Montabaur
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Nr. 45/97
Öffentl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Sirenenüberprüfung/Probealarm
Entgegen der bisherigen Regelung (1. Samstag im Monat 12.15 Uhr) erfolgt in dieser Woche der Probealarm außerplanmäßig am Samstag, 08.11.1997, gegen 13.00 Uhr.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Verbandsgemeinde Montabaur - Bauamt -
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Stahlhofen den Neubau eines Großspielfeldes (Rasenplatz) öffentlich aus.
Planung und Bauleitung:
Büro für Orts- und Landschaftsplanung, Alexander Brüll, Landschaftsarchitekt BDLA/AKR, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur, Telefon 02602/9320-0.
Beginn der Ausführung:
Frühjahr 1998
Leistungsumfang:
Sportplatzbauarbeiten
ca. 20.000 m 3 Boden lösen und einbauen
600 lfdm Drainageleitung, Beregnungsanlage und Wasserspeicherteich 1.500 m 2 Wassergebundene Decke Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10.11.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges Unternehmen, das nachweislich gleichartige Arbeiten termingerecht und ordnungsgemäß ausgeführt hat, vergeben.
Die Schutzgebühr in Höhe von 35,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 30,00 DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 5,25" (1,2 MB/2HD) oder Diskette (MS DOS) 3,5" (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt.
T ermin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 12. Dezember 1997,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 29. September 1997
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Betreff: Lohnsteuerkarten 1998
1. Die Lohnsteuerkarten 1998 sind den Arbeitnehmern übermittelt worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.
2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1998 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1998 zu Beginn des Kalenderjahres 1998 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1998 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1998 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
7. Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig sind,
b) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,
c) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann oder ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht),
d) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,
e) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums, der negativen Summe der Einkünfte,
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen.
Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich.
8. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift »Lohnsteuer ’98« hingewiesen.
Oktober/November 1997 Der Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.
.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.
.02602/126.0
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.
..08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.
..08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.
...02602/126.235
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne
(Zimmer 211 und 213) Montag bis Mittwoch.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
..14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 211 Tel.-Nr.
.02602/126.113
Zimmer 213 Tel.-Nr.
.02602/126.216
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.
.02602/126.232
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz
benutzen.

