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Montabaur

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Nr. 45/97

Betriebsgebäude für das Wasserwerk

Foto: Katja Korbach

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Große Freude herrschte bei den Monteuren des Wasserwerkes, erhalten sie doch nunmehr auch die entsprechenden Räume. In der vergangenen Woche konnte Richtfest gefeiert werden. Erster Beige­ordneter Heinz Reusch konnte Mitglieder des Werksausschusses, der Verwaltung und die Planer und Bauarbeiter der Firmen begrüßen. »Das Gebäude wird 3 Funktionen haben«, so Heinz Reusch, bei seiner Ansprache. Für das Personal werden ein Meisterbüro, Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräume geschaffen. Dieser Bereich umfaßt 100 m 2 . Für den Lager- und Werkstattbereich sind 231 m 2 Fläche vorgesehen. Dort finden Zähler und Meßgeräte Platz, außerdem können dort Elektroteile, Pumpen, Schieber und Hydranten gelagert werden.

Carport und Außenlager beanspruchen 226 m 2 . Acht Werkstatt­wagen und jede Menge Rohre werden dort untergebracht. Insge­samt entsteht eine Fläche von 557 Quadratmetern. Die Kosten des Gebäudes sind mit 800.000 DM veranschlagt. Da Bauunter­nehmer und Monteure im Zeitplan sind, kann das Gebäude vor­aussichtlich im Februar 1998 bezogen werden.

Wie sich die Verhältnisse von 1975 bis 1997 gewandelt haben, zeigt sich in den nachfolgenden Zahlen: 1975 hatten wir 7 Mon­teure, heute sind es 8. Dies ist eine Steigerung von 14 %. In 1975 hatten wir 7.717 Hausanschiüsse, heute 11.323. Das ist eine Zunahme von 46,7 %. Bei den Leitungen waren es 160 km in 1975, heute sind es 239 km. Dies entspricht einem Mehr von 49 %. Reusch dankte allen die mitgeholfen haben, daß dieses Gebäude entsteht, sowohl dem Planer als auch dem Werksausschuß für die einstimmige Entscheidung und besonders den Bauarbeitern, die das Objekt zügig erstellt hätten.

Gegen die Unsitte,

Grünabfälle in die Landschaft zu werfen

Die Ordnungsliebe im eigenen Garten nimmt zu. Jedoch wohin mit den anfallenden Grünabfällen; sei es Rasenschnitt oder Ge­hölzschnitt. Vermehrt wird an die Verbandsgemeindeverwaltung der Hinweis herangetragen, daß auf Privatgrundstücken und öf­fentlichen Grundstücken Grünabfälle abgelagert werden. Da der jeweilige Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Abfälle

verantwortlich ist, ist es unrecht, seinen eigenen Abfall auf frem­dem Gelände abzulagern.

Deshalb möchten wir hier nochmals in aller Dringlichkeit darauf hinweisen, daß derartige Vorfälle keine Bagatelldelikte sind. Grünabfälle können zu den bereits veröffentlichten Bedingungen an der Mülldeponie oder zu den bekannten Grünabfallterminen abgeliefert werden. Wir bitten dies zu beachten. Bei Zuwiderhand­lungen erfolgt Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit und dies zieht ein Bußgeldverfahren nach sich.

Constanze Wunderlich, Umweltbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur

Wer vermißt seinen Kater?

Am 21./22.10.1997 ist in Weinähr ein graugetigerter Kater mit weißen Pfoten und weißem Halsfleck zugelaufen.

Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 0171/2439685. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 30.10.1997

Fundkatzen

Am 01.11.1997 sind in Girod zwei kleine grau-schwarz getigerte Kätzchen gefunden worden. Sie wurden im Tierheim Neuhäusel untergebracht. -

Verteilung der gelben Wertstoffsäcke für Verpackungen mit dem grünen Punkt für 1998

Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf aufmerksam gemacht, daß z. Zt. bis voraussichtlich Ende November jeder Haushalt wieder mit dem voraussichtlichen Jah­resbedarf an gelben Wertstoffsäcken versorgt wird. Aus organi­satorischen Gründen können Besitzer von gelben Wertstoffton­nen nicht aus dem Verteilersystem herausgenommen werden. Sicherlich findet sich in solchen Fällen ein interessierter Nachbar oder Bekannter; bzw. unser Fahrpersonal nimmt die Wertstoff­säcke zurück, wenn diese auf der grünen oder gelben Wertstoff­tonne abgelegt werden.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, daß die gelben Wertstoffsäcke nicht zweckentfremdet verwandt werden dürfen. Sollte im Laufe des nächsten Jahres ein weiterer Bedarf an diesen Wertstoffsäcken bestehen, so können diese bei der Verwaltung in Moschheim abgeholt oder bei den Fahrern und Müllwerkern der Hausmüllfahrzeuge erbeten werden.

Biomüll möglichst in Papier einpacken

Die ersten strengeren Nachtfröste kündigen nicht nur an, daß der Winter vor der Tür steht, sie bereiten auch dem Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) erhebliche Probleme, denn zuse­hends friert der Biomüll in den Tonnen fest. Das hat dann zur Folge, daß die Biotonnen häufig nur zum Teil oder überhaupt nicht entleert werden können.

Die Gründe für das Festfrieren des Biomülls liegen auf der Hand: Da Bioabfälle oft sehr feucht sind, frieren sie naturgemäß eher fest als sonstige Abfälle, vor allem wenn sie lose in die Tonne gegeben werden. Deshalb appelliert der WAB nochmals an alle Bürger, ihre feuchten Bioabfälle in Papier (am besten Küchenpa­pier) einzupacken oder Papiertüten zu verwenden. Die Feuchtig­keit wird dann aufgesaugt und das Festfrieren dadurch erschwert. Außerdem sollte die Biotonne in der kalten Jahreszeit nach Mög­lichkeit in der Garage oder einem anderen frostgeschützten Ort aufgestellt werden, zumindest in der Nacht vor dem Entleerungstag. Wenn die Tonne dann frühmorgens zur Abfuhr bereit gestellt wird erfolgt die Entleerung in der Regel, bevor der Biomüll festfrieren kann. Wer keine Möglichkeit hat, die Biotonne geschützt unterzustellen, hilft der Müllabfuhr erheblich, wenn er den Inhalt der Tonne am Abfuhrtag mit einer Schaufel oder einem Spaten von der Tonnen­wand löst, so daß die Entleerung erleichtert wird. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn eine festgefrorene Biotonne ungeleert stehen bleibt, dieses Problem ist aber nur zu lösen, wenn beide Seiten ihr möglichstes tun. Der WAB wird versuchen mit einem vertret­baren Aufwand so viele Biotonnen wie möglich zu entleeren, allerdings sind auch diesen Bemühungen Grenzen gesetzt. Des­halb wird um Verständnis gebeten, wenn einmal, trotz aller An­strengungen, eine Biotonne aus den geschilderten Gründen nicht entleert werden kann. Für weitere Fragen steht Ihnen auch gerne das Team der Abfallberatung zur Verfügung, Telefon 02602/ 6806-55.