Montabaur
Nr. 47/97
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Werksausschusses
Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am Mittwoch, 26. November 1997, um 16.30 Uhr, im Sitzungssaal - Altbau - II. Etage, statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in Ruppach-Goldhausen
3. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die geplante Umgehung Neuhäusel
4. Vergabe von Aufträgen
' 4.1 Nentershausen, Gewerbegebiet »Verlängerte Lahn
straße«
4.1.1 Neubau der Kanalisation
4.1.2 Neubau der Wasserleitung
4.2 Vergabe des Planungsauftrages für das Regenrückhaltebecken in Niedererbach
5. Abschluß von Wasserlieferungsverträgen
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am Freitag, dem 28. November 1997, in der Elberthalle an der »Grundschule am Hähnchen« in 56412 Niederelbert statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung - Beginn: 17.00 Uhr
1. Wahl des ersten Beigeordneten Heinz Reusch zum Ehrenbürger der Verbandsgemeinde Montabaur
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen des Verbandsgemeinderates vom 05.11.1997
2. Verabschiedung des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur
Mit freundlichem Gruß Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 28.11.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU: Montag, 24.11.1997,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses (Altbau), Telefon 02602/126.157 SPD: Montag, 24.11.1997, 19.30 Uhr, im Trau- und Be
sprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon 02602/126.121
FWG: Montag, 24.11.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des
Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/ 126.188
B90/Grüne: Montag, 24.11.1997, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/ Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Telefon 02602/994353
Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur
Am 15. November 1997 sind
Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern,
Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge
gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den fünf Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postscheckamt Frankfurt/Main.(BLZ 500 100 60)108 000 - 603
Kreissparkasse Montabaur.(BLZ 570 510 01) 500 017
Nassauische Sparkasse Montabaur.(BLZ 510 5Ö0 15) 803 000 212
Volksbank Montabaur.(BLZ 570 910 00) 108
Deutsche Bank Montabaur.(BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, 21. November 1997 Verbandsgemeinde Montabaur , — Verbandsgemeindekasse —
Öffentliche Bekanntmachung
Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,
die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungskosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 15.12.1997 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.
Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203 (Rathaus-Erweiterungsbau), 56410 Montabaur, abzugeben.
Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Holler, Niederelbert, Oberelbert und Welschneudorf sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1997 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Montabaur, 17.11.1997
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 vom 14.11.1997
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.11.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht (+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
+ 761.000 + 761.000
22.700.000
22.700.000
28.461.000 28.461.000
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
+ 1.225.000 + 1.225.000
7.411.000
7.411.000
8.636.000
8.636.000
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke wird für die Wasserversorgung, von bisher 2.100.000 DM auf 1.900.000 DM festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für die Abwasserbeseitigung wird nicht geändert.
§3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
§4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
I. für die Verbandsgemeinde von bisher 6.530.000 DM auf 6.099.530 DM
II. für die Verbandsgemeindewerke für den Bereich Wasserversorgung von bisher 0 DM auf 1.200.000 DM Abwasserbeseitigung von bisher 0 DM auf 500.000 DM

