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Montabaur

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Nr. 45/97

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Sirenenüberprüfung/Probealarm

Entgegen der bisherigen Regelung (1. Samstag im Monat 12.15 Uhr) erfolgt in dieser Woche der Probealarm außer­planmäßig am Samstag, 08.11.1997, gegen 13.00 Uhr.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Verbandsgemeinde Montabaur - Bauamt -

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Stahlhofen den Neubau eines Großspiel­feldes (Rasenplatz) öffentlich aus.

Planung und Bauleitung:

Büro für Orts- und Landschaftsplanung, Alexander Brüll, Landschaftsarchitekt BDLA/AKR, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur, Telefon 02602/9320-0.

Beginn der Ausführung:

Frühjahr 1998

Leistungsumfang:

Sportplatzbauarbeiten

ca. 20.000 m 3 Boden lösen und einbauen

600 lfdm Drainageleitung, Beregnungsanlage und Wasserspeicherteich 1.500 m 2 Wassergebundene Decke Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10.11.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges Unterneh­men, das nachweislich gleichartige Arbeiten termingerecht und ordnungsgemäß ausgeführt hat, vergeben.

Die Schutzgebühr in Höhe von 35,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 30,00 DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsun­terlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 5,25" (1,2 MB/2HD) oder Diskette (MS DOS) 3,5" (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Daten­austauschphase 83 übersandt.

T ermin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 12. Dezem­ber 1997,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenau­er-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 29. September 1997

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Betreff: Lohnsteuerkarten 1998

1. Die Lohnsteuerkarten 1998 sind den Arbeitnehmern übermit­telt worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.

2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteu­erkarte 1998 überprüfen und unzutreffende Eintragungen be­richtigen lassen.

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1998 zu Beginn des Kalenderjahres 1998 ihren Arbeitgebern auszuhän­digen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1998 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuer­karte 1998 wird besonders aufmerksam gemacht.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit­nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuer­karte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig sind,

b) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

c) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in beson­deren Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbe­scheinigung vorgelegt werden kann oder ein Pflegekind­schaftsverhältnis besteht),

d) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder­ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,

e) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums, der negativen Summe der Einkünfte,

sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Wohnsitzfi­nanzamt einzureichen.

Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzäm­tern erhältlich.

8. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift »Lohn­steuer98« hingewiesen.

Oktober/November 1997 Der Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

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.08.00 bis 12.00 Uhr

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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213) Montag bis Mittwoch.

.08.00 bis 12.30 Uhr

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..14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 211 Tel.-Nr.

.02602/126.113

Zimmer 213 Tel.-Nr.

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Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.232

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

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