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Montabaur

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Nr. 48/

von der Unanfechtbarkeit sind die Grundstücke im alten und neuen Bestand der Beteiligten zu Ordn. Nr. 8 sowie die Flurstücke 266, Ordn. Nr. 1.2 und 254 (Halfterweg), Ordn. Nr. 1.1 - jeweils im neuen Bestand.

Gemäß § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird noch­mals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festge­setzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfecht­barkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Gemeinde Gackenbach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 21.11.1997 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Magda Arle feiert 90. Geburtstag

Am Montag, dem 1. Dezember 1997, kann Magda Arle ihren 90. Geburtstag feiern. Ich darf der Jubilarin auf diesem Wege im Namen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz herzlich zu die­sem besonderen Wiegenfeste gratulieren und wünsche ihr alles Gute.

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

_ Horbach _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be- .kanntgegeben.

Hallenausschuß Gackenbach/Horbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des gemeinsamen Hallenausschusses findet

am Donnerstag, dem 4. Dezember 1997, um 19.30 Uhr, im

Buchfinkenzentrum statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Kauf einer Beschallungsanlage

2. Änderung des Benutzungsvertrages der Mehrzweckhalle

3. Parkplatzbefestigung

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Vertragsangelegenheit

2. Verschiedenes

56412 Horbach, 24.11.1997 Wilhelmi, Vorsitzender

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 U

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Ti lefon 06439/7607.

Theatergruppe »Hiwinger Kliepänz«

Liebe Hübinger,

in Kürze werden Mitglieder der Theatergruppe von Haus zu Hau gehen, um Mitglieder zu werben. Ich hoffe, daß viele Mitbürgerir nen und Mitbürger zur Unterstützung des Vereins beitreten we: den.

F.-J. Merz, I. Ortsbeigeordnete

Tennisverein Hübingen e.V.

Training Kinder und Jugendliche

Das Samstagstraining für Kinder und Jugendliche in der Sport halle in Horbach am 29. November 1997 fällt leider aus, da dit Halle aufgrund einer Veranstaltung anderweitig belegt ist.

EISBACHGEMEINDEN

DRK - Ortsverein Nentershausen e.V.

Übungsabend Bereitschaft

Der vorgesehene Übungsabend vom 01.12.1997 wird auf Diens­tag, 02.12.1997, um 20.00 Uhr, im Depot verschoben.

Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 30. De­zember 1997, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 69 Jahren.

Warum Blutspenden Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidari­tät dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

Girod

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Girod und Kleinholbach,

zum zweiten Mal feiern wir das Westerwälder Winterfest in Klein­holbach vom 28. bis 30.11.1997.

Die Ihnen allseits bekannte Stimmungskapelle Florinos aus dem Frankenland wird uns wie im vergangenen Jahr stimmungsvoll begeistern.

Der Frühschoppen am Sonntag wird umrahmt von der Blasmusik des TV Niederbrechen. Es wird ein Genuß sein, sie zu hören. Ab 12.00 Uhr Spanferkelessen. Nachmittags etwa ab 15.00 Uhr präsentiert sich unser Kindergarten mit Kaffee und durch das Kindergartenteam und Eltern gebackenen Waffeln. Zur Bereiche­rung der weihnachtlichen Zeit präsentieren sich die Verkaufsstän­de Martinas Blumengalerie, Berod, sowie Kollmanns Deckenver­kauf. Ein Erlebnis wird für alle sein die amerikanische Versteige­rung des Rennoveralls von Wolfgang Kaufmann. Selbstverständlich wird der sehr sympathische Rennfahrer der Formel 3 nachmittags anwesend sein und eine Autogrammstunde geben.

Das gesamte Winterfest wird arrangiert von unserer sehr aktiven Kirmesjugend in Kleinholbach. Der Gewinn vom Verkauf der Waffeln sowie Versteigerung des Rennoveralls wird dem Kinder­garten Girod zufließen.