Rosenmon­tagszug am 23. Februar 1998,14.11 Uhr, unter Teilnahme von 5 Kapellen, vielen Motivwagen und Fußgruppen. Nach dem Ro­senmontagszug buntes Treiben im Saal des Gasthauses »Zur Krone«.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit Ihrem Besuch auf unseren Veranstaltungen unterstützen würden. Damit helfen Sie uns, die schöne Eitelborner Karnevalstradition zu erhalten. Die Termine für den Kartenvorverkauf für die »große Kappensitzung« 1998 werden wir an dieser Stelle zu Beginn des neuen Jahres bekanntgeben.

An alle Freunde des Eitelborner Karnevals

Große Dinge werfen ihre Schatten voraus. Die Planung unserer »großen Kappensitzung« am 07.02.1998 läuft auf Hochtouren. Wer sich noch nicht bei uns gemeldet hat, aber noch aktiv mit Büttenreden, Tanzdarbietungen, Gesangsvorträgen oder Ähnli­chem beteiligen will, kann sich noch bis zum 30.12.1997 bei unserem Sitzungspräsidenten Walter Sauer unter Tel.: 8447 mel­den. Auch Neubürger, die Spaß am Klamauk haben, sind bei uns herzlich willkommen.

Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Die letzte Chorprobe unseres Vereines findet am Freitag, dem 19. Dezember, im Probelokal der Augst-Halle statt.

Mit dieser besinnlichen Chorprobe wollen wir das ereignisreiche Jahr 1997 in würdiger und feierlicher Form beschließen.

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Die erste Übung im Jahr 1998 findet am Freitag, dem 9. Januar, um 19.30 Uhr, statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Kadenbach

Sprechzeiten des 1. Ortsbeigeordneten

Dienstags..von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon 02620/1001 (ab 13.30 Uhr).

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Wahl des Orts­bürgermeisters am 18. Januar 1998 und für die etwaige Stich­wahl des Ortsbürgermeisters am 1. Februar 1998

1.

Das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde Kadenbach liegt in der Zeit von Montag, dem 29. Dezember 1997, bis Freitag, den

2. Januar 1998, während der Dienststunden bei der Gemeinde­verwaltung (29.12./30.12.1997 von 08.00 bis 16.00 Uhr, 31.12.1997/01.01.1998 von 09.00 bis 12.00 Uhr, 02.01.1998 von 08.00 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für Ortsgemeinden liegen die Wählerverzeichnisse bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung aus, sofern der Ortsbürgermeister nicht etwas anderes ortsüblich bekanntgibt. Wird das Wählerver­zeichnis im automatisierten Verfahren geführt, wird die Einsicht­nahme durch ein Bildschirmgerät ermöglicht und, falls erforder­lich, ein Schlüsselverzeichnis hierzu bereitgestellt.

II.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am Dienstag, dem 23. Dezember 1997, eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß spätestens bis Freitag, den 2. Januar 1998, Einwendungen erheben.

III.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde-/Verbands- gemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendun­gen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.

IV.

An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wähler­verzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimm­bezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Wahlrecht ausüben, sofern er nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

V.

Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterla­gen, wenn er sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält oder nach dem 14. Dezember 1997 seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen oder wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig­keiten aufsuchen kann. Mit der Wahlbenachrichtigung erhält jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entspre­chendes Antragsformular.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch schriftliche Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag auch, wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberech­tigten persönlich ausgehändigt; sie können ihm ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post übersandt werden, wenn er aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustan­des wegen oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage ist, die Briefwahlunterlagen selbst abzuholen.