Montabaur
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Nr. 49/97
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“MONTABAUR”
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« der Stadt Mon tabaur *
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 20.11.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I« wie folg' zu ändern:
Textfestsetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes »Alt stadt I» gemäß § 9 Abs. 1 BauGB, 1 Abs. 5 und 6 BauNVO Als Art der baulichen Nutzung wird ein Kerngebiet i. S. d. § 7 BauNVO festgesetzt.
Zulässig sind:
1. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Einzelhandelsbetriebe (mit Ausnahme von Sexshops), Betrie be des Beherbungsgewerbes 3. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und ge sundheitliche Zwecke
5. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sonstige Wohnungen nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. Schank- und Speisewirtschaften,
nach § 7 III Nr. 2 BauNVO Wohnungen, die über den Bedar für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal hinausgehen
Ausgeschlossen werden:
1. Vergnügungsstätten und damit verwandte Gewerbebetriebe i S. von § 4 a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, insbesondere Nachtlokale jeglicher Art, Spielautomatenunternehmen, Tanzbars, Varie tes, Discotheken, Kabaretts, Bordelle, Spielhallen usw..
2. Tankstellen aller Art
Darüber hinaus bleiben die textlichen und zeichnerischer Festsetzungen des Bebauungsplanes »Altstadt I« in unver änderter Form bestehen.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 02.12.1997
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 20.11.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke_der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit 15.12.1997 bis 16.01.1998 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr). Die Bebauungsplanänderungsunterlagen liegen in diesem Zeitraum zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Das Plangebiet ergibt sich aus der vorstehenden Skizze. Montabaur, 02.12.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Messungen der Öl- und Gasheizungen.
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie schreibt die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) eine jährlich wiederkehrende Abgasmessung durch den Bezirksschomsteinfegermeister vor.
Diese Messung beabsichtige ich ab 5. Januar 1998 in folgenden Straßen von Montabaur durchzuführen:
Alleestraße, Allmannshausen, Staudter Straße, Am Alten Galgen, Im Schützengrund, Rudolf-Diesel-Straße, Graf-von-Zeppelin- Straße, Eichwiese, Sauertalstraße, Kleiner Markt, Vorderer Rebstock, Hinterer Rebstock, Schloßweg und Burgstraße.
Bitte lassen Sie eventuell erforderliche Wartungsarbeiten rechtzeitig ausführen. Mit freundlichen Grüßen gez. Loth, Bez.-Schornsteinfegermeister
Joseph-Kehrein-Schule-Grundschule
Schuleinschreibung
Die Schulneulinge für das Schuljahr 1998/99 können vom 08.12. bis 10.12.1997, zwischen 08.00 und 12.00 Uhr und am 09.12.1997 zusätzlich noch von 18.00 bis 19.00 Uhr im Sekretariat der Joseph-Kehrein-Schule angemeldet werden.
Alle Kinder, die vor dem 1. Juli 1998 ihren sechsten Geburtstag haben, müssen angemeldet werden. Kinder, die ihren sechsten Geburtstag in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 haben, können angemeldet werden.
Wir bitten, auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder wieder anzumelden.
Bei der Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vor.
H. Ostermann, Schulleiter
Basar für gebrauchte Kommunionkleidung
in der Pfarrei St. Peter in Ketten, Montabaur
Der Basar für gebrauchte Kommunionkleidung findet auch in diesem Jahr wieder statt. Kleiderannahme ist am Freitag, dem 12.12.1997, von 17.00 bis 18.00 Uhr, im katholischen Pfarrzen- trum in Montabaur, Auf dem Kalk. Der Verkauf ist am Samstag, dem 13.12.1997, von 14.00 bis 16.00 Uhr, ebenfalls im katholischen Pfarrzentrum.
Heimatgeschichte und Brauchtum
Geschäfte in der Kirchstraße
Das für den 17. Dezember 1997 vorgesehene 142. Treffen des Arbeitskreises Heimatgeschichte und Brauchtum im Westerwaldverein Montabaur mit Fortsetzung des Themas »Geschäfte in der Kirchstraße« muß leider erneut verschoben werden. Hierfür ist nun Mittwoch, 14. Januar 1998, vorgesehen. Der Leiter des Arbeitskreises, Guido Feig, bittet dies zu entschuldigen.

